Auch die EVN hat die diesjährigen Schwerpunktfragen des IVA beantwortet
Wie viele Mitarbeiter (ohne Vorstand) hatten 2017 einen Jahres- gesamtbezug von mehr als 200.000 Euro und wie viele davon einen Jahresgesamtbezug von über 500.000 Euro?
A: Neben dem Vorstand hatten im Geschäftsjahr 2016/17 zwölf leitende Angestellte des EVN Konzerns einen Jahresgesamtbezug (inkl. variablem Anteil) von mehr als 200.000 Euro. Von diesen leitenden Angestellten hatte keiner einen Jahresgesamtbezug von über 500.000 Euro.
Wie viele Mitarbeiter hatten im Berichtsjahr einen Jahresbezug von weniger als 25.000 Euro? (Vollzeitbeschäftigung, volles Jahr, ohne Lehrlinge) aufgegliedert nach Inland – Ausland.
A: Im Geschäftsjahr 2016/17 hatten drei Mitarbeitende der österreichischen Konzernunternehmen einen Jahresbezug von weniger als 25.000 Euro.Im Ausland belief sich die Anzahl auf ca. 4.180 Mitarbeiter, was auf ein allgemein niedrigeres Lohnniveau in Bulgarien, Mazedonien und anderen Ländern zurückzuführen ist.
Kosten des Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichts?
A: Die Auflage für den Ganzheitsbericht (integrierter Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht) beträgt 2.800 Stück (deutsch und englisch). Die Stückzahl wurde in den vergangenen Jahren laufend reduziert, da wir ein verstärktes Interesse an Online-Berichterstattung wahrnehmen. Die Kosten für Erstellung und Druck belaufen sich auf rund 130.000,- Euro.
4. Kosten der Umstellung IFRS 9 (Finanzinstrumente) und IFRS 16 (Leasing), insbesondere jene der externe Beratung?
A: Die Umstellung im Zusammenhang mit IFRS 9 und 16 werden weitgehend intern durchgeführt. In geringem Ausmaß wird auf externe Beratung zurückgegriffen.
Höhe der Körperschafts- (bzw. Ertragssteuer-) zahlungen 2017 in Österreich und in den drei wichtigsten Auslandsmärkten?
A: Die Zahlungen für Körperschaftsteuer betrugen im Geschäftsjahr 2016/17 im EVN Konzern inklusive der RAG 31,4 Mio. Euro. Davon entfielen 16,0 Mio. Euro auf Österreich, 8,0 Mio. Euro auf Deutschland, 4,2 Mio. Euro auf Bulgarien und 3,3 Mio. Euro auf Mazedonien.
Pflichtbeiträge an die Wirtschaftskammer, für Mitarbeiter berechnete und abgeführte Arbeiterkammerumlage, Beiträge an freiwillige Interessensvertretungen, Kommunalsteuer (nur Österreich)?
Kommunalsteuer: |
TEUR 5.280 |
Arbeiterkammerumlage: |
TEUR 60 |
Pflichtbeiträge an die WKÖ (Grundumlage, Kammerumlage I und II): |
TEUR 1.051 |
Beiträge an freiwillige Interessensvertretungen: |
TEUR 950 |
Wie viele Mitarbeiter gingen 2017 mit welchem Durchschnittsalter in Pension? Anzahl der Mitarbeiter per 31.12.2017, getrennt nach Frauen und Männern und nach Ländern, Anzahl der Lehrlinge, Anzahl der freigestellten Betriebsräte, gegliedert Inland – Ausland
Austritte wegen Pensionierung im EVN-Konzern in Österreich im GJ 2016/17:
- 6 Frauen (Durchschnittsalter 60,1)
- 56 Männer (Durchschnittsalter 61,5)
Austritte wegen Pensionierung in Bulgarien im GJ 2016/17:
- 5 Frauen (Durchschnittsalter 61,2)
- 30 Männer (Durchschnittsalter 60,4)
Austritte wegen Pensionierung in Mazedonien im GJ 2016/17:
- 2 Frauen (Durchschnittsalter 62)
- 8 Männer (Durchschnittsalter 63)
Austritte wegen Pensionierung in Deutschland im GJ 2016/17:
- 1 Frau (Durchschnittsalter 65)
- 6 Männer (Durchschnittsalter 65)
Mitarbeiteranzahl per 30.9.2017:
Frauen |
Männer |
Gesamt |
|
Österreich |
512 |
2.062 |
2.574 |
Bulgarien |
575 |
1.652 |
2.227 |
Mazedonien |
470 |
1.543 |
2.013 |
Kroatien |
6 |
12 |
18 |
Deutschland |
78 |
175 |
253 |
Russland |
20 |
38 |
58 |
Polen |
11 |
16 |
27 |
Slowakei |
2 |
9 |
11 |
Anzahl der Lehrlinge: 79 (Österreich)
Anzahl der freigestellten Betriebsräte: 8 Personen (7 in Österreich, 1 in Mazedonien)
Auswirkungen von MiFID II, insbesondere betreffend Research/Analysen?
A: MiFID II hat bislang keine Auswirkung auf das Research für die EVN Aktie gehabt bzw. zeichnen sich keine Auswirkungen ab. Aktuell veröffentlichen weiterhin sechs Banken Analysen über die EVN Aktie.
Die fünf wichtigsten Wünsche an die neue Regierung Kurz/Strache?
A:
1. Für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sollen konventionelle Energieträger den Ausbau der erneuerbaren Energien solange ergänzen, bis die Entwicklung von Batterien ausreichend große Speichervolumen ermöglicht. (Einhaltung des EU- und UN-Zeitrahmens bei der Zielerreichung. - Keine übereilte und somit kostenintensive Umsetzung)
2. Besondere Unterstützung für erneuerbare Energieträger, die aufgrund ihrer Abrufbarkeit Versorgungssicherheit liefern können. Nachfolgeförderung Biomasse-KWK und Erhöhung des Anteiles von Biogas im Erdgasnetz.
3. Fairness bei der Nutzung des Stromnetzes. Netztarife sollen Anreize schaffen um „Stromspitzen“ zu reduzieren. Ein weiterer Ausbau erneuerbarer Energien wird so ermöglicht und die Kosteneffizienz im System gewahrt.
4. Schaffung von Wohnraum und Sanierung soll leistbar bleiben; Einschränkung von kostenintensiven Maßnahmen.
5. Energieeffizienz soll über ein unbürokratisches System abgewickelt werden, welches vorrangig den optimalen Mitteleinsatz sicherstellt. Im Vordergrund steht „Effizienz“ und nicht „Sparen“ um auch in Zukunft Innovationen zu ermöglichen.
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