Die niederländische Regierung hat Mitte März 2026 ihr umstrittenes Freelancer-Gesetz gestrichen und durch einen neuen Entwurf ersetzt. Gleichzeitig tritt eine Pflichtversicherung für Selbstständige in Kraft. Für deutsche Unternehmen, die häufig auf niederländische Freiberufler setzen, bedeutet das eine sofortige Anpassung ihrer Vertragsstrategien.
Jahrelang sollte das sogenannte VBAR-Gesetz die Regulierung für Selbstständige in den Niederlanden neu ordnen. Doch die Mitte März veröffentlichten Pläne der neuen Regierung zeigen: Die strengsten Teile des Vorhabens sind vom Tisch. Besonders der komplexe WZOP-Test, der die unternehmerische Eigenständigkeit prüfen sollte, war auf massive Kritik gestoßen. Er galt als bürokratisch und unklar.
An seine Stelle tritt nun der Entwurf für ein „Selbstständigengesetz“ (Zelfstandigenwet). Der Kern der Änderung: Ein neuer Stundensatz-Schwellenwert von 38 Euro. Verdient ein Freelancer weniger, gilt vor Gericht automatisch die Vermutung eines Arbeitsverhältnisses. Die Beweislast, dass es sich doch um echte Selbstständigkeit handelt, liegt dann vollständig beim Auftraggeber. „Das Ziel ist klar“, analysiert ein Amsterdamer Arbeitsrechtler. „Geringverdienende sollen vor Scheinselbstständigkeit geschützt werden, während erfolgreiche Unternehmer ihre Freiheit behalten.“
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Parallel zur Neuregelung des Status tritt eine verpflichtende Krankenversicherung für Selbstständige (BAZ) in Kraft. Sie soll das Sozialversicherungssystem entlasten, in das jährlich rund 70.000 neue Arbeitsunfähigkeitsfälle strömen. Die monatliche Prämie ist auf maximal 171 Euro gedeckelt.
Doch es gibt entscheidende Ausnahmen. Freelancer, die als Geschäftsführer-Mehrheitsaktionär (DGA) einer GmbH (BV) agieren, sind komplett befreit. Für hochspezialisierte IT-Freiberufler oder Unternehmensberater wird die Gründung einer BV damit noch attraktiver. Auch wer bereits eine private Versicherung mit vergleichbarem Schutz hat, kann sich von der öffentlichen Pflichtversicherung befreien lassen.
Während die neuen Gesetze erst ihren Weg durchs Parlament finden müssen, gilt weiterhin das alte Regelwerk Wet DBA. Die Steuerbehörde beendete bereits am 1. Januar 2025 ihr Moratorium und führt wieder aktiv Prüfungen durch, um Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen.
Eine Übergangsfrist, die sogenannte „Soft Landing“-Phase, wurde jedoch bis zum 1. Januar 2027 verlängert. Unternehmen, die nachweislich versuchen, sich korrekt zu verhalten, müssen zunächst keine Standardstrafen fürchten. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz behalten sich die Behörden jedoch hohe Nachzahlungen und Strafen rückwirkend zum 1. Januar 2025 vor. Personalexperten raten dringend zu einer Überprüfung aller Verträge mit niederländischen Freelancern.
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Der schnelle Kurswechsel in Den Haag hat direkte Auswirkungen auf den europäischen Arbeitsmarkt. Deutsche Firmen, die auf niederländische Spezialisten setzen, können zunächst aufatmen: Der gefürchtete automatische Statuswechsel ihrer Contractor entfällt.
Doch die Lage bleibt komplex. Der neue 38-Euro-Schwellenwert zwingt zur genauen Prüfung der Vergütung. Liegt der Stundensatz darunter, wird es für den Auftraggeber vor Gericht schwer. Zusätzlich verändern die Versicherungspflichten die Kostenstruktur. Marktbeobachter erwarten, dass viele Freelancer ihre Stundensätze anheben werden, um die neuen Abgaben zu kompensieren. Die Entwicklung spiegelt einen europaweiten Trend wider, die Grenzen zur Scheinselbstständigkeit enger zu ziehen – ein Thema, das auch in Deutschland und der EU intensiv diskutiert wird.
Die Botschaft an internationale Unternehmen ist klar: Wer niederländische Freelancer beschäftigt, muss seine Verträge jetzt überprüfen, die Stundensätze analysieren und sich auf weitere Änderungen vorbereiten. Proaktives Handeln ist der einzige Weg, um die Flexibilität des Freelancer-Modells auch künftig nutzen zu können.
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