Betriebsräte im Aufsichtsrat (Wilhelm Rasinger)

Österreich hat die Mitbestimmung des Betriebsrates durch eine Drittelvertretung im Aufsichtsrat geregelt. Die Belegschaftsvertreter kennen die Vorgänge im Unternehmen meistens besser als die Kapitalvertreter, aber sind eher zurückhaltend, wenn es um Strategiefragen, Unternehmensplanung und die laufenden Ergebnisse geht. Obwohl die Bedingungen für Mitarbeiteraktien stark verbessert wurden, ist es den meisten Betriebsräten kein Anliegen, dass diese attraktive Möglichkeit genutzt wird.

Bei international tätigen Unternehmensgruppen stellt sich schon die Frage, ob die ausländische Belegschaft an der Unternehmensspitze repräsentativ vertreten wird bzw. ob die Vertretung primär in den operativen Einheiten Sinn macht.

Nachdenklich macht, dass es Unternehmen mit einer verhältnismäßig hohen Anzahl von dienstfreigestellten Betriebsräten - allen voran die Telekom Austria - gibt, ohne dass ein signifikanter Nutzen für die gesamte Belegschaft sichtbar ist. 

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: es ist im Interesse der Führung des Unternehmens, wenn die Anliegen der Mitarbeiter von einem paktfähigen Betriebsrat unter Berücksichtigung des Gesamtwohl des Unternehmens vertreten werden.



(05.05.2016)

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Wilhelm Rasinger

ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.

>> http://www.iva.or.at


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