Ab Juli 2026 ersetzt die strengere Grundsicherung das bisherige Bürgergeld. Bei einem eingefrorenen Regelsatz wird das Aufstocken für Hunderttausende Haushalte noch wichtiger. Neue Minijob-Grenzen und Freibeträge bieten Spielraum – doch die Regeln werden schärfer.
Der Bundestag hat am 5. März 2026 mit 321 zu 268 Stimmen den Wechsel vom Bürgergeld zur Grundsicherung beschlossen. Das „Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ tritt am 1. Juli in Kraft. Es bringt strengere Mitwirkungspflichten und Sanktionen. Zugleich friert die Regierung den Regelsatz für 2026 ein. Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin monatlich 563 Euro. Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft sind es je 506 Euro. Kinder bekommen zwischen 357 und 471 Euro, abhängig vom Alter.
Diese Nullrunde bei steigenden Lebenshaltungskosten macht ergänzendes Einkommen unverzichtbar. Aktuell sind etwa 800.000 der 5,5 Millionen Leistungsbezieher sogenannte Aufstocker. Sie arbeiten in Teilzeit, als Selbstständige oder in Minijobs, um die Lücke zum Existenzminimum zu schließen.
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Ein zentraler Hebel für Aufstocker ist der Minijob. Durch die Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 stieg die monatliche Verdienstgrenze automatisch von 556 auf 603 Euro. Diese Erhöhung wirkt sich direkt auf die anrechnungsfreien Beträge aus.
Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass Einkommen auf die Leistungen angerechnet wird. Ein Freibetragssystem sorgt jedoch dafür, dass sich Arbeit immer lohnt:
* Die ersten 100 Euro brutto pro Monat bleiben komplett anrechnungsfrei.
* Von jedem weiteren Euro zwischen 100,01 und 520 Euro dürfen Bezieher 20 Prozent behalten.
* Im Bereich von 520,01 bis 1.000 Euro liegt der Behalt bei 30 Prozent.
Wer die neue Minijob-Grenze von 603 Euro voll ausschöpft, kann so monatlich etwa 208,90 Euro anrechnungsfrei behalten. Die verbleibenden 394,10 Euro werden vom Bürgergeld-Regelsatz abgezogen. Finanzberater betonen: Die höhere Verdienstobergrenze ermöglicht ein leicht höheres Gesamtbudget.
Neben Erwerbseinkommen können Leistungsbezieher ihren Regelsatz durch anerkannte Mehrbedarfe aufstocken. Diese Zuschüsse gibt es für besondere Lebensumstände, etwa für Schwangere ab der 13. Woche, Alleinerziehende oder Menschen mit kostenintensiver, ärztlich verordneter Ernährung.
Positiv entwickelte sich 2026 auch die Ehrenamtspauschale. Sie wurde von 840 auf 960 Euro im Jahr erhöht. Aufwandsentschädigungen aus anerkannten Ehrenämtern bis zu dieser Grenze bleiben in der Regel sozialversicherungs- und steuerfrei und werden nicht auf Leistungen angerechnet.
Wichtig: Die Übernahme der tatsächlichen Heiz- und Wohnkosten bleibt bestehen. Allerdings fällt mit der Grundsicherung ab Juli die bisherige einjährige Schonfrist für zu hohe Mieten weg. Betroffene müssen dann sofort eine günstigere Wohnung suchen. Um mögliche Deckungslücken zu schließen, wird Zusatzeinkommen noch wichtiger.
Die Reform kehrt zum strengeren Prinzip „Fördern und Fordern“ zurück. Jobcenter können bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen oder Ablehnung zumutbarer Arbeit härtere Sanktionen verhängen. Bei vorsätzlicher Arbeitsverweigerung kann der Regelsatz sogar vollständig gestrichen werden.
Parallel intensiviert die Bundesregierung den Kampf gegen nicht gemeldete Arbeit und Leistungsmissbrauch. Die Bundesagentur für Arbeit richtet sechs neue Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch ein. Mit einem Budget von rund 10,5 Millionen Euro sollen sie mit spezieller Software Finanzströme analysieren und Betrugsmuster erkennen. Eine korrekte und lückenlose Meldung jedes Zusatzeinkommens ist daher unabdingbar.
Die Reform markiert eine Wende in der deutschen Sozialpolitik. Die Rückbenennung zu Grundsicherung ist kein kosmetischer Akt, sondern signalisiert einen klaren Kurs: Die Abhängigkeit vom Staat soll verringert, der Einstieg in den Arbeitsmarkt forciert werden. Indem der Regelsatz eingefroren und der Mindestlohn angehoben wird, vergrößert die Politik bewusst die finanzielle Lücke zwischen Grundsicherung und Erwerbsarbeit.
Für Arbeitgeber, besonders in Gastronomie und Einzelhandel, erfordert die neue Minijob-Grenze von 603 Euro genaue Personalplanung. Überstunden- oder Urlaubsauszahlungen dürfen die Grenze nicht unbeabsichtigt überschreiten, sonst fallen Sozialversicherungspflicht und höhere Abgaben an.
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Ausländerbehörden weisen zudem auf ein Risiko für ausländische Leistungsbezieher hin: Ein dauerhafter Bezug von ergänzender Grundsicherung kann den Status als „öffentliche Last“ begründen. Das kann die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung gefährden.
Bis zum Start der Grundsicherung am 1. Juli liegt der Fokus auf den Jobcentern, die ihre Abläufe anpassen müssen. Aktuelle Aufstocker sollten ihre Finanzen prüfen und sicherstellen, dass alle Einkünfte korrekt unter der neuen 603-Euro-Minijob-Grenze erfasst sind.
Langfristig wird die Berechnung der Regelsätze reformiert. Für 2027 kündigte die Regierung ein neues, dynamischeres System an, das sich stärker an der aktuellen Preisentwicklung orientieren soll. Bis dahin bleibt die strategische Nutzung von Freibeträgen, Minijobs und anerkannten Mehrbedarfen der beste Weg, in einem strenger werdenden System die finanzielle Stabilität zu sichern.
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