Gastbeitrag, Gastbeiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Für Kapitalerträge, die an der Börse realisiert werden, fallen Steuern an. Dabei ist es egal, ob es sich um realisierte Kursgewinne nach Aktienverkäufen, ausgeschüttete Dividenden oder Zinsgewinne handelt. Sie alle sind Gegenstand der Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragssteuer. Das bedeutet jedoch glücklicherweise nicht, dass nun klein-klein alle Gewinne erfasst und gemeldet werden müssen. Denn diese Steuer ist eine Quellsteuer und wird direkt von Brokern bzw. Banken an das Finanzamt abgeführt, sobald die zugrundeliegenden Gewinne realisiert werden. Das Ganze läuft für den einzelnen Aktionär bzw. Sparer also vollkommen unbürokratisch ab.
Wie hoch ist die Steuerlast?
Prinzipiell werden Kursgewinne im Sinne der Abgeltungssteuer/Kapitalertragssteuer mit 25% besteuert. Dies inkludiert auch den Solidaritätszuschlag, der in diesem Bereich nach wie vor gilt. Eine Kirchensteuer kann ggf. noch dazu kommen. Für Zinserträge aus Spareinlagen, Kontoguthaben oder Wertpapier-Depots fallen stattdessen 30% Zinsabschlagssteuer an. Und Zinskupons von Aktien und Wertpapieren schlagen gar mit 35% zu Buche.
Wie lässt sich die Steuerlast senken?
Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Zum einen können Verluste geltend gemacht werden, die dann den Steuern auf etwaige Kursgewinne etc. gegengerechnet werden. Dies geht jedoch nur pro Anlageklasse. Man kann also nicht Verluste aus dem Anleihegeschäft geltend machen, um die Steuerlast für Aktiengewinne zu schmälern. Stattdessen werden die Gewinne und Verluste autark in den entsprechenden Ressorts bzw. Anlageklassen einander gegenübergestellt. Ferner gibt es noch einen sogenannten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (ein steuerlicher Freibetrag) pro Person, der vor allem Kleinanlegern entgegenkommen soll.
Da es hier gerade bei besonders aktiven Börsianern sehr verwinkelt zugehen kann, lohnt sich im Zweifelsfall eine kompetente Steuerberatung. Wer also auf den Börsen Hotspots der Bundesrepublik besonders aktiv mitmischt, sollte darüber nachdenken, ob Lohn- und Gehaltsabrechnung auslagern für Stuttgart, Frankfurt am Main etc. nicht vielleicht doch Sinn macht. Insbesondere wenn man auch auf ausländische Assets spekuliert bzw. in diese investiert.
Wann wird die Anlage KAP noch gebraucht?
Gerade bei Investitionen in ausländische Anlageklassen braucht es, auch zur eigenen Sicherheit, noch die Anlage KAP in der Steuererklärung. Allein schon um eine Doppelbesteuerung (in Deutschland und im entsprechenden Ausland) ggf. zu erkennen und zu verhindern bzw. anzufechten. Auch hier lohnt es sich im Zweifelsfall, einen professionellen Partner an der Seite zu haben.
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