Zur Orientierung: Der ATX lag mit den Schlusskursen von gestern ytd bei -31,75 Prozent, der DAX bei -2,59 Prozent und der Dow Jones bei -2,68 Prozent. Wie sich der Abstand zwischen ATX und DAX im 2. Halbjahr in Prozentpunkten verhält, sieht man HIER.
ATX ( Akt. Indikation: 2170,80 /2171,00, -0,19%)
DAX ( Akt. Indikation: 12870,00 /12870,00, -0,28%)
Bisher gab es an einem 7. Oktober 21 Handelstage im ATX, einiges ist auch auf Samstag/Sonntag gefallen. Die ATX-Durchschnittsperformance am 07.10. beträgt -0,51%. Der beste 07.10. fand im Jahr 2011 mit 1,46% statt, der schlechteste 07.10. im Jahr 2008 mit -4,50%. Im Vorjahr lag der ATX am 07.10. so: 0,44%.
Eine Studie von Barclays sieht "Europäische Bankaktien zu billig, um sie zu ignorieren". Die Kapitalpositionen der Banken seien „viel stärker“ als nach der globalen Finanzkrise, was bedeute, dass Dividenden wieder aufgenommen werden können, während potenzielle Fusionen und Umstrukturierungen dazu beitragen könnten, den Margendruck durch niedrigere Zinssätze einzudämmen.
Erste Group ( Akt. Indikation: 18,36 /18,37, -1,28%)
RBI ( Akt. Indikation: 13,47 /13,51, -0,37%)
Bawag ( Akt. Indikation: 32,56 /32,62, -0,46%)
Ein Blick auf das Aktienturnier, wir sind Mitte Runde 1, siehe http://www.boerse-social.com/tournament.
Steuerlich tut sich auch was bei der Anlage, aber nicht bei der WP-KESt, sondern bei der Anlage in Kunst: Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus wurde eine zeitlich befristete Reduktion der Umsatzsteuer für Künstler eingeführt. Durch diese Maßnahme ist es nun Kunstbegeisterten möglich, Kunstgegenstände vergünstigt zu erwerben. Der folgende Beitrag soll die steuerliche Erleichterung für Künstler darstellen und einen Überblick über die steuerlichen Auswirkungen einer Veranlagung in Kunstgegenstände durch Privatanleger geben.
Das hat jetzt mit Aktien noch nicht zwingend etwas zu tun, die Ungleichheit zwischen Anlage/Vorsorge mit Kunst und Anlage/Vorsorge mit Aktien könnte aber nicht grösser sein. Ist zwischen dem Ankauf des Kunstgegenstandes und der Veräußerung ein Zeitraum von mehr als einem Jahr vergangen, bleibt ein allfälliger Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerfrei. Ich unterstelle mal, dass Kunstanlagen sogar weniger zur Vorsorge eingesetzt werden als Aktiensparen.
(Der Input von Christian Drastil für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 07.10.)
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