Die neue gestaffelte Gehaltsbesteuerung ist seit Jahresbeginn in Kraft. Nun zeigen sich die konkreten finanziellen Auswirkungen auf den Gehaltsabrechnungen. Die Reform soll verhindern, dass Inflation zu einer versteckten Steuererhöhung führt.
Das Herzstück der Entlastung ist die Anhebung der Steuerstufen. Der Grundfreibetrag wurde um 252 Euro auf 12.348 Euro (Alleinstehende) angehoben. Die Grenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent beginnt nun erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 69.878 Euro – ein deutlicher Sprung nach oben.
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Die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent greift weiterhin erst ab 277.825 Euro. Ziel ist es, die kalte Progression einzudämmen. Diese tritt auf, wenn Lohnsteigerungen nur die Inflation ausgleichen, der Arbeitnehmer aber in eine höhere Steuerprogression rutscht.
Die Entlastung geht über reine Tarifanpassungen hinaus. Der Kinderfreibetrag stieg um 156 Euro auf 6.828 Euro. Zusammen mit dem Betreuungsfreibetrag sind pro Kind 9.756 Euro steuerfrei. Parallel wurde das Kindergeld auf 259 Euro erhöht.
Eine Neuerung ist die „Aktivrente“. Rentner, die weiterarbeiten, können bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Auch die Grenze für den Solidaritätszuschlag wurde angehoben. Singles zahlen ihn erst ab einer Jahressteuerlast von 20.350 Euro.
Eine der umstrittensten geplanten Neuerungen fiel dem Koalitionsbruch Ende 2024 zum Opfer: die Reform der Lohnsteuerklassen. Die Abschaffung der Kombination III und V für Ehepaare bis 2030 wurde gestrichen.
Somit können Paare weiter frei wählen. Kritiker monieren, dass in Klasse V der geringer verdienende Partner – oft Frauen – monatlich zu viel Steuern zahlt, was Mehrarbeit unattraktiv mache. Die jährliche Gesamtsteuerlast ändert sich durch die Wahl der Klasse zwar nicht, wohl aber die monatliche Liquidität.
Die Tarifentlastung ist ein milliardenschweres Konjunkturprogramm. Ökonomen betonen: Die Einzeleffekte von oft nur wenigen Dutzend Euro im Monat summieren sich volkswirtschaftlich zu einer spürbaren Stützung der Kaufkraft.
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Die Reform wirkt neben anderen Anpassungen. Die Pendlerpauschale gilt ab dem ersten Kilometer und beträgt einheitlich 38 Cent. Der Mindestlohn stieg auf 13,90 Euro, die Minijob-Grenze liegt bei 603 Euro.
Ob es weitere Reformen gibt, hängt vom Kurs der nach der vorgezogenen Wahl 2025 gebildeten Regierung ab. Experten fordern eine automatische Kopplung der Steuerstufen an die Inflation, um künftige kalte Progression ohne politische Verhandlungen zu verhindern.
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