Cannabis auf Kasse? Was ist zu beachten

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14.04.2020

Überlieferungen von historischen Heilbüchern aus China und Indien belegen, dass Cannabis schon seit Jahrtausenden als Heilmittel eingesetzt wurde. Währen der Kreuzzüge erreichten Cannabis schon vor mehr als 1000 Jahren Europa, wo sie vorwiegend in Klostergärten zu finden waren. Im 19. Jahrhundert waren Cannabis das am meisten eingesetzte Medikament bei chronischen Schmerzen und anderen Beschwerden. Ab 1950 wurden sie allerdings in weiten Teilen der Welt als Rauschmittel verboten und fielen in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. Heute werden Cannabis vereinzelt als Medikament auf Kasse verschrieben.

Bei welchen Indikationen Cannabis verschrieben werden können

Eines ist klar, Cannabis auf Rezept gibt es nur bei schwerwiegenden Erkrankungen. Seit dem 10. März 2017 liegt bei schwerwiegenden Fällen ein Anspruch vor. Wer Cannabis auf Rezept beziehen darf, legt das Sozialgesetzbuch in § 31 Absatz 6 fest. Hier heißte es:

  • Cannabis dürfen verschrieben werden, wenn eine andere anerkannte Behandlungsmethode, die dem medizinischen Standard entspricht, nicht zur Verfügung steht
  • Wenn zwar andere Behandlungsoptionen zur Wahl stehen, der behandelnde Arzt sie wegen der zu erwartenden Nebenwirkungen oder wegen des individuellen Zustands des Patienten nicht empfehlen kann
  • Wenn „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht“

Diese Regelungen können relativ weit ausgelegt werden. Denn immerhin stellt sich die Frage, wer eine schwerwiegende Krankheit bewertet? Hier nennt das Gesetz lebensbedrohliche Krankheiten oder wenn die Lebensqualität auf längere Zeit maßgeblich beeinträchtigt ist. Häufig sind die Voraussetzungen zum Beispiel bei chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose und zum Teil auch Zwangsstörungen gegeben. Da für die Bewilligung jeweils ein individueller Antrag notwendig ist, wird jeder Fall einzeln geprüft.

Wie Patienten ihre Ansprüche wahren

Das System wäre eigentlich denkbar einfach: Der behandelnde Arzt identifiziert Cannabis als die geeignete Therapiemethode für seinen Patienten, dieser stellt einen Antrag und kann auf das Medikament bald zurückgreifen. Denn Cannabis werden meistens vom Mediziner nur dann empfohlen, wenn andere Therapieformen keinen Erfolg gebracht haben oder die Symptome so schwerwiegend sind, dass andere Medikamente nicht greifen. Gerade in diesem Fall sehen sich Patienten, die an chronischen Schmerzen leiden, Epilepsie haben oder von den Nebenwirkungen einer Chemotherapie bei Krebs schwer gezeichnet sind, jedoch der Bürokratie ausgesetzt.

Selbst wenn der Arzt genau begründet warum er für seinen Patienten Cannabis als die bestmögliche Therapiemethode sieht, wird ein Drittel aller Anträge abgelehnt. Das sollten Betroffene jedoch nicht einfach hinnehmen. Immerhin können Cannabis die Lebensqualität bei vielen Krankheiten verbessern und so lohnt es sich allemal, dass Patienten ihre Ansprüche geltend machen und gegen negative Bescheide Berufung einlegen.

Wie die Bewilligungsanträge ablaufen

Damit es erst gar nicht zu einem langen Verfahren mit negativem Bescheid und anschließendem Widerspruch kommt, sollte man sich genau informieren welche Dokumente für den Antrag notwendig sind. Der richtige Ansprechpartner dafür ist die Krankenkasse. Die meisten fordern für die Prüfung der Bewilligung von Cannabis-Medikamenten eine umfassende Dokumentation des Arztes. Es gibt auch einen eigenen Fragebogen, der als Ärztliche Bescheinigung gemäß § 31 Abs 6 SBG bekannt ist. Dieses Formular füllt der Arzt gemeinsam mit seinem Patienten aus. Einer der Gründe, warum viele Anträge in erster Instanz abgelehnt werden ist, dass der Fragebogen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nicht ordnungsgemäß ausgefüllt wurde. Kommt es zu Beanstandungen, kann sich das Verfahren für das so wichtige Medikament in die Länge ziehen.

Generell müssen Krankenkassen die Anträge für Cannabis-Medikamente innerhalb von drei Wochen bearbeiten. Ziehen sie die Experten der MDK zu Rate, was in den meisten Fällen passiert, verlängert sich diese Frist um weitere zwei Wochen. Eine lange Zeit also für Patienten, die von Schmerzen geplagt sind. Sollte es zu einem negativen Bescheid kommen, haben sie vier Wochen Zeit Einspruch zu erheben. Die Praxis zeigt, dass sich diese Vorgehensweise lohnt. Es reicht ein formloser Brief, den man am besten als Einwurfeinschreiben absendet.


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Überlieferungen von historischen Heilbüchern aus China und Indien belegen, dass Cannabis schon seit Jahrtausenden als Heilmittel eingesetzt wurde. Währen der Kreuzzüge erreichten Cannabis schon vor mehr als 1000 Jahren Europa, wo sie vorwiegend in Klostergärten zu finden waren. Im 19. Jahrhundert waren Cannabis das am meisten eingesetzte Medikament bei chronischen Schmerzen und anderen Beschwerden. Ab 1950 wurden sie allerdings in weiten Teilen der Welt als Rauschmittel verboten und fielen in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. Heute werden Cannabis vereinzelt als Medikament auf Kasse verschrieben.

Bei welchen Indikationen Cannabis verschrieben werden können

Eines ist klar, Cannabis auf Rezept gibt es nur bei schwerwiegenden Erkrankungen. Seit dem 10. März 2017 liegt bei schwerwiegenden Fällen ein Anspruch vor. Wer Cannabis auf Rezept beziehen darf, legt das Sozialgesetzbuch in § 31 Absatz 6 fest. Hier heißte es:

  • Cannabis dürfen verschrieben werden, wenn eine andere anerkannte Behandlungsmethode, die dem medizinischen Standard entspricht, nicht zur Verfügung steht
  • Wenn zwar andere Behandlungsoptionen zur Wahl stehen, der behandelnde Arzt sie wegen der zu erwartenden Nebenwirkungen oder wegen des individuellen Zustands des Patienten nicht empfehlen kann
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Selbst wenn der Arzt genau begründet warum er für seinen Patienten Cannabis als die bestmögliche Therapiemethode sieht, wird ein Drittel aller Anträge abgelehnt. Das sollten Betroffene jedoch nicht einfach hinnehmen. Immerhin können Cannabis die Lebensqualität bei vielen Krankheiten verbessern und so lohnt es sich allemal, dass Patienten ihre Ansprüche geltend machen und gegen negative Bescheide Berufung einlegen.

Wie die Bewilligungsanträge ablaufen

Damit es erst gar nicht zu einem langen Verfahren mit negativem Bescheid und anschließendem Widerspruch kommt, sollte man sich genau informieren welche Dokumente für den Antrag notwendig sind. Der richtige Ansprechpartner dafür ist die Krankenkasse. Die meisten fordern für die Prüfung der Bewilligung von Cannabis-Medikamenten eine umfassende Dokumentation des Arztes. Es gibt auch einen eigenen Fragebogen, der als Ärztliche Bescheinigung gemäß § 31 Abs 6 SBG bekannt ist. Dieses Formular füllt der Arzt gemeinsam mit seinem Patienten aus. Einer der Gründe, warum viele Anträge in erster Instanz abgelehnt werden ist, dass der Fragebogen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nicht ordnungsgemäß ausgefüllt wurde. Kommt es zu Beanstandungen, kann sich das Verfahren für das so wichtige Medikament in die Länge ziehen.

Generell müssen Krankenkassen die Anträge für Cannabis-Medikamente innerhalb von drei Wochen bearbeiten. Ziehen sie die Experten der MDK zu Rate, was in den meisten Fällen passiert, verlängert sich diese Frist um weitere zwei Wochen. Eine lange Zeit also für Patienten, die von Schmerzen geplagt sind. Sollte es zu einem negativen Bescheid kommen, haben sie vier Wochen Zeit Einspruch zu erheben. Die Praxis zeigt, dass sich diese Vorgehensweise lohnt. Es reicht ein formloser Brief, den man am besten als Einwurfeinschreiben absendet.


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