Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Drastil fragt: Wie werden Fremdwährungsgewinne bei Privatanlegern im Jahr 2012 steuerlich behandelt?

Magazine aktuell


#gabb aktuell



02.03.2013, 3903 Zeichen



Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die Frage, wie es mit der FTS wirklich aussieht, beantworten Nora Engel-Kazemi und Andreas Götz von Deloitte.

"Geplante Finanztransaktionssteuer: Highlights aus dem Richtlinienentwurf der EU Kommission

Am 14.2.2013 hat die Kommission ihren Vorschlag zur Finanztransaktionssteuer (Financial Transaction Tax, FTT) veröffentlicht. Nach dem ambitionierten Willen von elf der 27 EU Mitgliedsstaaten – Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien –soll diese im Rahmen der „Verstärkten Zusammenarbeit“ mit 1.1.2014 wirksam werden.

Was soll besteuert werden? Der Richtlinienvorschlag orientiert sich am Entwurf der EU Kommission vom 28.9.2011. Finanztransaktionen unterliegen dann der FTT, wenn an diesen ein Finanzinstitut (FI) beteiligt und zumindest eine Partei (dh das FI bzw dessen Transaktionspartner) im Hoheitsgebiet der partizipierenden Staaten (FTT-Raum) ansässig ist (Ansässigkeitsprinzip). Neu ist, dass Transaktionen mit Finanzinstrumenten, egal wo, auch dann steuerpflichtig sind, wenn sie durch im FTT-Raum ansässige Unternehmen emittiert wurden (Ausgabeprinzip).

Finanzinstrumente. Einbezogen werden sollen sämtliche (auch außerbörslich) handelbaren Instrumente wie zB Aktien und Anleihen, Geldmarktinstrumente, Fondsanteile, alternative Investments und strukturierte Produkte, Pensions- und Wertpapierleihgeschäfte aber auch Derivatkontrakte. Nicht besteuert wird die Erstausgabe von Finanzinstrumenten.

Steuersatz. Jede Übertragung eines Finanzinstruments löst Steuerpflicht aus; Tauschvorgänge (nicht jedoch Leih- und Pensionsgeschäfte) unterliegen daher der zweimaligen Besteuerung. Achtung: Jede Änderung bzw Berichtigung gilt für sich als Transaktion, außer es liegt ein Fehler vor. Zur Steuerpflicht herangezogen werden die im FTT-Raum ansässigen FIs, die die Steuer mit erfolgter Transaktion (bzw binnen drei Tagen) zu entrichten hätten; sämtliche Parteien haften gemeinsam. Die Steuer beträgt mindestens 0,1% der Gegenleistung (vor Netting) bzw des Marktpreises. Derivate würden mit mindestens 0,01% bemessen vom im Kontrakt genannten Nominalwert besteuert.

Beteiligung eines Finanzinstituts. Wer denkt, dass von der FTT nur im Hochfrequenzhandel jonglierende Banken betroffen sind, irrt. Besteuert wird nicht nur der Eigenhandel der Bank, sondern auch der Handel auf fremde Rechnung / Namen, sohin zB auch jeder Aktienerwerb für Kleinanleger. Als FIs gelten neben Kreditinstituten auch Versicherungen, Wertpapierfirmen, OGAWs, Pensions- und alternative Investmentfonds bzw deren Verwalter, aber auch Zweckgesellschaften und andere Marktteilnehmer, soweit ihr Schwerpunkt in bestimmten Finanzaktivitäten liegt (ausgenommen zB Mitgliedsstaaten, EZB, Zentralbanken).

Ansässig im FTT-Raum und somit im Rahmen einer Transaktion steuerpflichtig ist ein FI kraft Genehmigung, Sitz oder Zweigstelle im FTT-Raum, aber auch kraft Ansässigkeit des Transaktionspartners im FTT-Raum bzw kraft Handels mit einem im FTT-Raum emittierten Finanzinstrument. Dies bedingt, dass zB eine US Bank, die eine Finanztransaktion mit einem deutschen Autohändler unternimmt, als in Deutschland ansässig und steuerpflichtig gilt. Eine Ausnahme besteht für Transaktionen, die nachweislich wirtschaftlich nicht mit dem FTT-Raum zusammenhängen.

Steuerumgehung. Der Kommissionsentwurf sieht umfangreiche Vorkehrungen zur Vermeidung von Steuerumgehung vor (zB für Zertifikate auf Instrumente im FTT-Raum).  

Hinweise. Der Kommissionsentwurf bzw die Umsetzung der finalen Richtlinie in nationales Recht liegt derzeit noch nicht vor und wird die Marktteilnehmer noch intensiv beschäftigen.

Autoren: MMag. Andreas Götz (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) und Mag. Nora Engel-Kazemi (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater)
Mehr “Drastil fragt” HIER.




BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

SportWoche Podcast #107: Kave Atefie, Co-Founder gesund.co.at, Maradonas Balljunge, Rocky-Box-Double, BB King Vorgruppe




 

Bildnachweis

1.

Aktien auf dem Radar:Palfinger, Immofinanz, Kapsch TrafficCom, Flughafen Wien, EuroTeleSites AG, Addiko Bank, Rosgix, Telekom Austria, RBI, SBO, Uniqa, ams-Osram, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Erste Group, EVN, FACC, OMV, Österreichische Post, VIG, Wienerberger, Warimpex, Henkel, Apple, Amgen, Deutsche Post, Vonovia SE, Beiersdorf, Münchener Rück.


Random Partner

VAS AG
Die VAS AG ist ein Komplettanbieter für feststoffbefeuerte Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom mit über 30-jähriger Erfahrung. Wir planen, bauen und warten Anlagen im Bereich von 2 bis 30 MW für private, industrielle und öffentliche Kunden in ganz Europa. Wir entwickeln maßgefertigte Projekte ganz nach den Bedürfnissen unserer Kunden durch innovative Lösungen.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A38J73
AT0000A2SUY6
AT0000A36XA1
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    BSN MA-Event Warimpex
    BSN MA-Event Warimpex
    BSN Vola-Event Henkel
    #gabb #1593

    Featured Partner Video

    Zertifikat des Tages #7: Neues Société Generale Produkt, das direkt und schnell von steigenden Zinsen profitiert, aber riskant ist

    Structures are my best Friends. Mein Name ist Christian Drastil und ich bin Host der Zertifikate Podcasts auf audio-cd.at, da gibt es die monatliche "Zertifikate Party" jeweils zum Verfalls...

    Books josefchladek.com

    Eron Rauch
    Heartland
    2023
    Self published

    Futures
    On the Verge
    2023
    Void

    Kazumi Kurigami
    操上 和美
    2002
    Switch Publishing Co Ltd

    Dominic Turner
    False friends
    2023
    Self published

    Sebastián Bruno
    Duelos y Quebrantos
    2018
    ediciones anómalas

    Drastil fragt: Wie werden Fremdwährungsgewinne bei Privatanlegern im Jahr 2012 steuerlich behandelt?


    02.03.2013, 3903 Zeichen

    Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die Frage, wie es mit der FTS wirklich aussieht, beantworten Nora Engel-Kazemi und Andreas Götz von Deloitte.

    "Geplante Finanztransaktionssteuer: Highlights aus dem Richtlinienentwurf der EU Kommission

    Am 14.2.2013 hat die Kommission ihren Vorschlag zur Finanztransaktionssteuer (Financial Transaction Tax, FTT) veröffentlicht. Nach dem ambitionierten Willen von elf der 27 EU Mitgliedsstaaten – Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien –soll diese im Rahmen der „Verstärkten Zusammenarbeit“ mit 1.1.2014 wirksam werden.

    Was soll besteuert werden? Der Richtlinienvorschlag orientiert sich am Entwurf der EU Kommission vom 28.9.2011. Finanztransaktionen unterliegen dann der FTT, wenn an diesen ein Finanzinstitut (FI) beteiligt und zumindest eine Partei (dh das FI bzw dessen Transaktionspartner) im Hoheitsgebiet der partizipierenden Staaten (FTT-Raum) ansässig ist (Ansässigkeitsprinzip). Neu ist, dass Transaktionen mit Finanzinstrumenten, egal wo, auch dann steuerpflichtig sind, wenn sie durch im FTT-Raum ansässige Unternehmen emittiert wurden (Ausgabeprinzip).

    Finanzinstrumente. Einbezogen werden sollen sämtliche (auch außerbörslich) handelbaren Instrumente wie zB Aktien und Anleihen, Geldmarktinstrumente, Fondsanteile, alternative Investments und strukturierte Produkte, Pensions- und Wertpapierleihgeschäfte aber auch Derivatkontrakte. Nicht besteuert wird die Erstausgabe von Finanzinstrumenten.

    Steuersatz. Jede Übertragung eines Finanzinstruments löst Steuerpflicht aus; Tauschvorgänge (nicht jedoch Leih- und Pensionsgeschäfte) unterliegen daher der zweimaligen Besteuerung. Achtung: Jede Änderung bzw Berichtigung gilt für sich als Transaktion, außer es liegt ein Fehler vor. Zur Steuerpflicht herangezogen werden die im FTT-Raum ansässigen FIs, die die Steuer mit erfolgter Transaktion (bzw binnen drei Tagen) zu entrichten hätten; sämtliche Parteien haften gemeinsam. Die Steuer beträgt mindestens 0,1% der Gegenleistung (vor Netting) bzw des Marktpreises. Derivate würden mit mindestens 0,01% bemessen vom im Kontrakt genannten Nominalwert besteuert.

    Beteiligung eines Finanzinstituts. Wer denkt, dass von der FTT nur im Hochfrequenzhandel jonglierende Banken betroffen sind, irrt. Besteuert wird nicht nur der Eigenhandel der Bank, sondern auch der Handel auf fremde Rechnung / Namen, sohin zB auch jeder Aktienerwerb für Kleinanleger. Als FIs gelten neben Kreditinstituten auch Versicherungen, Wertpapierfirmen, OGAWs, Pensions- und alternative Investmentfonds bzw deren Verwalter, aber auch Zweckgesellschaften und andere Marktteilnehmer, soweit ihr Schwerpunkt in bestimmten Finanzaktivitäten liegt (ausgenommen zB Mitgliedsstaaten, EZB, Zentralbanken).

    Ansässig im FTT-Raum und somit im Rahmen einer Transaktion steuerpflichtig ist ein FI kraft Genehmigung, Sitz oder Zweigstelle im FTT-Raum, aber auch kraft Ansässigkeit des Transaktionspartners im FTT-Raum bzw kraft Handels mit einem im FTT-Raum emittierten Finanzinstrument. Dies bedingt, dass zB eine US Bank, die eine Finanztransaktion mit einem deutschen Autohändler unternimmt, als in Deutschland ansässig und steuerpflichtig gilt. Eine Ausnahme besteht für Transaktionen, die nachweislich wirtschaftlich nicht mit dem FTT-Raum zusammenhängen.

    Steuerumgehung. Der Kommissionsentwurf sieht umfangreiche Vorkehrungen zur Vermeidung von Steuerumgehung vor (zB für Zertifikate auf Instrumente im FTT-Raum).  

    Hinweise. Der Kommissionsentwurf bzw die Umsetzung der finalen Richtlinie in nationales Recht liegt derzeit noch nicht vor und wird die Marktteilnehmer noch intensiv beschäftigen.

    Autoren: MMag. Andreas Götz (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) und Mag. Nora Engel-Kazemi (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater)
    Mehr “Drastil fragt” HIER.




    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    SportWoche Podcast #107: Kave Atefie, Co-Founder gesund.co.at, Maradonas Balljunge, Rocky-Box-Double, BB King Vorgruppe




     

    Bildnachweis

    1.

    Aktien auf dem Radar:Palfinger, Immofinanz, Kapsch TrafficCom, Flughafen Wien, EuroTeleSites AG, Addiko Bank, Rosgix, Telekom Austria, RBI, SBO, Uniqa, ams-Osram, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Erste Group, EVN, FACC, OMV, Österreichische Post, VIG, Wienerberger, Warimpex, Henkel, Apple, Amgen, Deutsche Post, Vonovia SE, Beiersdorf, Münchener Rück.


    Random Partner

    VAS AG
    Die VAS AG ist ein Komplettanbieter für feststoffbefeuerte Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom mit über 30-jähriger Erfahrung. Wir planen, bauen und warten Anlagen im Bereich von 2 bis 30 MW für private, industrielle und öffentliche Kunden in ganz Europa. Wir entwickeln maßgefertigte Projekte ganz nach den Bedürfnissen unserer Kunden durch innovative Lösungen.

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A38J73
    AT0000A2SUY6
    AT0000A36XA1
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      BSN MA-Event Warimpex
      BSN MA-Event Warimpex
      BSN Vola-Event Henkel
      #gabb #1593

      Featured Partner Video

      Zertifikat des Tages #7: Neues Société Generale Produkt, das direkt und schnell von steigenden Zinsen profitiert, aber riskant ist

      Structures are my best Friends. Mein Name ist Christian Drastil und ich bin Host der Zertifikate Podcasts auf audio-cd.at, da gibt es die monatliche "Zertifikate Party" jeweils zum Verfalls...

      Books josefchladek.com

      Gregor Radonjič
      Misplacements
      2023
      Self published

      Stefania Rössl & Massimo Sordi (eds.)
      Index Naturae
      2023
      Skinnerboox

      Tommaso Protti
      Terra Vermelha
      2023
      Void

      Jerker Andersson
      Found Diary
      2024
      Self published

      Igor Chekachkov
      NA4JOPM8
      2021
      ist publishing