Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Drastil fragt: Was ist 2012 steuerlich bei Depotüberträgen von Wertpapieren und bei Wegzug von Privatanlegern zu beachten?

Magazine aktuell


#gabb aktuell



02.10.2012, 4551 Zeichen



Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die  u.a. Frage beantwortet wieder Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

Was ist 2012 steuerlich bei Depotüberträgen von Wertpapieren und bei Wegzug von Privatanlegern zu beachten?

Werden Wertpapieren, die als Neubestand gelten, auf ein anderes Depot transferiert oder zieht der Privatanleger aus Österreich weg, so gelten derartige Ereignisse, wenn sie nach dem 31.3.2012 passieren, steuerlich als Verkauf. Unter bestimmten Voraussetzungen werden allerdings die Rechtsfolgen des Verkaufes, nämlich der KESt-Abzug auf die stillen Reserven, unterdrückt bzw aufgeschoben.  Der folgende Beitrag wird darauf im Detail eingehen.

  • Steuerneutrale Depotüberträge bei ein- und derselben Privatperson


Die Voraussetzung, damit ein Depotübertrag bei ein und derselben Privatperson, d.h. ohne Wechsel des Steuerpflichtigen von Neuvermögen nicht als Verkauf besteuert wird, sondern steuerneutral bleibt, ist die Meldung bestimmter Daten entweder an die aufnehmende Bank oder die Finanzbehörden (Offenlegung). Als Neuvermögen gelten Aktien und Anteile an Investmentfonds, die nach dem 31.12.2010 vom Privatanleger angeschafft wurden, bei den übrigen Finanzanlagen, wie zB Anleihen, Zertifikate und verbriefte Derivate ist das Anschaffungsdatum nach dem 31.3.2012 relevant.

Überträgt der Privatanleger Neuvermögen zwischen zwei Depots innerhalb derselben österreichischen oder ausländischen Bank, ist keine Meldung über die übertragenen Wertpapiere notwendig.

Überträgt der Privatanleger Neuvermögen vom In- oder Ausland auf das Depot einer anderen inländischen Bank, so muss die aufnehmende inländische Bank von der Vorgängerbank die Anschaffungskosten des Kunden erhalten. Den Auftrag dazu hat regelmäßig der Kunde der abgebenden Bank zu erteilen.

Bei Übertragung von Wertpapiervermögen von einer inländischen Bank auf eine ausländische Bank muss die inländische Bank innerhalb eines Monats eine Meldung an das für sie zuständige Finanzamt über den Namen des Kunden, seine Steuer- oder Sozialversicherungsnummer, die übertragenen Wertpapiere, deren Anschaffungskosten sowie die aufnehmende ausländische Bank durchführen.

Bei Wertpapierübertragungen zwischen unterschiedlichen ausländischen Banken hat der Anleger innerhalb eines Monats eine Meldung an sein Wohnsitzfinanzamt zu machen, die die übertragenen Wertpapiere, deren Anschaffungskosten sowie die aufnehmende ausländische Bank enthält

  • Steuerneutrale Depotüberträge zwischen unterschiedlichen Privatpersonen (Schenkungen, Erbschaften)


Wird Neuvermögen unentgeltlich vom Inlandsdepot einer Privatperson, zB durch Schenkung oder Erbschaft, an eine andere Privatperson auf ein anderes Inlandsdepot übertragen, benötigt die Bank für die Unterdrückung der Verkaufsbesteuerung einen dokumentarischen Nachweis über die Unentgeltlichkeit (zB Notariatsakt, Einantwortungsbeschluss oder Schenkungsmeldung, nicht aber ein schriftlicher Schenkungsvertrag).

Bei einer entsprechenden unentgeltlichen Übertragung im Ausland muss der Privatanleger selbst innerhalb eines Monats bei seinem Wohnsitzfinanzamt eine Meldung erstatten, die  die übertragenen Wertpapiere, deren Anschaffungskosten und das ausländische Depot des Beschenkten umfasst.

  • Wegzug einer Privatperson aus Österreich


Besitzt eine Privatperson Neubestand und zieht sie nach dem 31.3.2012 aus Österreich weg, so gilt dieser Wegzug als Verkauf der Wertpapiere. Es folgt allerdings, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, kein sofortiger KESt-Abzug auf die stillen Reserven, sondern ein Aufschub der Besteuerung bis zum tatsächlichen späteren Verkauf der Wertpapiere. 

Zieht der Anleger in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder nach Norwegen, so muss er in der Steuerklärung des Wegzugsjahres einen Antrag auf Nichtfestsetzung der Steuer stellen. Wird dem Antrag durch Bescheid stattgegeben und legt der Anleger den Bescheid bei seiner Bank bei einem späteren Verkauf der Neubestandsanteile vor, zieht die Bank keine KESt auf den Veräußerungsgewinn ab. Allerdings hat der Anleger die Gewinne im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung offenzulegen und zu versteuern.

Bei Wegzug in ein Drittland oder sollte der Kunde keinen Nichtfestsetzungsbescheides der Bank vorlegen, wird bei einem späteren Verkauf der Gewinn dem KESt-Abzug unterliegen, wobei sich der Gewinn als Differenz zwischen dem Kurswert bei Wegzug und den Anschaffungskosten bemisst.

Autor: Mag. Nora Engel-Kazemi
Email: nengel@deloitte.at
Telefon: +43 (0) 1 537 00 5420

Mehr “Drastil fragt” HIER.



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

SportWoche Podcast #107: Kave Atefie, Co-Founder gesund.co.at, Maradonas Balljunge, Rocky-Box-Double, BB King Vorgruppe




 

Bildnachweis

1.

Aktien auf dem Radar:Palfinger, Immofinanz, Kapsch TrafficCom, Flughafen Wien, EuroTeleSites AG, Addiko Bank, Rosgix, Telekom Austria, RBI, SBO, Uniqa, ams-Osram, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Erste Group, EVN, FACC, OMV, Österreichische Post, VIG, Wienerberger, Warimpex, Henkel, Apple, Amgen, Deutsche Post, Vonovia SE, Beiersdorf, Münchener Rück.


Random Partner

Warimpex
Die Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG ist eine Immobilienentwicklungs- und Investmentgesellschaft. Im Fokus der Geschäftsaktivitäten stehen der Betrieb und die Errichtung von Hotels in CEE. Darüber hinaus entwickelt Warimpex auch Bürohäuser und andere Immobilien.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A2UVX2
AT0000A38J73
AT0000A36XA1
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    BSN MA-Event Warimpex
    BSN MA-Event Warimpex
    BSN Vola-Event Henkel
    #gabb #1593

    Featured Partner Video

    Börsenradio Live-Blick, Fr. 3.5.24: DAX minimal fester, Indexprobleme bei Deutsche Post, Daimler Truck enttäuscht, Wien holt auf

    Christian Drastil mit dem Live-Blick aus dem Studio des Börsenradio-Partners audio-cd.at in Wien wieder intraday mit Kurslisten, Statistiken und News aus Frankfurt und Wien. Es ist der Podcast, der...

    Books josefchladek.com

    Ed van der Elsken
    Liebe in Saint Germain des Pres
    1956
    Rowohlt

    Kazumi Kurigami
    操上 和美
    2002
    Switch Publishing Co Ltd

    Cristina de Middel
    Gentlemen's Club
    2023
    This Book is True

    Federico Renzaglia
    Bonifica
    2024
    Self published

    Ros Boisier
    Inside
    2024
    Muga / Ediciones Posibles

    Drastil fragt: Was ist 2012 steuerlich bei Depotüberträgen von Wertpapieren und bei Wegzug von Privatanlegern zu beachten?


    02.10.2012, 4551 Zeichen

    Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die  u.a. Frage beantwortet wieder Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

    Was ist 2012 steuerlich bei Depotüberträgen von Wertpapieren und bei Wegzug von Privatanlegern zu beachten?

    Werden Wertpapieren, die als Neubestand gelten, auf ein anderes Depot transferiert oder zieht der Privatanleger aus Österreich weg, so gelten derartige Ereignisse, wenn sie nach dem 31.3.2012 passieren, steuerlich als Verkauf. Unter bestimmten Voraussetzungen werden allerdings die Rechtsfolgen des Verkaufes, nämlich der KESt-Abzug auf die stillen Reserven, unterdrückt bzw aufgeschoben.  Der folgende Beitrag wird darauf im Detail eingehen.

    • Steuerneutrale Depotüberträge bei ein- und derselben Privatperson


    Die Voraussetzung, damit ein Depotübertrag bei ein und derselben Privatperson, d.h. ohne Wechsel des Steuerpflichtigen von Neuvermögen nicht als Verkauf besteuert wird, sondern steuerneutral bleibt, ist die Meldung bestimmter Daten entweder an die aufnehmende Bank oder die Finanzbehörden (Offenlegung). Als Neuvermögen gelten Aktien und Anteile an Investmentfonds, die nach dem 31.12.2010 vom Privatanleger angeschafft wurden, bei den übrigen Finanzanlagen, wie zB Anleihen, Zertifikate und verbriefte Derivate ist das Anschaffungsdatum nach dem 31.3.2012 relevant.

    Überträgt der Privatanleger Neuvermögen zwischen zwei Depots innerhalb derselben österreichischen oder ausländischen Bank, ist keine Meldung über die übertragenen Wertpapiere notwendig.

    Überträgt der Privatanleger Neuvermögen vom In- oder Ausland auf das Depot einer anderen inländischen Bank, so muss die aufnehmende inländische Bank von der Vorgängerbank die Anschaffungskosten des Kunden erhalten. Den Auftrag dazu hat regelmäßig der Kunde der abgebenden Bank zu erteilen.

    Bei Übertragung von Wertpapiervermögen von einer inländischen Bank auf eine ausländische Bank muss die inländische Bank innerhalb eines Monats eine Meldung an das für sie zuständige Finanzamt über den Namen des Kunden, seine Steuer- oder Sozialversicherungsnummer, die übertragenen Wertpapiere, deren Anschaffungskosten sowie die aufnehmende ausländische Bank durchführen.

    Bei Wertpapierübertragungen zwischen unterschiedlichen ausländischen Banken hat der Anleger innerhalb eines Monats eine Meldung an sein Wohnsitzfinanzamt zu machen, die die übertragenen Wertpapiere, deren Anschaffungskosten sowie die aufnehmende ausländische Bank enthält

    • Steuerneutrale Depotüberträge zwischen unterschiedlichen Privatpersonen (Schenkungen, Erbschaften)


    Wird Neuvermögen unentgeltlich vom Inlandsdepot einer Privatperson, zB durch Schenkung oder Erbschaft, an eine andere Privatperson auf ein anderes Inlandsdepot übertragen, benötigt die Bank für die Unterdrückung der Verkaufsbesteuerung einen dokumentarischen Nachweis über die Unentgeltlichkeit (zB Notariatsakt, Einantwortungsbeschluss oder Schenkungsmeldung, nicht aber ein schriftlicher Schenkungsvertrag).

    Bei einer entsprechenden unentgeltlichen Übertragung im Ausland muss der Privatanleger selbst innerhalb eines Monats bei seinem Wohnsitzfinanzamt eine Meldung erstatten, die  die übertragenen Wertpapiere, deren Anschaffungskosten und das ausländische Depot des Beschenkten umfasst.

    • Wegzug einer Privatperson aus Österreich


    Besitzt eine Privatperson Neubestand und zieht sie nach dem 31.3.2012 aus Österreich weg, so gilt dieser Wegzug als Verkauf der Wertpapiere. Es folgt allerdings, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, kein sofortiger KESt-Abzug auf die stillen Reserven, sondern ein Aufschub der Besteuerung bis zum tatsächlichen späteren Verkauf der Wertpapiere. 

    Zieht der Anleger in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder nach Norwegen, so muss er in der Steuerklärung des Wegzugsjahres einen Antrag auf Nichtfestsetzung der Steuer stellen. Wird dem Antrag durch Bescheid stattgegeben und legt der Anleger den Bescheid bei seiner Bank bei einem späteren Verkauf der Neubestandsanteile vor, zieht die Bank keine KESt auf den Veräußerungsgewinn ab. Allerdings hat der Anleger die Gewinne im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung offenzulegen und zu versteuern.

    Bei Wegzug in ein Drittland oder sollte der Kunde keinen Nichtfestsetzungsbescheides der Bank vorlegen, wird bei einem späteren Verkauf der Gewinn dem KESt-Abzug unterliegen, wobei sich der Gewinn als Differenz zwischen dem Kurswert bei Wegzug und den Anschaffungskosten bemisst.

    Autor: Mag. Nora Engel-Kazemi
    Email: nengel@deloitte.at
    Telefon: +43 (0) 1 537 00 5420

    Mehr “Drastil fragt” HIER.



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    SportWoche Podcast #107: Kave Atefie, Co-Founder gesund.co.at, Maradonas Balljunge, Rocky-Box-Double, BB King Vorgruppe




     

    Bildnachweis

    1.

    Aktien auf dem Radar:Palfinger, Immofinanz, Kapsch TrafficCom, Flughafen Wien, EuroTeleSites AG, Addiko Bank, Rosgix, Telekom Austria, RBI, SBO, Uniqa, ams-Osram, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Erste Group, EVN, FACC, OMV, Österreichische Post, VIG, Wienerberger, Warimpex, Henkel, Apple, Amgen, Deutsche Post, Vonovia SE, Beiersdorf, Münchener Rück.


    Random Partner

    Warimpex
    Die Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG ist eine Immobilienentwicklungs- und Investmentgesellschaft. Im Fokus der Geschäftsaktivitäten stehen der Betrieb und die Errichtung von Hotels in CEE. Darüber hinaus entwickelt Warimpex auch Bürohäuser und andere Immobilien.

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A2UVX2
    AT0000A38J73
    AT0000A36XA1
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      BSN MA-Event Warimpex
      BSN MA-Event Warimpex
      BSN Vola-Event Henkel
      #gabb #1593

      Featured Partner Video

      Börsenradio Live-Blick, Fr. 3.5.24: DAX minimal fester, Indexprobleme bei Deutsche Post, Daimler Truck enttäuscht, Wien holt auf

      Christian Drastil mit dem Live-Blick aus dem Studio des Börsenradio-Partners audio-cd.at in Wien wieder intraday mit Kurslisten, Statistiken und News aus Frankfurt und Wien. Es ist der Podcast, der...

      Books josefchladek.com

      Gregor Radonjič
      Misplacements
      2023
      Self published

      Tommaso Protti
      Terra Vermelha
      2023
      Void

      Eron Rauch
      Heartland
      2023
      Self published

      Christian Reister
      Driftwood 15 | New York
      2023
      Self published

      Helen Levitt
      A Way of Seeing
      1965
      The Viking Press