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Inbox: Überblick über europäische Bankenaufsicht und die Zusammenarbeit zwischen EZB, FMA und OeNB


04.11.2019

Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Heute, 4. November 2019, jährt sich die Entstehung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", kurz "SSM") bereits zum fünften Mal. In diesem Newsletter geben wir Ihnen einen Überblick über europäische Bankenaufsicht und die Zusammenarbeit zwischen EZB, FMA und OeNB. 
Außerdem informieren wir Sie wieder über Aktuelles aus der Verbraucherinformation: Im vergangenen Monat wurden überwiegend Anfragen zum Thema Seriosität von Anbietern gestellt - die FMA informiert im Finanz ABC über die aktuellen Tricks der Finanzbetrüger. 

 

Bankenaufsicht in Europa

Als eine der Lehren aus der Finanzkrise hat der europäische Gesetzgeber die Aufsicht über die Banken in den Staaten, die den Euro als Währung haben, an die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen. Er will damit unter anderem eine einheitliche Aufsicht sicherstellen, die Sicherheit und Solidität des Bankensystems gewährleisten und die Finanzintegration und -stabilität nachhaltig stärken. Diese Aufgabe nimmt die EZB mit dem „Einheitlichen Aufsichtsmechanismus“ (Single Supervisory Mechanism, SSM) wahr, in dem sie sich auf das Netzwerk der nationalen Bankenaufsichtsbehörden stützt.  Die nationale zuständige Behörde für Österreich ist die FMA, die dabei aber von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) unterstützt wird. Es steht grundsätzlich auch anderen EU-Mitgliedstaaten frei, sich dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus anzuschließen. Kroatien und Bulgarien haben bereits das entsprechende Verfahren dazu eingeleitet. Der SSM bildet neben dem „Einheitlichen Abwicklungsmechanismus“ (Single Resolution Mechanism, SRM) und dem harmonisierten Einlagensicherungssystem eine der drei Säulen der europäischen Bankenunion.
Im SSM beaufsichtigt die EZB aber lediglich sehr großen Banken und Banken mit bedeutendem grenzüberschreitenden Geschäft, die signifikanten Banken („significant institutions“, SI), direkt. Kleinere und lediglich regional bedeutende Banken („less significant institutions“, LSI) werden von ihr nur indirekt beaufsichtigt, sie blieben in der direkten Aufsicht der jeweiligen national zuständigen Behörde. EZB und nationale Aufsichtsbehörden arbeiten aber sowohl bei SI wie LSI sehr eng zusammen.
 
„Signifikante Banken“ (SI):
Auf die signifikanten Banken entfällt der überwiegende Teil der Bankaktiva im Euroraum. Da auch bei diesen die Aufsicht in enger Kooperation mit den nationalen Aufsichtsbehörden wahrgenommen wird, wurde für jede dieser Banken ein gemeinsames Aufsichtsteam ("Joint Supervisory Team", JST) eingerichtet. Ein JST setzt sich sogar überwiegend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus nationalen Aufsichtsbehörden zusammen, der Vorsitz liegt aber stets bei der EZB. Die österreichische Aufsicht entsendet sowohl Kolleginnen und Kollegen der FMA als auch der OeNB in JSTs.
Derzeit sind sechs österreichische Banken als signifikant eingestuft: Erste Group Bank AG, Raiffeisen Bank International AG, BAWAG Group AG, Raiffeisenbankengruppe OÖ Verband eGen, Volksbank Wien AG und die Sberbank Europe AG. Die UniCredit Bank Austria AG fällt als Teil ihrer Muttergesellschaft, der italienischen UniCredit-Gruppe, unter die SI-Aufsicht.
 
„Kleinere und nur regional bedeutende Banken“ (LSI):
LSI unterstehen der direkten Aufsicht der nationalen zuständigen Behörde, in Österreich damit der FMA.  Die OeNB unterstützt sie dabei durch Datenaufbereitung, Analysen und Vor-Ort-Prüfungen. Aber auch die LSI-Aufsicht erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der EZB. Diese stellt sicher, dass innerhalb des SSM auch alle LSI nach gleichen Standards und Methoden beaufsichtigt werden. Weiters bedürfen sehr wesentliche Entscheidungen wie unter anderem Konzessionserteilung und –entzug oder der Erwerb/Verkauf wesentlicher Anteile und Beteiligungen der Zustimmung der EZB.
Derzeit gibt es in Österreich rund 550 Klein- und Regionalbanken. Österreich hat damit zusammen mit Deutschland und Italien europaweit mit Abstand den größten Anteil an LSI.
 
Aktuelle Entwicklungen
Der Übergang des SSM von der Aufbau- in die Konsolidierungsphase wird auch von personellen Änderungen an der Spitze des SSM-Aufsichtsgremiums („Supervisory Booard“, SB), begleitet.
Das SB, das alle wesentlichen Entscheidungen zu fällen hat, setzt sich wie folgt zusammen: Der Vorsitzende wird vom EZB-Rat ausgewählt und ist vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament zu bestätigen, sein Stellvertreter ist aus dem Kreis der EZB-Direktoren auszuwählen, vier weitere Vertreter werden von der EZB nominiert und jede der 19 national zuständigen Aufsichtsbehörden entsendet je einen stimmberechtigten Vertreter. Wo die Aufsicht nicht bei der nationalen Notenbank liegt, kann auch ein Vertreter dieser beigezogen werden, er hat dann aber kein Stimmrecht.
Während die Aufbaujahre 2014 bis 2018 maßgeblich von der SB-Vorsitzenden Danièle Nouy und ihrer Vertreterin Sabine Lautenschläger geprägt waren, hat mit Jänner 2019 Andrea Enria, der davor Vorsitzender EU-Bankenaufsichtsbehörde EBA war, das Ruder übernommen. Ihm steht Yves Mersch zur Seite, der auch gleichzeitig Mitglied des EZB-Direktoriums ist.

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    Bankenaufsicht in Europa

    Als eine der Lehren aus der Finanzkrise hat der europäische Gesetzgeber die Aufsicht über die Banken in den Staaten, die den Euro als Währung haben, an die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen. Er will damit unter anderem eine einheitliche Aufsicht sicherstellen, die Sicherheit und Solidität des Bankensystems gewährleisten und die Finanzintegration und -stabilität nachhaltig stärken. Diese Aufgabe nimmt die EZB mit dem „Einheitlichen Aufsichtsmechanismus“ (Single Supervisory Mechanism, SSM) wahr, in dem sie sich auf das Netzwerk der nationalen Bankenaufsichtsbehörden stützt.  Die nationale zuständige Behörde für Österreich ist die FMA, die dabei aber von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) unterstützt wird. Es steht grundsätzlich auch anderen EU-Mitgliedstaaten frei, sich dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus anzuschließen. Kroatien und Bulgarien haben bereits das entsprechende Verfahren dazu eingeleitet. Der SSM bildet neben dem „Einheitlichen Abwicklungsmechanismus“ (Single Resolution Mechanism, SRM) und dem harmonisierten Einlagensicherungssystem eine der drei Säulen der europäischen Bankenunion.
    Im SSM beaufsichtigt die EZB aber lediglich sehr großen Banken und Banken mit bedeutendem grenzüberschreitenden Geschäft, die signifikanten Banken („significant institutions“, SI), direkt. Kleinere und lediglich regional bedeutende Banken („less significant institutions“, LSI) werden von ihr nur indirekt beaufsichtigt, sie blieben in der direkten Aufsicht der jeweiligen national zuständigen Behörde. EZB und nationale Aufsichtsbehörden arbeiten aber sowohl bei SI wie LSI sehr eng zusammen.
     
    „Signifikante Banken“ (SI):
    Auf die signifikanten Banken entfällt der überwiegende Teil der Bankaktiva im Euroraum. Da auch bei diesen die Aufsicht in enger Kooperation mit den nationalen Aufsichtsbehörden wahrgenommen wird, wurde für jede dieser Banken ein gemeinsames Aufsichtsteam ("Joint Supervisory Team", JST) eingerichtet. Ein JST setzt sich sogar überwiegend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus nationalen Aufsichtsbehörden zusammen, der Vorsitz liegt aber stets bei der EZB. Die österreichische Aufsicht entsendet sowohl Kolleginnen und Kollegen der FMA als auch der OeNB in JSTs.
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