27.04.2018
Zugemailt von / gefunden bei: CA Immo (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der CA Immo haben heute ihre begründeten Äußerungen zum Angebot von Starwood. Nach eingehender Abwägung sämtlicher relevanter Gesichtspunkte sehen der Vorstand und der Aufsichtsrat von einer ausdrücklichen Empfehlung an die Aktionäre der CA Immobilien Anlagen AG hinsichtlich der Annahme oder Nichtannahme des Angebots ab. In finanzieller Hinsicht muss jeder Aktionär auf der Basis seiner eigenen Anlagestrategie und seiner individuellen Einschätzung von Chancen und Risiken des weiteren Geschäftsverlaufs der CA Immo eine Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots treffen.
Aus Sicht der Gesellschaft begrüßt der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG grundsätzlich das Interesse von international bekannten Investoren wie Starwood an einer strategischen Partnerschaft mit der CA Immobilien Anlagen AG.
Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG wird seinerseits die finanziellen und strategischen Aussagen des Angebots würdigen, um eine Entscheidung über die Einlieferung der eigenen Aktien auf fundierter Basis treffen zu können und diese Entscheidung vor Ende der Annahmefrist dem Aufsichtsrat vorzulegen. Diesbezüglich wurde rein vorsorglich gleichzeitig mit dieser Äußerung ein Bericht über die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre gemäß § 171 AktG veröffentlicht.
Wie heute von Starwood bekannt gegeben wurde, wird die Annahmefrist um zwei Wochen verlängert und läuft somit bis inklusive 30. Mai 2018, 17:00 Ortszeit Wien.
In der Stellungnahme, veröffentlicht auf der CA Immo-Website, heisst es im O-Ton: Seit Bekanntgabe der Absicht der Bieterin das vorliegende Angebot zu legen, sind zudem verschiedene internationale Investoren an die Zielgesellschaft herangetreten und haben ihr grundsätzliches Interesse bekundet, in Aktien der Zielgesellschaft zu investieren. Während die Mehrzahl der Gespräche unsubstantiiert blieb, haben einzelne Investoren ihr konkretes, aber unverbindliches Interesse geäußert, ein öffentliches Teil- oder Vollangebot an die Aktionäre der Zielgesellschaft zu legen. Bislang hat kein anderer Bieter seine Angebotsabsicht gemäß § 5 ÜbG öffentlich erklärt, der Vorstand kann angesichts dieser Entwicklungen aber nicht ausschließen, dass ein alternatives (Teil- oder Voll-)Angebot zu anderen Bedingungen von einem dritten Investor veröffentlicht wird.
Weiters: Zur Beurteilung des Angebotspreises hat der Vorstand der Zielgesellschaft J.P. Morgan Limited, London (JPMorgan) damit beauftragt, eine Unternehmensbewertung der Zielgesellschaft vorzunehmen. Man kam zu dem Ergebnis, dass der ermittelte Wert der CA Immo Aktie über dem Angebotspreis liegt. Diese Bewertung basiert auf dem von der Zielgesellschaft erstellten, mehrjährigen Business Plan, der von bestimmten zukünftigen Erwartungen und Entwicklungen ausgeht, die naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden sind.
Und: Aus Sicht der Zielgesellschaft und hinsichtlich der derzeit gehaltenen 5.780.037 Eigenen Aktien evaluiert der Vorstand der CA Immo in Ausübung seiner Sorgfaltspflichten eine Annahme des Angebots. Der Vorstand hat daher rein vorsorglich und um sämtliche Handlungsoptionen aufrecht zu erhalten, zeitgleich mit der Veröffentlichung dieser Äußerung einen Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm § 171 AktG veröffentlicht und wird diese Angelegenheit vor Ende der Angebotsfrist dem Aufsichtsrat vorlegen.
Schließlich: Nach eingehender Abwägung sämtlicher relevanter Gesichtspunkte sieht der Vorstand der Zielgesellschaft von einer ausdrücklichen Empfehlung an die Aktionäre der CA Immobilien Anlagen AG hinsichtlich der Annahme oder Nichtannahme des Angebots ab. In finanzieller Hinsicht muss jeder Aktionär auf der Basis seiner eigenen Anlagestrategie und seiner individuellen Einschätzung von Chancen und Risiken des weiteren Geschäftsverlaufs der Zielgesellschaft eine Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots treffen.
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starwood-angebot_ca_immo_gibt_keine_eindeutige_empfehlung_ab_und_sagt_dass_es_auch_andere_interessenten_gibt
Aktien auf dem Radar:Polytec Group, Palfinger, Immofinanz, Warimpex, Flughafen Wien, Austriacard Holdings AG, Rosgix, Verbund, RBI, Porr, Frequentis, Addiko Bank, AT&S, Cleen Energy, Gurktaler AG Stamm, SBO, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, Marinomed Biotech, Agrana, Amag, CA Immo, Erste Group, EVN, FACC, Kapsch TrafficCom, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)202157
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Aus Sicht der Gesellschaft begrüßt der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG grundsätzlich das Interesse von international bekannten Investoren wie Starwood an einer strategischen Partnerschaft mit der CA Immobilien Anlagen AG.
Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG wird seinerseits die finanziellen und strategischen Aussagen des Angebots würdigen, um eine Entscheidung über die Einlieferung der eigenen Aktien auf fundierter Basis treffen zu können und diese Entscheidung vor Ende der Annahmefrist dem Aufsichtsrat vorzulegen. Diesbezüglich wurde rein vorsorglich gleichzeitig mit dieser Äußerung ein Bericht über die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre gemäß § 171 AktG veröffentlicht.
Wie heute von Starwood bekannt gegeben wurde, wird die Annahmefrist um zwei Wochen verlängert und läuft somit bis inklusive 30. Mai 2018, 17:00 Ortszeit Wien.
In der Stellungnahme, veröffentlicht auf der CA Immo-Website, heisst es im O-Ton: Seit Bekanntgabe der Absicht der Bieterin das vorliegende Angebot zu legen, sind zudem verschiedene internationale Investoren an die Zielgesellschaft herangetreten und haben ihr grundsätzliches Interesse bekundet, in Aktien der Zielgesellschaft zu investieren. Während die Mehrzahl der Gespräche unsubstantiiert blieb, haben einzelne Investoren ihr konkretes, aber unverbindliches Interesse geäußert, ein öffentliches Teil- oder Vollangebot an die Aktionäre der Zielgesellschaft zu legen. Bislang hat kein anderer Bieter seine Angebotsabsicht gemäß § 5 ÜbG öffentlich erklärt, der Vorstand kann angesichts dieser Entwicklungen aber nicht ausschließen, dass ein alternatives (Teil- oder Voll-)Angebot zu anderen Bedingungen von einem dritten Investor veröffentlicht wird.
Weiters: Zur Beurteilung des Angebotspreises hat der Vorstand der Zielgesellschaft J.P. Morgan Limited, London (JPMorgan) damit beauftragt, eine Unternehmensbewertung der Zielgesellschaft vorzunehmen. Man kam zu dem Ergebnis, dass der ermittelte Wert der CA Immo Aktie über dem Angebotspreis liegt. Diese Bewertung basiert auf dem von der Zielgesellschaft erstellten, mehrjährigen Business Plan, der von bestimmten zukünftigen Erwartungen und Entwicklungen ausgeht, die naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden sind.
Und: Aus Sicht der Zielgesellschaft und hinsichtlich der derzeit gehaltenen 5.780.037 Eigenen Aktien evaluiert der Vorstand der CA Immo in Ausübung seiner Sorgfaltspflichten eine Annahme des Angebots. Der Vorstand hat daher rein vorsorglich und um sämtliche Handlungsoptionen aufrecht zu erhalten, zeitgleich mit der Veröffentlichung dieser Äußerung einen Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm § 171 AktG veröffentlicht und wird diese Angelegenheit vor Ende der Angebotsfrist dem Aufsichtsrat vorlegen.
Schließlich: Nach eingehender Abwägung sämtlicher relevanter Gesichtspunkte sieht der Vorstand der Zielgesellschaft von einer ausdrücklichen Empfehlung an die Aktionäre der CA Immobilien Anlagen AG hinsichtlich der Annahme oder Nichtannahme des Angebots ab. In finanzieller Hinsicht muss jeder Aktionär auf der Basis seiner eigenen Anlagestrategie und seiner individuellen Einschätzung von Chancen und Risiken des weiteren Geschäftsverlaufs der Zielgesellschaft eine Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots treffen.
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