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Inbox: So wurde auf der Telekom Austria-HV abgestimmt


Telekom Austria
Akt. Indikation:  7.99 / 8.07
Uhrzeit:  23:01:00
Veränderung zu letztem SK:  -0.25%
Letzter SK:  8.05 ( 0.37%)

09.06.2017

Zugemailt von / gefunden bei: Telekom Austria (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Hiermit informieren wir über die Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der am 9. Juni 2017 um 10:00 Uhr in der Stadthalle Wien, Halle F, A-1150 Wien, Roland Rainer Platz 1, stattgefundenen ordentlichen Hauptversammlung.

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.449.274.500 ist geteilt in 664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.


1. Tagesordnungspunkt: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
Lageberichts des Vorstands, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht
sowie des konsolidierten Corporate Governance Berichts, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2016.

Keine Beschlussfassung erforderlich.
2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

Es wurde folgender Beschluss gefasst

"Ausschüttung einer Dividende von 0,20 EUR auf jede dividendenberechtigte Stückaktie. Der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 550.676.294 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 82,87%

Ja-Stimmen: 550.643.890
Nein-Stimmen: 32.404
Enthaltungen: 522.449

3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:

 "Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2016 die Entlastung erteilt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 551.182.468 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 82,95%
Ja-Stimmen: 551.057.650
Nein-Stimmen: 124.818
Enthaltungen: 301

4. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:"Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2016 die Entlastung erteilt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 551.180.563 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 82,95%
Ja-Stimmen: 551.054.415
Nein-Stimmen: 126.148
Enthaltungen: 4.276

5. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an
die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

"Die Vergütung der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 wird wie folgt festgesetzt:
(i) - für den Vorsitzenden EUR 40,000,--
- für den stellvertretenden Vorsitzenden EUR 30,000,--
- für jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrates EUR 20,000,--

(ii) - für den Vorsitzenden eines Ausschusses EUR 12,000,--
- für jedes weitere Ausschussmitglied EUR 10,000,--

Die Vergütung für Ausschussmitglieder ist auf ein Ausschuss-Mandat beschränkt. Dementsprechend erhalten Ausschussmitglieder jeweils nur einmal eine Vergütung, auch wenn sie mehreren Ausschüssen angehören.
(iii) Das Sitzungsgeld pro Aufsichtsratsmitglied und pro Aufsichtsratssitzung
oder Ausschusssitzung ab dem Jahr 2017 beträgt EUR 400,--.

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 551.190.629 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 82,95%
Ja-Stimmen: 551.169.912
Nein-Stimmen: 20.717
Enthaltungen: 100

6. Tagesordnungspunkt: Wahlen in den Aufsichtsrat.


Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 "Herr Mag. iur. Stefan Pinter, geboren am 15.04.1978, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zum Ende jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 550.662.950 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 82,87%

 
Ja-Stimmen: 535.140.536
Nein-Stimmen: 15.522.414
Enthaltungen: 527.959


"Herr Mag. iur. Reinhard Kraxner, geboren am 07.05.1970, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zum Ende jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt." 

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 550.651.611 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 82,87%

 
Ja-Stimmen: 535.129.994
Nein-Stimmen: 15.521.617
Enthaltungen: 527.959

7. Tagesordnungspunkt: Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017.


Es wurde folgender Beschluss gefasst:

"Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wien, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 551.177.349 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 82,95%
Ja-Stimmen: 551.124.343
Nein-Stimmen: 53.006
Enthaltungen: 1.121

8. Tagesordnungspunkt: Änderung der Satzung in § 16 Abs 2 hinsichtlich der
Übermittlung von Depotbestätigungen an die Gesellschaft.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:

§ 16 Abs 2 der Satzung wird geändert, sodass dieser in Zukunft lautet wie folgt:

"(2) Bei Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen muss. Die Einzelheiten für die Übermittlung der Depotbestätigung werden zusammen mit der Einberufung bekannt gemacht. Die Einberufung kann als Kommunikationsweg die Übermittlung von Depotbestätigungen auch per Telefax oder per E-Mail (wobei das elektronische Format in der Einberufung näher bestimmt werden kann) vorsehen."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 551.171.256 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 82,95%

Company im Artikel

Telekom Austria

 
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(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

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    09.06.2017

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    sowie des konsolidierten Corporate Governance Berichts, des Vorschlags für
    die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über das
    Geschäftsjahr 2016.

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    2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Verwendung des im
    Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

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    Ja-Stimmen: 550.643.890
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    3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.
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     "Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2016 die Entlastung erteilt."

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    (i) - für den Vorsitzenden EUR 40,000,--
    - für den stellvertretenden Vorsitzenden EUR 30,000,--
    - für jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrates EUR 20,000,--

    (ii) - für den Vorsitzenden eines Ausschusses EUR 12,000,--
    - für jedes weitere Ausschussmitglied EUR 10,000,--

    Die Vergütung für Ausschussmitglieder ist auf ein Ausschuss-Mandat beschränkt. Dementsprechend erhalten Ausschussmitglieder jeweils nur einmal eine Vergütung, auch wenn sie mehreren Ausschüssen angehören.
    (iii) Das Sitzungsgeld pro Aufsichtsratsmitglied und pro Aufsichtsratssitzung
    oder Ausschusssitzung ab dem Jahr 2017 beträgt EUR 400,--.

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    Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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    Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 550.651.611 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 82,87%

     
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    Ja-Stimmen: 551.124.343
    Nein-Stimmen: 53.006
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    Übermittlung von Depotbestätigungen an die Gesellschaft.
    Es wurde folgender Beschluss gefasst:

    § 16 Abs 2 der Satzung wird geändert, sodass dieser in Zukunft lautet wie folgt:

    "(2) Bei Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen muss. Die Einzelheiten für die Übermittlung der Depotbestätigung werden zusammen mit der Einberufung bekannt gemacht. Die Einberufung kann als Kommunikationsweg die Übermittlung von Depotbestätigungen auch per Telefax oder per E-Mail (wobei das elektronische Format in der Einberufung näher bestimmt werden kann) vorsehen."

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