Mit der Monsanto-Übernahme plant Bayer (WKN BAY001) den ganz großen Wurf. Angesichts der erwarteten positiven Auswirkungen des Deals dürfte es sich auszahlen, die noch vorhandenen Hindernisse aus dem Weg zu räumen.
Der US-Saatgutriese Monsanto genießt hierzulande nicht gerade den besten Ruf. Aktuell wird ganz besonders der Unkrautvernichter Glyphosat (Vertrieb unter dem Namen „Roundup“) und die Verlängerung seiner Zulassung in der EU in den Medien heiß diskutiert. Trotzdem will Bayer Monsanto übernehmen. Die Leverkusener haben eine Geldofferte (100 Prozent) für die Übernahme von Monsanto veröffentlicht. Der Übernahmepreis soll bei 122 US-Dollar je Aktie liegen. Das entspricht einer Prämie von rund 35 Prozent. Bayer wird die Übernahme mit zusätzlichem Fremdkapital und Eigenkapital finanzieren. Während das Monsanto-Management das erste Angebot als zu niedrig abgelehnt hat, ist man jedoch nicht abgeneigt, bei einem erhöhten Angebot, Verhandlungen über einen Deal aufzunehmen. Das US-Unternehmen hat schon einmal bestätigt, dass eine Fusion im beiderseitigen Interesse der Konzerne sei, während die strategischen Vorteile erkannt wurden.
Investoren zeigten sich in einer ersten Reaktion weniger begeistert. Die Bayer-Aktie musste kurzfristig ordentlich Federn lassen. Neben dem hohen Volumen eines möglichen Deals von umgerechnet 55 Mrd. Euro sehen Anleger offenbar auch die Risiken, die sich bei kartellrechtlichen Fragen ergeben. Es ist davon auszugehen, dass nationale und europäische
Wettbewerbsbehörden Auflagen erlassen werden.
Aus diesem Grund legt sich Bayer umso mehr ins Zeug, Anleger für den Deal zu gewinnen. Beispielsweise wird herausgestellt, dass die Synergien nach drei Jahren bei 1,4 Mrd. Euro (vor Ertragssteuern) oder rund 50 Prozent des Monsanto EBITDA-Ergebnisses liegen sollen. Bei einem möglichen Abschluss im Jahr 2017 würden die Synergien im Jahr 2021 erstmalig voll anfallen. Darüber hinaus wird Bayer zusammen mit Monsanto zur neuen globalen Nummer 1 im Agrarmarkt mit Pflanzenschutz und Saatgut (Bayer CropScience) vor Syngenta-ChemChina und einem im Zuge der Fusion von DuPont und Dow Chemical neu entstehenden Unternehmen.
Die Aussicht auf die Weltmarktführerschaft ist ein wichtiger Grund, warum unsere DZ BANK Analysten eine Monsanto-Übernahme vonseiten Bayer positiv bewerten und das Kursziel für die Bayer-Aktie von 113,00 Euro sowie die „Kaufen“-Einschätzung für den DAX-Titel bestätigt haben. Laut Einschätzung der Analysten hat die Transaktion eine hohe Wahrscheinlichkeit, finanziell erfolgreich zu sein. Angesichts der Möglichkeit, das größte Pflanzenschutz-Unternehmen der Welt zu werden, sehen sie zudem eine Gewinnverwässerung von drei Jahren als akzeptabel an. Aufgrund der Attraktivität des Deals für Bayer, geht man in der DZ BANK Researchabteilung von einem erhöhten Angebot aus, zumal ein gewisser Spielraum für Angebotsanpassungen nach oben aus Sicht unserer DZ BANK Analysten vorhanden ist.
Mit Blick auf die aktuelle Geschäftsentwicklung und die fundamentale Analyse des Unternehmens Bayer könnte sich als Alternative zu einem Direktinvestment ein Bonuszertifikat mit Cap der DZ BANK (WKN DG8UAK) auf die Aktie des DAX-Konzerns anbieten. Die Endlaufzeit des Bonuszertifikats ist der 21.12.2016 (Fälligkeitstag), während der Cap bei 115,00 Euro liegt und das Bonuszertifikat mit einer Barriere bei 70,00 Euro ausgestattet ist. Der Puffer beträgt damit aktuell rund 24 Prozent. Wenn die Barriere nicht gerissen wird, werden dem Anleger 115,00 Euro ausgezahlt. Bei einem aktuellen Kaufkurs von 107,31 Euro würde dies einer maximalen Rendite von rund 14 Prozent p.a. entsprechen. Die Rückzahlung ist in jedem Fall auf den Höchstbetrag (Cap) begrenzt.
Sollte sich die Markterwartung nicht erfüllen und der Kurs der Bayer-Aktie an mindestens einem Zeitpunkt während der Laufzeit auf oder unter der Barriere notieren, verliert der Anleger den Anspruch, den Bonusbetrag zu erhalten. Sollte die Barriere gerissen werden, entspricht der Auszahlungsbetrag dem Schlusskurs der Aktie am Bewertungstag (14.12.2016; Referenzpreis), maximal jedoch dem Cap. Einen Verlust erleidet der Anleger, wenn der Rückzahlungsbetrag niedriger als der gezahlte Kaufpreis ist.
Stand 08.06.2016/ Ein Gastkommentar von Markus Bärenfänger, DZ BANK
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