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GmbH: "Wiener-Zeitung"-Lösung negiert die Fortschritte auf dem IT-Sektor (Wilhelm Rasinger)

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02.05.2013, 2025 Zeichen



Die Initiative des Gesetzgebers, den Zugang zu GmbHs aufgrund der stagnierenden Zahl der Neugründungen durch eine Reduktion des Mindeststammkapitals von 35.000 auf 10.000 Euro und durch Kostenerleichterungen zu fördern, ist grundsätzlich zu begrüßen.

Es ist fraglich, ob durch die vorgeschlagenen Erleichterungen „erwünschte“ Neugründungen erfolgen – oder vermehrt für Konstruktionen und Vorgangsweisen zu Zwecken des Steuer- bzw. Sozialbetrugs, aber auch Anlagebetrugs genutzt werden. Für Jungunternehmer ist in der Anfangsphase die Rechtsform des Einzelunternehmens bzw. der Personengesellschaft günstiger - vor allem auch aus steuerlichen Überlegungen bzw. aus organisatorischen Gründen (Doppelte Buchhaltung statt Ein- und Ausgabenrechnung).

Aus Gründen des Gläubigerschutzes sollte das Mindeststammkapital von 10.000 € voll eingezahlt werden und die Verpflichtung bestehen, dass bis zu einem Eigenkapital (Stammkapital plus versteuerte Rücklagen) von 35.000 Euro nur 50 Prozent des Jahresüberschuss ausgeschüttet werden darf und 50 Prozent den Rücklagen zuzuführen sind. Damit wird auch die befürchtete Rückzahlungswelle bei bestehenden GmbHs eingebremst.

Die derzeit geltenden Veröffentlichungspflichten wie Neugründung, Einreichung des Jahresabschlusses, Änderung der Gesellschafter bzw. Geschäftsführer in der „Wiener Zeitung“ sollten durch eine Veröffentlichung in der zeitgemäßen Ediktsdatei des Justizministeriums erfolgen. Die bisherige Regelung erfüllt nicht mehr ihren ursprünglichen Zweck, ist kostenintensiv und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen bzw. negiert die Fortschritte auf dem IT-Sektor. Das Justizministerium sollte einen Kostenbeitrag von ca. 100 Euro pro Veröffentlichung verrechnen können. Der vorliegende Entwurf ist ein Rückschritt und es stellt sich die Frage, wer eigentlich wirklich davon profitieren soll. Hoffentlich geht es in Vorwahlzeiten nicht darum, die Öffentlichkeit nur über irgendeine Aktivität zu informieren und zu behaupten, etwas für Jungunternehmer getan zu haben.

( Wilhelm Rasinger)




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    Es ist fraglich, ob durch die vorgeschlagenen Erleichterungen „erwünschte“ Neugründungen erfolgen – oder vermehrt für Konstruktionen und Vorgangsweisen zu Zwecken des Steuer- bzw. Sozialbetrugs, aber auch Anlagebetrugs genutzt werden. Für Jungunternehmer ist in der Anfangsphase die Rechtsform des Einzelunternehmens bzw. der Personengesellschaft günstiger - vor allem auch aus steuerlichen Überlegungen bzw. aus organisatorischen Gründen (Doppelte Buchhaltung statt Ein- und Ausgabenrechnung).

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