Der Bundestag stimmt heute über ein Gesetz ab, das die Krisenvorsorge stärkt und die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten lockert. Die Reform spaltet Wirtschaft und Gewerkschaften.
Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Verordnung 2024/2748, einer europäischen Antwort auf die Lieferkettenprobleme während der Pandemie. Das Gesetz schafft Notfallverfahren für den Binnenmarkt, um Engpässe bei kritischen Gütern wie Gasheizungen und Schutzausrüstung künftig zu vermeiden.
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Im erklärten „Binnenmarkt-Notstand“ können Konformitätsbewertungen und Marktüberwachung beschleunigt werden. So soll sichergestellt werden, dass im Krisenfall weder Krankenhäuser ohne Masken noch Haushalte ohne Heizungsteile dastehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betont, dass im Notfall vorübergehend auch alternative technische Spezifikationen zugelassen werden können.
Bei Verstößen gegen die neuen Pflichten drohen Unternehmen hohe Strafen. Verfahrensfehler können mit bis zu 10.000 Euro, schwerwiegende oder wiederholte Verstöße sogar mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wird als nationale Koordinierungsstelle für die Krisenkommunikation eingesetzt.
Während die EU-Vorgaben als technische Notwendigkeit gelten, entzündet sich der politische Streit an einer nationalen Änderung. Die Ampel-Koalition will die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten lockern. Bisher gilt diese Vorschrift für alle Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten. Künftig soll die Schwelle bei 50 Mitarbeitern liegen.
Die Befürworter argumentieren mit Entbürokratisierung. Moderne digitale Hilfsmittel und ein gestiegenes Sicherheitsbewusstsein rechtfertigten diese Anhebung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Arbeitsausschuss des Bundestags fügte jedoch in der gestrigen Beratung eine wichtige Ausnahme ein: Bei „außergewöhnlichen Gefahren“ für Leben und Gesundheit kann die Bestellung auch in Betrieben unter 50 Mitarbeitern angeordnet werden.
Kritiker sehen hier eine Grauzone. Die Definition einer „außergewöhnlichen Gefahr“ könnte zwischen Branchen und Aufsichtsbehörden stark variieren. Steht der Schutz der Beschäftigten damit auf wackeligen Füßen?
Die Reaktionen auf die Pläne zeigen ein tief gespaltenes Lager. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Anhebung der Grenze entschieden ab. Sicherheitsbeauftragte seien die „Augen und Ohren“ des Arbeitsschutzes vor Ort. Weniger davon bedeute langfristig niedrigere Sicherheitsstandards, besonders in Betrieben knapp unter der neuen Grenze.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt die Maßnahme dagegen ausdrücklich. Sie entlaste KMU von starren Vorgaben, die nicht mehr zur tatsächlichen Gefahrenlage in vielen modernen Büro- oder Dienstleistungsbetrieben passten.
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Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) betont die wichtige Rolle der Sicherheitsbeauftragten für die betriebliche Sicherheitskultur. Sie vermittelten oft zwischen Führung und Belegschaft.
Nach der erwarteten Annahme im Bundestag heute Abend geht das Gesetz zur finalen Prüfung an den Bundesrat. Die neuen Regelungen sollen am 29. Mai 2026 in Kraft treten. Für Hersteller von Gasgeräten und Schutzausrüstung bedeutet das: Sie müssen sich auf schärfere Marktüberwachung und neue Transparenzanforderungen einstellen, besonders für „wasserstofftaugliche“ Geräte.
Langfristig wird das BMAS die Entwicklung der Arbeitsunfallzahlen in kleineren Betrieben beobachten müssen. Die Reform bringt zwar kurzfristige Erleichterung für Tausende KMU, doch die Balance zwischen wirtschaftlicher Effizienz und Arbeitnehmerschutz bleibt eine zentrale Frage der deutschen Gesetzgebung in diesem Jahr.
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