Die umfassende Reform der sozialen Mindestsicherung hat die Zielgerade erreicht. Nach einer positiven Expertenanhörung bereitet sich der Bundestag auf die finale Abstimmung am 5. März vor. Die Pläne sehen schärfere Vermögensregeln und strengere Sanktionen vor.
Die Neuregelungen sollen ab 1. Juli 2026 schrittweise das bisherige Bürgergeld ersetzen. Ziel der Koalition ist es, das Verhältnis von staatlicher Unterstützung und Eigenverantwortung neu auszubalancieren. Während die monatlichen Regelsätze unverändert bleiben, werden die Rahmenbedingungen deutlich verschärft.
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In einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales stellten Sachverständige dem Entwurf für das neue "Grundsicherungsgeld" überwiegend ein positives Zeugnis aus. Ein Konsens bestand darin, dass eine Reform notwendig sei, um die Treffsicherheit der Leistungen zu erhöhen und Missbrauch besser zu verhindern.
Doch fast alle Experten forderten auch Nachbesserungen. Diese Anregungen fließen nun in die finalen Beratungen der Fraktionen ein. Die Anhörung gilt als letzter großer Meilenstein vor der parlamentarischen Entscheidung.
Eine der tiefgreifendsten Änderungen betrifft die Vermögensregeln. Die mit dem Bürgergeld eingeführte einjährige Karenzzeit fällt weg. Bisher war Vermögen bis zu 40.000 Euro für den Antragsteller und 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied geschützt.
Künftig soll das geschützte Vermögen nach Altersstufen staffeln. Die Prüfung erfolgt für Neuantragsteller wieder unmittelbar bei Leistungsbeginn. Auch die Kosten der Unterkunft werden schneller auf ihre Angemessenheit überprüft. Die Regierung will die Unterstützung stärker auf diejenigen konzentrieren, die sie tatsächlich benötigen.
Die Reform setzt klar auf den Grundsatz \"Fordern und Fördern\". Im Vergleich zum Bürgergeld erhält die schnelle Vermittlung in Arbeit wieder höheres Gewicht. Arbeitsfähige Leistungsbezieher sollen rascher in Beschäftigung gebracht werden.
Dies wird durch verschärfte Mitwirkungspflichten flankiert. Wer Termine im Jobcenter wiederholt versäumt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen. Bei Verweigerung einer zumutbaren Arbeit kann der Regelbedarf künftig für bis zu zwei Monate vollständig gestrichen werden.
Gewerkschaften wie ver.di kritisieren diesen Kurs. Sie befürchten mehr Bürokratie in den Jobcentern und eine Verschärfung der Lage für Betroffene.
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Die Reform ist eine Reaktion auf eine anhaltende Debatte über die Ausrichtung des Sozialstaats. Die Bundesregierung betont, dass klare Regeln für die Akzeptanz des Solidarsystems unerlässlich seien.
Nach der finalen Abstimmung im Bundestag geht das Gesetz zur Zustimmung an den Bundesrat. Das schrittweise Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2026 vorgesehen. Damit steht eine der zentralen sozialpolitischen Weichenstellungen dieser Legislaturperiode vor dem Abschluss. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Jobcenter die Vorgaben umsetzen und welche Wirkung die Änderungen entfalten.
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