ÖBH statt ÖIAG … erhält die Regierung wieder das (direkte) Sagen über ihre Beteiligungen österreichischer börsenotierter Unternehmen? (Silvia Bleier)

Die Weichen für die neue ÖIAG - Konstruktion werden gestellt, die Regierung will ihren Einfluß im Aufsichtsrat wieder vergrößern und bei der Ernennung des neuen OMV Boss ein kräftiges Wörtchen mitreden.

Für viele ist die  ÖIAG seit letzter Woche bereits Geschichte. Die ÖIAG, die Beteiligungs- und Privatisierungsagentur der Republik Österreich umfaßt derzeit die Österreichische Post AG, die OMV AG und die Telekom Austria AG, die APK, die GKB-Bergbau GmbH, die IMIB (Immobilien- und Industriebeteiligungen GmbH), die FIMBAG (Finanzmarktbeteiligung AG) des Bundes und die Schoeller Bleckmann GmbH.

Ob die ÖIAG in die ÖBH (Österreichische Beteiligungs- und Staatsholding) eingebracht wird,  wird kommenden Dienstag nach der Ministerratssitzung feststehen,  ab März könnte dann die ÖBH stehen, die Zuständigkeit sollte dann auch weiterhin beim Finanzminister liegen, im Gegensatz zur jetzigen ÖIAG soll die ÖBH über ihren Generalsekretär weisungsgebunden sein, womit bei den Staatsbeteiligungen an Post (52,8 %), Telekom Austria (28,42 %) und OMV (31,5 %) wieder die Politik und nicht der sich selbst erneuernde Aufsichtsrat der ÖIAG das Sagen haben wird. ÖBB, ASFINAG und Verbund sollten weiterhin in der Zuständigkeit von Verkehrs- und Wirtschaftsministerium bleiben. Privatisierungen sollen auch weiterhin ein Thema sein. Bei künftigen Kapitalerhöhungen soll die ÖBH mitziehen dürfen. Eine Erhöhung der Anteile an Unternehmen sollte allerdings "lediglich vorübergehend zulässig" bleiben.

Die Aufsichtsräte für Post, Telekom und OMV sollen  künftig von einem Nominierungskomitee bestimmt werden. Das Komitee sollte aus 6 Mitgliedern bestehen, die von Bundeskanzler und Vizekanzler für die jeweilige Legislaturperiode bestellt werden. Am meisten umstritten sind jene Aufsichtsräte, die laut dem Gesetzesentwurf von der ÖBH in die Beteiligungsunternehmen OMV, Telekom und Post geschickt werden sollen. Hier sollen laut Medienberichten  Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker eine 4jährige Cooling-off-Phase einhalten müssen. Dasselbe gelte auch für führende Vertreter der Sozialpartner (WKO, AK, ÖGB, Landwirtschaftskammer).

Die Politik sollte über den weisungsgebundenen Generalsekretär der ÖBH wieder das Sagen über ihre Beteilung an österreichischen börsenotierten Unternehmen bekommen … aber hatte sie das Sagen nicht ohnehin schon … über den von ihr (indirekt) ernannten Aufsichtsrat der ÖIAG?



(11.01.2015)

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Silvia Bleier

Veranlagungsexpertin, Veranlagung & Vorsorge Bawag P.S.K.

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