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Brigade-M3 European Acquisition Corp. meldet Ende der Stabilisierungsmaßnahmen

Nachrichtenquelle Business Wire



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19.12.2021, 27851 Zeichen

NICHT ZUR HERAUSGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG, GANZ ODER TEILWEISE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN, KAIMANINSELN, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER EINER SONSTIGEN GERICHTSBARKEIT, IN DER EINE SOLCHE HERAUSGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG GEGEN DIE GESETZE DIESER GERICHTSBARKEIT VERSTOSSEN ODER EINE REGISTRIERUNG ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE. DIESE MITTEILUNG ENTHÄLT KEIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN UND STELLT WEDER EINE AUFFORDERUNG NOCH EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT ODER EINEN ANTRAG FÜR DIE ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DAR.

Hiermit wird Bezug genommen auf die Mitteilung vom 10. Dezember 2021, veröffentlicht von der Brigade-M3 European Acquisition Corp. (Amsterdam: BACEU) (dem „Unternehmen)“), einer zweckgebundenen Akquisitionsgesellschaft, gesponsert von Brigade SPAC Sponsor II LLC, mit dem strategischen Partner M3 Euro SPAC Sponsor I, LP, bezüglich potenzieller Stabilisierungsmaßnahmen in Verbindung mit der Privatplatzierung von Einheiten (die „Einheiten“), jeweils bestehend aus einer Stammaktie (einer „Stammaktie“) und einer Hälfte (1/2) eines Optionsscheins (ein „Optionsschein“), die am 8. Dezember 2021 (das „Angebot“) gestartet wurde, sowie der Zulassung der Einheiten zum Handel an der Euronext Amsterdam.

Cantor-Aurel, ein Geschäftsbereich von Aurel BGC SAS (der „Stabilisierungsmanager“), der in Verbindung mit dem Angebot als Stabilisierungsmanager agiert, teilt mit, dass zwischen dem 10. und 14. Dezember 2021 Stabilisierungstransaktionen durchgeführt wurden. Es wurden keine weiteren Stabilisierungstransaktionen durchgeführt und nach dem 17. Dezember 2021 werden auch keine solchen erfolgen. Damit ging der Stabilisierungszeitraum mit diesem Datum zu Ende und die Mehrzuteilungsoption, die dem Stabilisierungsmanager vom Unternehmen gewährt wurde, wird nicht in Anspruch genommen.

Weitere Einzelheiten zu den vom Stabilisierungsmanager durchgeführten Stabilisierungsmaßnahmen sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.

Datum

Kauf/Verkauf

Volumen

Niedrigster Kurs

Höchster Kurs

Stabilisierungswährung

Handelsplatz

10/12/21

Kauf

450.000

9,90

9,90

USD

Amsterdam

14/12/21

Kauf

50.000

9,90

9,90

USD

Amsterdam

Cantor-Aurel, ein Geschäftsbereich von Aurel BGC SAS, und Cantor Fitzgerald Europe agierten als gemeinsame globale Koordinatoren. Cantor-Aurel agierte als Sole Bookrunner.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Diese Mitteilung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe oder Veröffentlichung in den USA, Australien, Kanada, Japan, den Kaimaninseln oder Südafrika oder in einer anderen Gerichtsbarkeit bestimmt, in der eine solche Weitergabe oder Veröffentlichung gesetzeswidrig wäre oder eine Registrierung oder andere Maßnahmen erfordern würde, und sollte darum nicht dorthin verbreitet oder versandt werden. Diese Mitteilung enthält kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren und stellt weder eine Aufforderung noch ein Angebot an die Öffentlichkeit oder einen Antrag für die Zeichnung von Wertpapieren dar.

Die Herausgabe, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Mitteilung kann in bestimmten Gerichtsbarkeiten gesetzlichen Einschränkungen unterliegen. Daher sollten sich Personen in den Gerichtsbarkeiten, in denen sie herausgegeben, veröffentlicht oder verteilt wird, über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Das Unternehmen hat keine Schritte unternommen, die ein Angebot von Wertpapieren oder den Besitz oder die Verbreitung dieser Mitteilung oder anderer Angebots- oder Werbematerialien im Zusammenhang mit solchen Wertpapieren in einer Gerichtsbarkeit, in der entsprechende Schritte erforderlich sind, gestatten würden.

Diese Mitteilung ist kein Angebot und kein Teil eines Verkaufsangebots oder einer Einholung eines Kaufangebots von Wertpapieren in den USA und sollte nicht als solches betrachtet werden. Die Wertpapiere, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act in seiner aktuellen Fassung registriert und dürfen in den USA weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung oder eine Freistellung von den Registrierungsanforderungen im Sinne des U.S. Securities Acts vor und sie werden in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der USA angeboten. Das Unternehmen hat keine Absicht, das Angebot oder Teile davon in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA vorzunehmen. Jedes öffentliche Verkaufsangebot von Wertpapieren in den USA würde über einen Prospekt unterbreitet, der beim Unternehmen erhältlich ist und ausführliche Informationen über das Unternehmen und seine Geschäftsleitung sowie Bilanzberichte enthält.

Im EWR ist diese Mitteilung ausschließlich an Personen gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (EU 2017/1129) in ihrer aktuellen Fassung sind.

In Großbritannien ist diese Mitteilung ausschließlich an „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (EU) Nr. 2017/1129 gerichtet, die Kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA“) („UK Prospectus Regulation“) in der jeweils geltenden Fassung Teil des nationalen Rechts Großbritanniens ist, die außerdem (i) Personen sind, die über berufliche Erfahrung mit Investitionen verfügen und die Kriterien für „Investment Professionals“ im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die „Order“) erfüllen; (ii) juristische Personen mit hohem Eigenkapital, nicht eingetragene Vereinigungen und Personengesellschaften sowie Treuhänder von Trusts mit hohem Eigenkapital sind, wie in Artikel 49(2) der Order ausgeführt; oder (iii) Personen sind, an die solche Informationen auf andere Weise rechtmäßig weitergegeben werden dürfen (zusammen „relevante Personen“). Personen in Großbritannien, die keine relevanten Personen sind, dürfen den Inhalt dieser Mitteilung weder als Grundlage für Handlungen noch als verlässliche Informationen behandeln. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, die sich auf diese Mitteilung bezieht, ist in Großbritannien ausschließlich für relevante Personen verfügbar und wird nur mit relevanten Personen ausgeführt.

Diese Mitteilung stellt keinen Prospekt dar. Ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren im Rahmen des geplanten Angebots erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Informationen, die im Prospekt enthalten sind, der der Öffentlichkeit in den Niederlanden im Zusammenhang mit der Zulassung der Stammaktien und Optionsscheine zur Notierung und zum Handel an der Euronext Amsterdam („Zulassung“) zur Verfügung gestellt wird, und Anleger sollten ihre Investitionsentscheidung auf dieser Grundlage treffen. Exemplare des Prospekts können über die Website des Unternehmens bezogen werden.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen können zukunftsgerichtete Aussagen darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und in vielen Fällen anhand von Wörtern wie „überzeugt sein“, „erwarten“, „davon ausgehen“, „anstreben“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „planen“, „Prognose“, „projizieren“, „werden“, „können“, „weiterhin“, „sollten“ und ähnlichen Ausdrücken erkennbar sind. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung beruhen auf diversen Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren Annahmen basieren, z. B. dass keine Änderungen der bestehenden politischen, rechtlichen, fiskalischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder der geltenden Gesetze, Vorschriften oder Regeln (z. B. Rechnungslegungsgrundsätze, Rechnungslegungsbehandlungen und Steuerrichtlinien) eintreten, die einzeln oder insgesamt die Betriebsergebnisse des Unternehmens oder seine Fähigkeit, seine Geschäfte zu betreiben, beeinträchtigen können, sowie dass das Unternehmen nicht Partei in einem Rechts- oder Verwaltungsverfahren wird, das signifikante Auswirkungen auf das Unternehmen haben könnte. Obwohl das Unternehmen der Überzeugung ist, dass diese Annahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt angemessen sind, unterliegen sie naturgemäß erheblichen bekannten und unbekannten Risiken, Unwägbarkeiten, Eventualitäten und anderen bedeutenden Faktoren, die schwer oder gar nicht vorhersehbar sind und außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen. Derartige Risiken, Unwägbarkeiten, Eventualitäten und andere bedeutende Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse maßgeblich von den Erwartungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen dieser Mitteilung explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht werden. Darüber hinaus bieten die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, Meinungen, Ziele und zukunftsgerichteten Aussagen keine Gewährleistung für eine zukünftige finanzielle Performance, und die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens können erheblich von den Darstellungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen dieser Mitteilung ausdrücklich oder implizit enthalten sind. Das Unternehmen lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, Aktualisierungen oder Korrekturen dieser zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um etwaigen Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen des Unternehmens oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen eine Aussage beruht, nach Veröffentlichung dieser Mitteilung Rechnung zu tragen, oder um andere in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen zu aktualisieren. Dementsprechend bittet das Unternehmen die Leser dringend, sich nicht über Gebühr auf die vorstehend angeführten Aussagen zu verlassen.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, Meinungen und zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung und können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden.

Jeder Kauf von Wertpapieren im Rahmen des Angebots sollte ausschließlich auf der Grundlage der Informationen erfolgen, die im Prospekt enthalten sind. Änderungen der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind jederzeit möglich. Vor dem Kauf von Wertpapieren im Rahmen dieses Angebots sollten sich die Leser dieser Mitteilung vergewissern, dass sie die Risiken, die im Prospekt beschrieben werden, vollständig verstehen und akzeptieren. Der Leser der vorliegenden Mitteilung sollte die darin enthaltenen Informationen nicht als sichere Entscheidungsgrundlage betrachten und sich keinesfalls auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit verlassen. Diese Mitteilung ist weder Teil noch Grundlage eines Angebots oder einer Aufforderung zum Verkauf oder Kauf oder einer Einholung eines Kaufangebots von Wertpapieren, noch sollte sie ganz oder teilweise, oder die Tatsache ihrer Veröffentlichung, die Grundlage für einen Vertrag zu diesem Zweck bilden.

Der Zeitpunkt der Zulassung kann durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden, zu denen auch die Marktbedingungen gehören. Es besteht keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird. Ihre finanzielle Entscheidung sollte nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung erfolgen. Investitionen, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, bergen ein erhebliches Risiko für den Anleger, den gesamten investierten Betrag zu verlieren.

Personen, die Investitionen in Betracht ziehen, sollten sich an eine qualifizierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung ist weder Teil eines Angebots, noch stellt sie eine Empfehlung im Zusammenhang mit jedwedem Angebot dar. Der Börsenwert von Wertpapieren kann abnehmen oder ansteigen. Potenzielle Anleger sollten fachlichen Rat einholen, um die Eignung eines möglichen Angebots für die betreffende Person zu prüfen.

Weder Cantor-Aurel noch eines seiner verbundenen Unternehmen oder Vertreter oder deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte oder Mitarbeiter oder irgendeine andere Person leisten eine ausdrückliche oder implizite Zusicherung oder Garantie und übernehmen keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit, Fairness, Überprüfung oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder Meinungen. Diese Mitteilung stellt weder ein Versprechen noch eine Zusicherung von Cantor-Aurel oder einem seiner verbundenen Unternehmen oder Vertreter oder von deren jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten oder Mitarbeitern oder einer anderen Person in Bezug auf die Vergangenheit oder Zukunft dar und darf auch nicht als solche herangezogen werden. Weder Cantor-Aurel noch eines seiner verbundenen Unternehmen oder Vertreter oder deren Direktoren, leitende Angestellte oder Mitarbeiter oder eine andere Person, deren Funktion in Verbindung mit dem Angebot steht, übernehmen Verantwortung für den Inhalt dieser Mitteilung oder für andere Aussagen, die entweder von ihnen selbst oder in ihrem Namen im Zusammenhang mit dem Unternehmen, dem Angebot, den Einheiten, den Stammaktien und/oder den Optionsscheinen getätigt wurden oder angeblich getätigt wurden. Dementsprechend lehnen Cantor-Aurel und seine verbundenen Unternehmen oder Vertreter sowie ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten oder Mitarbeiter oder jede andere Person, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, jegliche Haftung ab, die sich aus unerlaubten Handlungen oder Verträgen ergibt oder die anderweitig im Zusammenhang mit dieser Mitteilung und/oder einer derartigen Aussage begründet sein könnte.

In Verbindung mit der Platzierung ist Cantor-Aurel ausschließlich für das Unternehmen tätig und vertritt keine weiteren Kunden. Cantor-Aurel ist lediglich den Interessen des Unternehmens verpflichtet und trägt keine Verantwortung für den Schutz von Kundeninteressen, die Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Angebot, der Zulassung oder einer sonstigen Transaktion oder Vereinbarung, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird.

Cantor-Aurel und/oder seine verbundenen Unternehmen können in Zukunft im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gegenüber dem Unternehmen oder ihm verbundenen Parteien kommerzielle Banking-, Investmentbanking- und Finanzberatungs-Dienstleistungen sowie ergänzende Leistungen erbringen, für die sie marktübliche Honorare und Provisionen erhalten haben oder in Zukunft erhalten werden. Darüber hinaus können Cantor-Aurel und/oder die mit ihm verbundenen Unternehmen im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit die Wertpapiere des Unternehmens zu Anlagezwecken auf eigene Rechnung oder im Auftrag ihrer Kunden halten. Ferner hat Cantor-Aurel Anspruch auf ein aufgeschobenes Honorar, dessen Zahlung an den Vollzug eines Unternehmenszusammenschlusses gebunden ist. Die Tatsache, dass die finanziellen Interessen von Cantor-Aurel oder seiner verbundenen Unternehmen an den Vollzug eines Unternehmenszusammenschlusses gebunden sind, kann zu potenziellen Interessenkonflikten bei der Erbringung von Dienstleistungen für das Unternehmen führen, einschließlich potenzieller Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Anbahnung und dem Vollzug eines Unternehmenszusammenschlusses oder der Abgabe einer Fairness Opinion. Demzufolge stimmen die Interessen dieser Parteien möglicherweise nicht überein oder es könnte zu einem Konflikt mit den Interessen der Anleger oder des Unternehmens kommen. Vor diesem Hintergrund wird die Weitergabe von Informationen im Allgemeinen aus Gründen der Vertraulichkeit, durch interne Verfahren und durch Vorschriften und Regelungen eingeschränkt.

Im Zusammenhang mit dem Angebot können Cantor-Aurel und die mit ihm verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, Einheiten im Rahmen des Angebots erwerben und in dieser Rolle solche Wertpapiere und Einheiten oder damit verbundene Anlagen aus eigenem Interesse behalten, kaufen, zeichnen oder verkaufen und solche Einheiten oder andere Anlagen auf andere Weise und außerhalb des Angebots anbieten oder verkaufen. Dementsprechend sind Verweise in dieser Mitteilung auf ein Angebot oder eine Platzierung von Einheiten als Angebot oder Platzierung von Einheiten an Cantor-Aurel oder eines der mit ihm verbundenen Unternehmen zu betrachten, die in dieser Eigenschaft agieren. Außerdem können Cantor-Aurel oder mit ihm verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps) mit Anlegern abschließen, in deren Rahmen Cantor-Aurel (oder mit ihm verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Einheiten, Stammaktien und Optionsscheine erwerben, halten oder veräußern kann. Weder Cantor-Aurel noch die mit ihm verbundenen Unternehmen haben die Absicht, den Umfang dieser Investitionen oder Transaktionen über den gesetzlich verlangten Rahmen hinaus offenzulegen. Aus diesen Transaktionen könnten sich für Cantor-Aurel und die mit ihm verbundenen Unternehmen Interessen ergeben, die möglicherweise nicht mit den Interessen der Inhaber von Stammaktien oder Optionsscheinen oder den Interessen des Unternehmens übereinstimmen und mit diesen in Konflikt geraten könnten.

Diese Mitteilung enthält Informationen, die als Insiderinformationen im Sinne von Artikel 7(1) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch gelten.

Informationen für Distributoren im EWR

Ausschließlich für die Belange der enthaltenen Product-Governance-Anforderungen: (a) die EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in ihrer derzeit gültigen Fassung („MiFID II“); (b) die Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie der Kommission (EU) 2017/593 in Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen „MiFID II-Product-Governance-Anforderungen“), und unter Ausschluss jeglicher Haftung, in Verbindung mit einem Delikt, einer unerlaubten Handlung, einem Vertrag oder anderweitig, die ein „Hersteller“ (für die Zwecke der MiFID II-Product-Governance-Anforderungen) in diesem Zusammenhang trägt, wurden die Einheiten, Stammaktien und Optionsscheine einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass (X) die Einheiten (i) mit einem Zielmarkt von Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien gemäß MiFID II erfüllen; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle für qualifizierte Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind; (Y) die Stammaktien (i) mit einem Zielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien gemäß MiFID II erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind; (Z) die Optionsscheine (i) mit einem Zielmarkt von Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien gemäß MiFID II erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle für qualifizierte Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind (jeweils eine „EWR-Zielmarktbewertung“).

Jede Person, die nachfolgend die Einheiten, die Stammaktien und/oder die Optionsscheine anbietet, verkauft oder empfiehlt („Distributor“), muss die relevante(n) EWR-Zielmarktbewertung(en) des Herstellers beachten. Jeder Distributor gemäß MiFID II ist jedoch dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung für die Einheiten, die Stammaktien und/oder die Optionsscheine vorzunehmen (durch die Übernahme oder Optimierung der EWR-Zielmarktbewertungen des Herstellers) und die jeweils geeigneten Vertriebskanäle zu bestimmen.

In Bezug auf die Stammaktien sollten Distributoren (gemäß der MiFID-II-Product-Governance-Anforderungen) ungeachtet der EWR-Zielmarktbewertung Folgendes beachten: (i) der Kurs der Stammaktien kann fallen, und die Anleger können ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren; (ii) die Stammaktien bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz; und (iii) eine Anlage in die Stammaktien ist nur für Anleger geeignet, die kein garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem qualifizierten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu bewerten und die über ausreichende Mittel verfügen, um mögliche Verluste zu tragen.

Die EWR-Zielmarktbewertungen bleiben von den Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Einheiten, die Stammaktien und die Optionsscheine unberührt. Ferner wird darauf verwiesen, dass die gemeinsamen globalen Koordinatoren ungeachtet der EWR-Zielmarktbewertungen nur Anleger vermitteln, die die Kriterien für professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien erfüllen.

Um Zweifelsfälle zu vermeiden: Die EWR-Zielmarktbewertungen dürfen nicht herangezogen werden als (i) eine Bewertung der Eignung oder Qualifizierung im Sinne von MIFID II; oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Einheiten, Stammaktien und Optionsscheine zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Schritte vorzunehmen.

Informationen für Distributoren in Großbritannien

Ausschließlich für die Zwecke der Product-Governance-Anforderungen in Chapter 3 des FCA Handbook Product Intervention and Product Governance Sourcebook („britische Product-Governance-Anforderungen“) und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es in Verbindung mit einer unerlaubten Handlung, einem Vertrag oder anderweitig, die ein „Hersteller“ (für die Zwecke der britischen Product-Governance-Anforderungen) in diesem Zusammenhang trägt, wurden die Einheiten, Stammaktien und Optionsscheine einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass (X) die Einheiten (i) mit einem Zielmarkt von Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für qualifizierte Gegenparteien gemäß FCA Handbook Conduct of Business Sourcebook („COBS“) und professionellen Kunden gemäß COBS erfüllen; und (ii) für den Vertrieb über alle Vertriebskanäle für qualifizierte Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind; (Y) die Stammaktien (i) mit einem Zielmarkt von Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für Kleinanleger, professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien gemäß COBS erfüllen; und (ii) für den Vertrieb über alle Vertriebskanäle geeignet sind; (Z) die Optionsscheine (i) mit einem Zielmarkt von Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für qualifizierte Gegenparteien und professionelle Kunden gemäß COBS erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle Vertriebskanäle für qualifizierte Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind (jeweils eine „GB-Zielmarktbewertung“).

Ein Distributor (wie oben definiert) muss die relevanten GB-Zielmarktbewertung(en) des Herstellers beachten. Jeder Distributor, der den britischen Product-Governance-Anforderungen unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung für die Einheiten, die Stammaktien und/oder die Optionsscheine vorzunehmen (durch die Übernahme oder Optimierung der GB-Zielmarktbewertungen des Herstellers) und die jeweils geeigneten Vertriebskanäle zu bestimmen.

In Bezug auf die Stammaktien sollten Distributoren (gemäß der britischen Product-Governance-Anforderungen) ungeachtet der GB-Zielmarktbewertung Folgendes beachten: (i) der Kurs der Stammaktien kann fallen, und die Anleger können ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren; (ii) die Stammaktien bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz; und (iii) eine Anlage in die Stammaktien ist nur für Anleger geeignet, die kein garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem qualifizierten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu bewerten und die über ausreichende Mittel verfügen, um mögliche Verluste zu tragen.

Die GB-Zielmarktbewertungen bleiben von den Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Einheiten, die Stammaktien und die Optionsscheine unberührt. Ferner wird darauf verwiesen, dass die gemeinsamen globalen Koordinatoren ungeachtet der GB-Zielmarktbewertungen nur Anleger vermitteln, die die Kriterien für professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien erfüllen.

Um Zweifelsfälle zu vermeiden: Die GB-Zielmarktbewertungen dürfen nicht herangezogen werden als (i) eine Bewertung der Eignung oder Qualifizierung im Sinne von COBS, Chapters 9A oder 10A; oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Einheiten, Stammaktien und Optionsscheine zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Schritte vorzunehmen.

Verbot des Verkaufs an Kleinanleger im EWR

Die Einheiten und die Optionsscheine sind nicht dafür bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) angeboten, verkauft oder anderweitig bereitgestellt zu werden, und dürfen Kleinanlegern weder angeboten, verkauft oder anderweitig bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang gilt als Kleinanleger eine Person, auf die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien zutrifft: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4(1) Absatz (11) der MiFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in ihrer derzeit gültigen Fassung, „Versicherungsvertriebsrichtlinie“), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4(1) Absatz (10) der MiFID II gilt; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne der Prospektverordnung ist. Dementsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer derzeit gültigen Fassung, „PRIIPs-Verordnung“) erforderliches Informationsdokument für das Angebot oder den Verkauf der Einheiten oder Optionsscheine an Kleinanleger im EWR erstellt, und aus diesem Grund kann das Anbieten oder Verkaufen der Einheiten und der Optionsscheine oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR einen Verstoß gegen die PRIIPs-Verordnung darstellen.

Verbot des Verkaufs an Kleinanleger in Großbritannien

Die Einheiten und die Optionsscheine sind nicht dafür bestimmt, Kleinanlegern in Großbritannien angeboten, verkauft oder anderweitig bereitgestellt zu werden, und dürfen Kleinanlegern weder angeboten, verkauft oder anderweitig bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang gilt als Kleinanleger eine Person, auf die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien zutrifft: (i) ein Kleinanleger gemäß Artikel 2 Absatz (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, die Kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA“) Teil des nationalen Rechts ist; (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 („FSMA“) und aller Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Implementierung der Versicherungsvertriebsrichtlinie erlassen wurden, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2(1) Absatz (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, die Kraft des EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert ist; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der britischen Prospektverordnung ist. Dementsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, die Kraft des EUWA Teil des nationalen Rechts Großbritanniens ist („britische PRIIPs-Verordnung““), erforderliches Informationsdokument für das Angebot oder den Verkauf der Einheiten oder Optionsscheine an Kleinanleger in Großbritannien erstellt, und aus diesem Grund kann das Anbieten oder Verkaufen der Einheiten und der Optionsscheine oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in Großbritannien einen Verstoß gegen die britische PRIIPs-Verordnung darstellen.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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    Brigade-M3 European Acquisition Corp. meldet Ende der Stabilisierungsmaßnahmen


    19.12.2021, 27851 Zeichen

    NICHT ZUR HERAUSGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG, GANZ ODER TEILWEISE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN, KAIMANINSELN, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER EINER SONSTIGEN GERICHTSBARKEIT, IN DER EINE SOLCHE HERAUSGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG GEGEN DIE GESETZE DIESER GERICHTSBARKEIT VERSTOSSEN ODER EINE REGISTRIERUNG ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE. DIESE MITTEILUNG ENTHÄLT KEIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN UND STELLT WEDER EINE AUFFORDERUNG NOCH EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT ODER EINEN ANTRAG FÜR DIE ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DAR.

    Hiermit wird Bezug genommen auf die Mitteilung vom 10. Dezember 2021, veröffentlicht von der Brigade-M3 European Acquisition Corp. (Amsterdam: BACEU) (dem „Unternehmen)“), einer zweckgebundenen Akquisitionsgesellschaft, gesponsert von Brigade SPAC Sponsor II LLC, mit dem strategischen Partner M3 Euro SPAC Sponsor I, LP, bezüglich potenzieller Stabilisierungsmaßnahmen in Verbindung mit der Privatplatzierung von Einheiten (die „Einheiten“), jeweils bestehend aus einer Stammaktie (einer „Stammaktie“) und einer Hälfte (1/2) eines Optionsscheins (ein „Optionsschein“), die am 8. Dezember 2021 (das „Angebot“) gestartet wurde, sowie der Zulassung der Einheiten zum Handel an der Euronext Amsterdam.

    Cantor-Aurel, ein Geschäftsbereich von Aurel BGC SAS (der „Stabilisierungsmanager“), der in Verbindung mit dem Angebot als Stabilisierungsmanager agiert, teilt mit, dass zwischen dem 10. und 14. Dezember 2021 Stabilisierungstransaktionen durchgeführt wurden. Es wurden keine weiteren Stabilisierungstransaktionen durchgeführt und nach dem 17. Dezember 2021 werden auch keine solchen erfolgen. Damit ging der Stabilisierungszeitraum mit diesem Datum zu Ende und die Mehrzuteilungsoption, die dem Stabilisierungsmanager vom Unternehmen gewährt wurde, wird nicht in Anspruch genommen.

    Weitere Einzelheiten zu den vom Stabilisierungsmanager durchgeführten Stabilisierungsmaßnahmen sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.

    Datum

    Kauf/Verkauf

    Volumen

    Niedrigster Kurs

    Höchster Kurs

    Stabilisierungswährung

    Handelsplatz

    10/12/21

    Kauf

    450.000

    9,90

    9,90

    USD

    Amsterdam

    14/12/21

    Kauf

    50.000

    9,90

    9,90

    USD

    Amsterdam

    Cantor-Aurel, ein Geschäftsbereich von Aurel BGC SAS, und Cantor Fitzgerald Europe agierten als gemeinsame globale Koordinatoren. Cantor-Aurel agierte als Sole Bookrunner.

    HAFTUNGSAUSSCHLUSS

    Diese Mitteilung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe oder Veröffentlichung in den USA, Australien, Kanada, Japan, den Kaimaninseln oder Südafrika oder in einer anderen Gerichtsbarkeit bestimmt, in der eine solche Weitergabe oder Veröffentlichung gesetzeswidrig wäre oder eine Registrierung oder andere Maßnahmen erfordern würde, und sollte darum nicht dorthin verbreitet oder versandt werden. Diese Mitteilung enthält kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren und stellt weder eine Aufforderung noch ein Angebot an die Öffentlichkeit oder einen Antrag für die Zeichnung von Wertpapieren dar.

    Die Herausgabe, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Mitteilung kann in bestimmten Gerichtsbarkeiten gesetzlichen Einschränkungen unterliegen. Daher sollten sich Personen in den Gerichtsbarkeiten, in denen sie herausgegeben, veröffentlicht oder verteilt wird, über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Das Unternehmen hat keine Schritte unternommen, die ein Angebot von Wertpapieren oder den Besitz oder die Verbreitung dieser Mitteilung oder anderer Angebots- oder Werbematerialien im Zusammenhang mit solchen Wertpapieren in einer Gerichtsbarkeit, in der entsprechende Schritte erforderlich sind, gestatten würden.

    Diese Mitteilung ist kein Angebot und kein Teil eines Verkaufsangebots oder einer Einholung eines Kaufangebots von Wertpapieren in den USA und sollte nicht als solches betrachtet werden. Die Wertpapiere, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act in seiner aktuellen Fassung registriert und dürfen in den USA weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung oder eine Freistellung von den Registrierungsanforderungen im Sinne des U.S. Securities Acts vor und sie werden in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der USA angeboten. Das Unternehmen hat keine Absicht, das Angebot oder Teile davon in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA vorzunehmen. Jedes öffentliche Verkaufsangebot von Wertpapieren in den USA würde über einen Prospekt unterbreitet, der beim Unternehmen erhältlich ist und ausführliche Informationen über das Unternehmen und seine Geschäftsleitung sowie Bilanzberichte enthält.

    Im EWR ist diese Mitteilung ausschließlich an Personen gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (EU 2017/1129) in ihrer aktuellen Fassung sind.

    In Großbritannien ist diese Mitteilung ausschließlich an „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (EU) Nr. 2017/1129 gerichtet, die Kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA“) („UK Prospectus Regulation“) in der jeweils geltenden Fassung Teil des nationalen Rechts Großbritanniens ist, die außerdem (i) Personen sind, die über berufliche Erfahrung mit Investitionen verfügen und die Kriterien für „Investment Professionals“ im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die „Order“) erfüllen; (ii) juristische Personen mit hohem Eigenkapital, nicht eingetragene Vereinigungen und Personengesellschaften sowie Treuhänder von Trusts mit hohem Eigenkapital sind, wie in Artikel 49(2) der Order ausgeführt; oder (iii) Personen sind, an die solche Informationen auf andere Weise rechtmäßig weitergegeben werden dürfen (zusammen „relevante Personen“). Personen in Großbritannien, die keine relevanten Personen sind, dürfen den Inhalt dieser Mitteilung weder als Grundlage für Handlungen noch als verlässliche Informationen behandeln. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, die sich auf diese Mitteilung bezieht, ist in Großbritannien ausschließlich für relevante Personen verfügbar und wird nur mit relevanten Personen ausgeführt.

    Diese Mitteilung stellt keinen Prospekt dar. Ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren im Rahmen des geplanten Angebots erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Informationen, die im Prospekt enthalten sind, der der Öffentlichkeit in den Niederlanden im Zusammenhang mit der Zulassung der Stammaktien und Optionsscheine zur Notierung und zum Handel an der Euronext Amsterdam („Zulassung“) zur Verfügung gestellt wird, und Anleger sollten ihre Investitionsentscheidung auf dieser Grundlage treffen. Exemplare des Prospekts können über die Website des Unternehmens bezogen werden.

    Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen können zukunftsgerichtete Aussagen darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und in vielen Fällen anhand von Wörtern wie „überzeugt sein“, „erwarten“, „davon ausgehen“, „anstreben“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „planen“, „Prognose“, „projizieren“, „werden“, „können“, „weiterhin“, „sollten“ und ähnlichen Ausdrücken erkennbar sind. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung beruhen auf diversen Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren Annahmen basieren, z. B. dass keine Änderungen der bestehenden politischen, rechtlichen, fiskalischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder der geltenden Gesetze, Vorschriften oder Regeln (z. B. Rechnungslegungsgrundsätze, Rechnungslegungsbehandlungen und Steuerrichtlinien) eintreten, die einzeln oder insgesamt die Betriebsergebnisse des Unternehmens oder seine Fähigkeit, seine Geschäfte zu betreiben, beeinträchtigen können, sowie dass das Unternehmen nicht Partei in einem Rechts- oder Verwaltungsverfahren wird, das signifikante Auswirkungen auf das Unternehmen haben könnte. Obwohl das Unternehmen der Überzeugung ist, dass diese Annahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt angemessen sind, unterliegen sie naturgemäß erheblichen bekannten und unbekannten Risiken, Unwägbarkeiten, Eventualitäten und anderen bedeutenden Faktoren, die schwer oder gar nicht vorhersehbar sind und außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen. Derartige Risiken, Unwägbarkeiten, Eventualitäten und andere bedeutende Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse maßgeblich von den Erwartungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen dieser Mitteilung explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht werden. Darüber hinaus bieten die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, Meinungen, Ziele und zukunftsgerichteten Aussagen keine Gewährleistung für eine zukünftige finanzielle Performance, und die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens können erheblich von den Darstellungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen dieser Mitteilung ausdrücklich oder implizit enthalten sind. Das Unternehmen lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, Aktualisierungen oder Korrekturen dieser zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um etwaigen Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen des Unternehmens oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen eine Aussage beruht, nach Veröffentlichung dieser Mitteilung Rechnung zu tragen, oder um andere in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen zu aktualisieren. Dementsprechend bittet das Unternehmen die Leser dringend, sich nicht über Gebühr auf die vorstehend angeführten Aussagen zu verlassen.

    Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, Meinungen und zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung und können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden.

    Jeder Kauf von Wertpapieren im Rahmen des Angebots sollte ausschließlich auf der Grundlage der Informationen erfolgen, die im Prospekt enthalten sind. Änderungen der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind jederzeit möglich. Vor dem Kauf von Wertpapieren im Rahmen dieses Angebots sollten sich die Leser dieser Mitteilung vergewissern, dass sie die Risiken, die im Prospekt beschrieben werden, vollständig verstehen und akzeptieren. Der Leser der vorliegenden Mitteilung sollte die darin enthaltenen Informationen nicht als sichere Entscheidungsgrundlage betrachten und sich keinesfalls auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit verlassen. Diese Mitteilung ist weder Teil noch Grundlage eines Angebots oder einer Aufforderung zum Verkauf oder Kauf oder einer Einholung eines Kaufangebots von Wertpapieren, noch sollte sie ganz oder teilweise, oder die Tatsache ihrer Veröffentlichung, die Grundlage für einen Vertrag zu diesem Zweck bilden.

    Der Zeitpunkt der Zulassung kann durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden, zu denen auch die Marktbedingungen gehören. Es besteht keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird. Ihre finanzielle Entscheidung sollte nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung erfolgen. Investitionen, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, bergen ein erhebliches Risiko für den Anleger, den gesamten investierten Betrag zu verlieren.

    Personen, die Investitionen in Betracht ziehen, sollten sich an eine qualifizierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung ist weder Teil eines Angebots, noch stellt sie eine Empfehlung im Zusammenhang mit jedwedem Angebot dar. Der Börsenwert von Wertpapieren kann abnehmen oder ansteigen. Potenzielle Anleger sollten fachlichen Rat einholen, um die Eignung eines möglichen Angebots für die betreffende Person zu prüfen.

    Weder Cantor-Aurel noch eines seiner verbundenen Unternehmen oder Vertreter oder deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte oder Mitarbeiter oder irgendeine andere Person leisten eine ausdrückliche oder implizite Zusicherung oder Garantie und übernehmen keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit, Fairness, Überprüfung oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder Meinungen. Diese Mitteilung stellt weder ein Versprechen noch eine Zusicherung von Cantor-Aurel oder einem seiner verbundenen Unternehmen oder Vertreter oder von deren jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten oder Mitarbeitern oder einer anderen Person in Bezug auf die Vergangenheit oder Zukunft dar und darf auch nicht als solche herangezogen werden. Weder Cantor-Aurel noch eines seiner verbundenen Unternehmen oder Vertreter oder deren Direktoren, leitende Angestellte oder Mitarbeiter oder eine andere Person, deren Funktion in Verbindung mit dem Angebot steht, übernehmen Verantwortung für den Inhalt dieser Mitteilung oder für andere Aussagen, die entweder von ihnen selbst oder in ihrem Namen im Zusammenhang mit dem Unternehmen, dem Angebot, den Einheiten, den Stammaktien und/oder den Optionsscheinen getätigt wurden oder angeblich getätigt wurden. Dementsprechend lehnen Cantor-Aurel und seine verbundenen Unternehmen oder Vertreter sowie ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten oder Mitarbeiter oder jede andere Person, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, jegliche Haftung ab, die sich aus unerlaubten Handlungen oder Verträgen ergibt oder die anderweitig im Zusammenhang mit dieser Mitteilung und/oder einer derartigen Aussage begründet sein könnte.

    In Verbindung mit der Platzierung ist Cantor-Aurel ausschließlich für das Unternehmen tätig und vertritt keine weiteren Kunden. Cantor-Aurel ist lediglich den Interessen des Unternehmens verpflichtet und trägt keine Verantwortung für den Schutz von Kundeninteressen, die Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Angebot, der Zulassung oder einer sonstigen Transaktion oder Vereinbarung, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird.

    Cantor-Aurel und/oder seine verbundenen Unternehmen können in Zukunft im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gegenüber dem Unternehmen oder ihm verbundenen Parteien kommerzielle Banking-, Investmentbanking- und Finanzberatungs-Dienstleistungen sowie ergänzende Leistungen erbringen, für die sie marktübliche Honorare und Provisionen erhalten haben oder in Zukunft erhalten werden. Darüber hinaus können Cantor-Aurel und/oder die mit ihm verbundenen Unternehmen im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit die Wertpapiere des Unternehmens zu Anlagezwecken auf eigene Rechnung oder im Auftrag ihrer Kunden halten. Ferner hat Cantor-Aurel Anspruch auf ein aufgeschobenes Honorar, dessen Zahlung an den Vollzug eines Unternehmenszusammenschlusses gebunden ist. Die Tatsache, dass die finanziellen Interessen von Cantor-Aurel oder seiner verbundenen Unternehmen an den Vollzug eines Unternehmenszusammenschlusses gebunden sind, kann zu potenziellen Interessenkonflikten bei der Erbringung von Dienstleistungen für das Unternehmen führen, einschließlich potenzieller Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Anbahnung und dem Vollzug eines Unternehmenszusammenschlusses oder der Abgabe einer Fairness Opinion. Demzufolge stimmen die Interessen dieser Parteien möglicherweise nicht überein oder es könnte zu einem Konflikt mit den Interessen der Anleger oder des Unternehmens kommen. Vor diesem Hintergrund wird die Weitergabe von Informationen im Allgemeinen aus Gründen der Vertraulichkeit, durch interne Verfahren und durch Vorschriften und Regelungen eingeschränkt.

    Im Zusammenhang mit dem Angebot können Cantor-Aurel und die mit ihm verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, Einheiten im Rahmen des Angebots erwerben und in dieser Rolle solche Wertpapiere und Einheiten oder damit verbundene Anlagen aus eigenem Interesse behalten, kaufen, zeichnen oder verkaufen und solche Einheiten oder andere Anlagen auf andere Weise und außerhalb des Angebots anbieten oder verkaufen. Dementsprechend sind Verweise in dieser Mitteilung auf ein Angebot oder eine Platzierung von Einheiten als Angebot oder Platzierung von Einheiten an Cantor-Aurel oder eines der mit ihm verbundenen Unternehmen zu betrachten, die in dieser Eigenschaft agieren. Außerdem können Cantor-Aurel oder mit ihm verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps) mit Anlegern abschließen, in deren Rahmen Cantor-Aurel (oder mit ihm verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Einheiten, Stammaktien und Optionsscheine erwerben, halten oder veräußern kann. Weder Cantor-Aurel noch die mit ihm verbundenen Unternehmen haben die Absicht, den Umfang dieser Investitionen oder Transaktionen über den gesetzlich verlangten Rahmen hinaus offenzulegen. Aus diesen Transaktionen könnten sich für Cantor-Aurel und die mit ihm verbundenen Unternehmen Interessen ergeben, die möglicherweise nicht mit den Interessen der Inhaber von Stammaktien oder Optionsscheinen oder den Interessen des Unternehmens übereinstimmen und mit diesen in Konflikt geraten könnten.

    Diese Mitteilung enthält Informationen, die als Insiderinformationen im Sinne von Artikel 7(1) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch gelten.

    Informationen für Distributoren im EWR

    Ausschließlich für die Belange der enthaltenen Product-Governance-Anforderungen: (a) die EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in ihrer derzeit gültigen Fassung („MiFID II“); (b) die Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie der Kommission (EU) 2017/593 in Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen „MiFID II-Product-Governance-Anforderungen“), und unter Ausschluss jeglicher Haftung, in Verbindung mit einem Delikt, einer unerlaubten Handlung, einem Vertrag oder anderweitig, die ein „Hersteller“ (für die Zwecke der MiFID II-Product-Governance-Anforderungen) in diesem Zusammenhang trägt, wurden die Einheiten, Stammaktien und Optionsscheine einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass (X) die Einheiten (i) mit einem Zielmarkt von Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien gemäß MiFID II erfüllen; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle für qualifizierte Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind; (Y) die Stammaktien (i) mit einem Zielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien gemäß MiFID II erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind; (Z) die Optionsscheine (i) mit einem Zielmarkt von Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien gemäß MiFID II erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle für qualifizierte Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind (jeweils eine „EWR-Zielmarktbewertung“).

    Jede Person, die nachfolgend die Einheiten, die Stammaktien und/oder die Optionsscheine anbietet, verkauft oder empfiehlt („Distributor“), muss die relevante(n) EWR-Zielmarktbewertung(en) des Herstellers beachten. Jeder Distributor gemäß MiFID II ist jedoch dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung für die Einheiten, die Stammaktien und/oder die Optionsscheine vorzunehmen (durch die Übernahme oder Optimierung der EWR-Zielmarktbewertungen des Herstellers) und die jeweils geeigneten Vertriebskanäle zu bestimmen.

    In Bezug auf die Stammaktien sollten Distributoren (gemäß der MiFID-II-Product-Governance-Anforderungen) ungeachtet der EWR-Zielmarktbewertung Folgendes beachten: (i) der Kurs der Stammaktien kann fallen, und die Anleger können ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren; (ii) die Stammaktien bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz; und (iii) eine Anlage in die Stammaktien ist nur für Anleger geeignet, die kein garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem qualifizierten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu bewerten und die über ausreichende Mittel verfügen, um mögliche Verluste zu tragen.

    Die EWR-Zielmarktbewertungen bleiben von den Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Einheiten, die Stammaktien und die Optionsscheine unberührt. Ferner wird darauf verwiesen, dass die gemeinsamen globalen Koordinatoren ungeachtet der EWR-Zielmarktbewertungen nur Anleger vermitteln, die die Kriterien für professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien erfüllen.

    Um Zweifelsfälle zu vermeiden: Die EWR-Zielmarktbewertungen dürfen nicht herangezogen werden als (i) eine Bewertung der Eignung oder Qualifizierung im Sinne von MIFID II; oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Einheiten, Stammaktien und Optionsscheine zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Schritte vorzunehmen.

    Informationen für Distributoren in Großbritannien

    Ausschließlich für die Zwecke der Product-Governance-Anforderungen in Chapter 3 des FCA Handbook Product Intervention and Product Governance Sourcebook („britische Product-Governance-Anforderungen“) und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es in Verbindung mit einer unerlaubten Handlung, einem Vertrag oder anderweitig, die ein „Hersteller“ (für die Zwecke der britischen Product-Governance-Anforderungen) in diesem Zusammenhang trägt, wurden die Einheiten, Stammaktien und Optionsscheine einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass (X) die Einheiten (i) mit einem Zielmarkt von Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für qualifizierte Gegenparteien gemäß FCA Handbook Conduct of Business Sourcebook („COBS“) und professionellen Kunden gemäß COBS erfüllen; und (ii) für den Vertrieb über alle Vertriebskanäle für qualifizierte Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind; (Y) die Stammaktien (i) mit einem Zielmarkt von Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für Kleinanleger, professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien gemäß COBS erfüllen; und (ii) für den Vertrieb über alle Vertriebskanäle geeignet sind; (Z) die Optionsscheine (i) mit einem Zielmarkt von Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für qualifizierte Gegenparteien und professionelle Kunden gemäß COBS erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle Vertriebskanäle für qualifizierte Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind (jeweils eine „GB-Zielmarktbewertung“).

    Ein Distributor (wie oben definiert) muss die relevanten GB-Zielmarktbewertung(en) des Herstellers beachten. Jeder Distributor, der den britischen Product-Governance-Anforderungen unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung für die Einheiten, die Stammaktien und/oder die Optionsscheine vorzunehmen (durch die Übernahme oder Optimierung der GB-Zielmarktbewertungen des Herstellers) und die jeweils geeigneten Vertriebskanäle zu bestimmen.

    In Bezug auf die Stammaktien sollten Distributoren (gemäß der britischen Product-Governance-Anforderungen) ungeachtet der GB-Zielmarktbewertung Folgendes beachten: (i) der Kurs der Stammaktien kann fallen, und die Anleger können ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren; (ii) die Stammaktien bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz; und (iii) eine Anlage in die Stammaktien ist nur für Anleger geeignet, die kein garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem qualifizierten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu bewerten und die über ausreichende Mittel verfügen, um mögliche Verluste zu tragen.

    Die GB-Zielmarktbewertungen bleiben von den Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Einheiten, die Stammaktien und die Optionsscheine unberührt. Ferner wird darauf verwiesen, dass die gemeinsamen globalen Koordinatoren ungeachtet der GB-Zielmarktbewertungen nur Anleger vermitteln, die die Kriterien für professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien erfüllen.

    Um Zweifelsfälle zu vermeiden: Die GB-Zielmarktbewertungen dürfen nicht herangezogen werden als (i) eine Bewertung der Eignung oder Qualifizierung im Sinne von COBS, Chapters 9A oder 10A; oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Einheiten, Stammaktien und Optionsscheine zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Schritte vorzunehmen.

    Verbot des Verkaufs an Kleinanleger im EWR

    Die Einheiten und die Optionsscheine sind nicht dafür bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) angeboten, verkauft oder anderweitig bereitgestellt zu werden, und dürfen Kleinanlegern weder angeboten, verkauft oder anderweitig bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang gilt als Kleinanleger eine Person, auf die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien zutrifft: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4(1) Absatz (11) der MiFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in ihrer derzeit gültigen Fassung, „Versicherungsvertriebsrichtlinie“), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4(1) Absatz (10) der MiFID II gilt; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne der Prospektverordnung ist. Dementsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer derzeit gültigen Fassung, „PRIIPs-Verordnung“) erforderliches Informationsdokument für das Angebot oder den Verkauf der Einheiten oder Optionsscheine an Kleinanleger im EWR erstellt, und aus diesem Grund kann das Anbieten oder Verkaufen der Einheiten und der Optionsscheine oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR einen Verstoß gegen die PRIIPs-Verordnung darstellen.

    Verbot des Verkaufs an Kleinanleger in Großbritannien

    Die Einheiten und die Optionsscheine sind nicht dafür bestimmt, Kleinanlegern in Großbritannien angeboten, verkauft oder anderweitig bereitgestellt zu werden, und dürfen Kleinanlegern weder angeboten, verkauft oder anderweitig bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang gilt als Kleinanleger eine Person, auf die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien zutrifft: (i) ein Kleinanleger gemäß Artikel 2 Absatz (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, die Kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA“) Teil des nationalen Rechts ist; (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 („FSMA“) und aller Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Implementierung der Versicherungsvertriebsrichtlinie erlassen wurden, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2(1) Absatz (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, die Kraft des EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert ist; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der britischen Prospektverordnung ist. Dementsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, die Kraft des EUWA Teil des nationalen Rechts Großbritanniens ist („britische PRIIPs-Verordnung““), erforderliches Informationsdokument für das Angebot oder den Verkauf der Einheiten oder Optionsscheine an Kleinanleger in Großbritannien erstellt, und aus diesem Grund kann das Anbieten oder Verkaufen der Einheiten und der Optionsscheine oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in Großbritannien einen Verstoß gegen die britische PRIIPs-Verordnung darstellen.

    Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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