14.04.2020,
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
Gewinnprognose
14.04.2020
Wien - Die erheblichen negativen Auswirkungen von COVID-19 auf die Kapitalmärkte
im ersten Quartal 2020 führen auf Basis vorläufiger Arbeiten zum Abschluss für
das erste Quartal 2020 zu einer Belastung vor allem des Veranlagungsergebnisses
von UNIQA. Als Resultat erwartet UNIQA ein negatives Ergebnis vor Steuern im
niedrigen zweistelligen Millionen Euro Bereich für das erste Quartal 2020.
Aufgrund der hohen Unsicherheiten hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen und
finanziellen Auswirkungen durch COVID-19 auch im weiteren Jahresverlauf kann
UNIQA die Prognose für das Geschäftsjahr 2020, wonach das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2020 ungefähr auf dem Niveau des Jahres 2019
liegen wird, nicht aufrecht erhalten. UNIQA erwartet daher ein möglicherweise
negatives Ergebnis vor Steuern für das Gesamtjahr 2020.
In sorgfältiger Abwägung aller gegenwärtig bekannten Umstände und denkbaren
Konsequenzen der COVID-19 Pandemie und unter besonderer Berücksichtigung der
Verlautbarungen der European Insurance and Occupational Pensions Authority
("EIOPA") vom 2. April 2020 sowie jener der Österreichischen Finanzmarktaufsicht
("FMA") vom 3. April 2020, und unter Berücksichtigung des sehr guten Ergebnisses
im Geschäftsjahr 2019 wird der Hauptversammlung kein vollständiger Entfall der
Dividende, sondern eine Reduktion der geplanten Dividende von 54c pro Aktie auf
18c pro Aktie für das Geschäftsjahr 2019 vorschlagen werden.
Ein vollständiger Entfall der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 wird der
Hauptversammlung deswegen nicht vorgeschlagen, da sich - trotz der Belastungen
aufgrund der Entwicklungen auf den Kapitalmärkten - einerseits die Solvenzquote
(SCR) zum Ende des ersten Quartals 2020 am oberen Ende der angestrebten
Bandbreite von 155 bis 190 Prozent befindet. Zum Jahresende 2019 lag die
Solvenzquote (SCR) bei 216 Prozent. Andererseits sollen die institutionellen und
privaten Aktionäre von UNIQA auch in Zeiten von COVID-19 in angemessener Weise
am erfreulichen Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 beteiligt werden.
Für das Geschäftsjahr 2020 plant UNIQA, keine Dividende auszuschütten. Die
Bonuszahlungen (STI) für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 werden
entfallen.
Die ordentliche Hauptversammlung soll wie angekündigt am 25. Mai 2020 in Wien
stattfinden. Auf Grund der aktuellen rechtlichen Beschränkungen von
Versammlungen plant UNIQA, die Hauptversammlung als virtuelle Versammlung gemäß
den Bestimmungen der Gesellschaftsrechtlichen COVID 19 Verordnung der
Bundesministerin für Justiz vom 8.4.2020 abzuhalten.
UNIQA Insurance Group AG wird aufgrund der durch COVID 19 geprägten gegenwärtig
anderen Prioritäten die geplante Übertragung der gruppeninternen
Dienstleistungen und ihres Rückversicherungsgeschäfts an UNIQA Österreich
Versicherungen AG verschieben. UNIQA Insurance Group AG bleibt vorerst als
Rückversicherungsunternehmen bestehen. Die Verschmelzung von UNIQA International
AG mit UNIQA Österreich Versicherungen AG soll plangemäß stattfinden.
Emittent: UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
A-1029 Wien
Telefon: 01/211 75-0
FAX:
Email: investor.relations@uniqa.at
WWW:
http://www.uniqagroup.com
ISIN: AT0000821103
Indizes: WBI, ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
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Uniqa
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Uhrzeit: 22:59:01
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Letzter SK: 8.24 ( -0.12%)
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