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#gabb aktuell



28.08.2019, 2360 Zeichen

Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz geht, stehen oft sowohl Aktionäre als auch Anleihekäufer vor dem finanziellen Totalverlust. Bisher wurde der dadurch entstandene Verlust, genau wie das bei anderen Verlusten der Fall ist, die im Rahmen von Wertpapiergeschäften entstehen, immerhin steuerlich angerechnet. Wenn es nach dem von Olaf Scholz (SPD) geführten Bundesfinanzministerium geht, könnte sich das bald ändern. Laut einem Referentenentwurf soll genau diese steuerliche Anrechenbarkeit bei einem Totalverlust durch Insolvenz sehr bald nicht mehr möglich sein, obwohl der Bundesfinanzhof dies zuletzt noch ausdrücklich bestätigte. Für den Fall, dass das tatsächlich umgesetzt wird, wird eine gerichtliche Klärung wohl unvermeidlich sein.

Wenn die neueste Idee Gesetz wird, käme es zu der absurden Situation, dass ein Investor, der es schafft, die Papiere einer in Richtung Zahlungsunfähigkeit schlingernden Gesellschaft noch vor der Insolvenz zu verkaufen, seine dadurch entstandenen Verluste nach wie vor steuerlich angerechnet bekäme. Diejenigen, die diesen Moment verpassen, bleiben dann nicht nur auf dem Verlust sitzen, ihnen würde auch die steuerliche Anrechenbarkeit verwehrt. Damit werden normale, langfristige Anleger von Aktien und Anleihen getroffen, die eben nicht wie institutionelle Anleger schnell ein sinkendes Schiff verlassen.

Leider bleibt Herr Scholz seiner Rolle als Anlegerschreck treu. Bereits die von ihm geplante Finanztransaktionssteuer ist alles andere als anlegerfreundlich. Zudem wird der Soli, der ja für viele Steuerzahler abgeschafft werden soll, auf Kapitalerträge weiter erhoben – unabhängig vom Einkommen des jeweiligen Anlegers. Und jetzt soll die Steuerschraube für Privatanleger sogar noch härter angezogen werden,

Mit der neuesten Idee attackiert Olaf Scholz erneut gezielt die eigenverantwortliche Altersvorsorge. Und für uns stellt sich die Frage, ob das nur ein erster Schritt zur völligen Abschaffung der steuerlichen Anrechenbarkeit von Verlusten sein soll. Anders ist die Unwucht, die auf diese Weise im Steuersystem entstehen würde, kaum erklärbar.. Es zeigt sich zunehmend, dass Scholz gerade Privatanleger offenbar nicht als wichtige Akteure einer Volkswirtschaft sehe, sondern vielmehr als Dukatenesel für das Staatssäckel.

(Der Input von Marc Tüngler für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 28.08.)



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    Marc Tüngler: Scholz (SPD) attackiert erneut die eigenverantwortliche Vorsorge - DSW prüft Klage (Marc Tüngler)


    28.08.2019, 2360 Zeichen

    Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz geht, stehen oft sowohl Aktionäre als auch Anleihekäufer vor dem finanziellen Totalverlust. Bisher wurde der dadurch entstandene Verlust, genau wie das bei anderen Verlusten der Fall ist, die im Rahmen von Wertpapiergeschäften entstehen, immerhin steuerlich angerechnet. Wenn es nach dem von Olaf Scholz (SPD) geführten Bundesfinanzministerium geht, könnte sich das bald ändern. Laut einem Referentenentwurf soll genau diese steuerliche Anrechenbarkeit bei einem Totalverlust durch Insolvenz sehr bald nicht mehr möglich sein, obwohl der Bundesfinanzhof dies zuletzt noch ausdrücklich bestätigte. Für den Fall, dass das tatsächlich umgesetzt wird, wird eine gerichtliche Klärung wohl unvermeidlich sein.

    Wenn die neueste Idee Gesetz wird, käme es zu der absurden Situation, dass ein Investor, der es schafft, die Papiere einer in Richtung Zahlungsunfähigkeit schlingernden Gesellschaft noch vor der Insolvenz zu verkaufen, seine dadurch entstandenen Verluste nach wie vor steuerlich angerechnet bekäme. Diejenigen, die diesen Moment verpassen, bleiben dann nicht nur auf dem Verlust sitzen, ihnen würde auch die steuerliche Anrechenbarkeit verwehrt. Damit werden normale, langfristige Anleger von Aktien und Anleihen getroffen, die eben nicht wie institutionelle Anleger schnell ein sinkendes Schiff verlassen.

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