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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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18.04.2019, 19987 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
18.04.2019
E I N L A D U N G
an die Aktionäre von UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz in Wien zu der am Montag, 20. Mai 2019, 10.00 Uhr,
im UNIQA Tower, A 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, Erdgeschoss, Platinum, stattfindenden
20. ordentlichen Hauptversammlung
T A G E S O R D N U N G
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses von UNIQA Insurance Group AG zum 31.12.2018, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands, des Corporate Governance Berichts des Vorstands sowie des Vorschlags des Vorstands für die Gewinnverwendung mit dem Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG je für das Geschäftsjahr 2018.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.
4. Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020.
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, bis einschließlich 30.06.2024 (a) das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt höchstens EUR 80.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, (b) hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre gegebenenfalls auszuschließen, wenn das Grundkapital (b.a.) zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte jeweils der Gesellschaft und gegebenenfalls von mit ihr verbundenen Unternehmen, einschließlich, soweit anwendbar, durch Ausgabe von Aktien an eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung im Sinn des § 4d Absatz 4 EStG, oder (b.b.) gegen Sacheinlagen insbesondere von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder (b.c.) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (b.d.) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erhöht wird, sowie (c) mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Art der neu auszugebenden Aktien (auf Inhaber oder auf Namen lautend), den Ausgabebetrag sowie die sonstigen Ausgabebedingungen festzusetzen (genehmigtes Kapital) sowie Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft in § 4 Abs 3 gemäß dem Beschluss über das genehmigte Kapital.
7. Wahl von zehn Mitgliedern des Aufsichtsrats.
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft in A 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, auf:
(i) Jahresabschluss zum 31.12.2018 samt Lagebericht; (ii) Konzernabschluss zum 31.12.2018 samt Konzernlagebericht; (iii) Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2018; (iv) gesonderter nichtfinanzieller Bericht für das Geschäftsjahr 2018; (v) Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns; (vi) Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2018; (vii) Erklärung der zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen gemäß § 87 Absatz 2 AktG, d.h. Erklärung über fachliche Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie dass kein Grund zur Besorgnis einer Befangenheit besteht; (viii) Bericht des Vorstands gemäß § 170 Absatz 2 AktG und § 153 Absatz 4 AktG; (ix) Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.; (x) Satzung in der Fassung gemäß der vorgeschlagenen Änderung sowie Satzungsgegenüberstellung Bisherige Fassung / Vorgeschlagene Fassung; (xi) Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG; (xii) Einladung an die Aktionäre der Gesellschaft zur 20. ordentlichen Hauptversammlung.
Diese Einladung zur 20. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft kann ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung sowie die oben zu (i) bis (xi) genannten Unterlagen können ab spätestens einschließlich 29.04.2019 jeweils kostenlos bei der Gesellschaft in A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, bezogen werden und sind ferner ab den jeweils genannten Terminen auf der Internetseite der Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung verfügbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Ziffer 5 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit bis spätestens am 29.04.2019, zugehen. Ein solcher Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, zu richten.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionäre, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift A 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773 oder per E-Mail an die E-Mail Adresse hauptversammlung@uniqa.at, wobei bei Übermittlung mit E-Mail das Verlangen dem E-Mail in Textform (z.B. als pdf) anzuschließen ist, zu richten. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am 09.05.2019, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2 AktG.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.
Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und Vertretung (§ 106 Ziffer 6, Ziffer 7 und Ziffer 8 AktG)
Gemäß § 111 Absatz 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind daher nur jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren. Nachweisstichtag ist 10.05.2019, 24.00 Uhr (Wiener Zeit).
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei depotverwahrten Inhaberaktien (ausschließlich solche sind von der Gesellschaft ausgegeben) gegenüber der Gesellschaft durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG geführt, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 15.05.2019, schriftlich unter der Anschrift A 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 8900 500 95 oder per E Mail an die E Mail Adresse anmeldung.uniqa@hauptversammlung.at, wobei bei Übermittlung mit E Mail die Depotbestätigung dem E Mail in Schriftform (z.B. als pdf) anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message Type MT598 an die SWIFT Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen muss. Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut des Aktionärs auszustellen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT Code), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer (Firmenbuchnummer) bei juristischen Personen, - Depotnummer bzw. andernfalls sonstige Bezeichnung, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Stückaktien des Aktionärs, - Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden. Jeder Aktionär kann sich der von der Gesellschaft auf ihrer Internetseite (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/ Hauptversammlung zur Verfügung gestellten Formulare bedienen. Die Verwendung dieser Formulare ist nicht zwingend.
Als Service der Gesellschaft steht den Aktionären auf deren Wunsch Herr Dr. Michael Knap, Vizepräsident des Interessenverbands für Anleger (IVA), A-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellte spezielle Formulare abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Gesellschaft getragen. Sämtliche übrigen Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Mobil-Telefonnr. +43 664 2138740 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie nachstehend beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Die Gesellschaft wird dem Bevollmächtigten Abschriften der Vollmachten zur Verfügung stellen. Allfällige Weisungen zur Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn Dr. Michael Knap zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt.
Die Vollmacht eines Aktionärs muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 17.05.2019, 16.00 Uhr (letzter Werktag vor der Hauptversammlung), schriftlich unter der Anschrift A 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 8900 500 95 oder per E Mail an die E Mail Adresse anmeldung.uniqa@hauptversammlung.at, wobei bei Übermittlung mit E Mail die Vollmacht dem E-Mail in Textform (z.B. als pdf) anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message Type MT598 an die SWIFT Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen.
Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht ausschließlich persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden.
Auf Wunsch wird das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular mit der Post zugesandt.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das depotführende Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Die vorstehenden Bestimmungen über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Die Ausgabe der Stimmkarten für die Hauptversammlung findet am Tag der Hauptversammlung ab 9.00 Uhr statt. Die Aktionäre und deren Vertreter werden gebeten, einen amtlichen Lichtbildausweis zur Feststellung der Identität mitzunehmen. Die Gesellschaft behält sich vor, die Identität der zur Hauptversammlung erscheinenden Personen (Aktionäre und deren Vertreter) festzustellen. Sollte die Identitätsfeststellung nicht möglich sein, können der Einlass und die Teilnahme verweigert werden.
Information für Aktionäre und Aktionärinnen zur Datenverarbeitung
UNIQA Insurance Group AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärinnen (insbesondere jene gemäß § 10a Absatz 2 AktG, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. der Aktionärin, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, und des AktG um den Aktionären und Aktionärinnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären bzw. Aktionärinnen ist für die Teilnahme von Aktionären bzw. Aktionärinnen und deren Vertretern bzw. Vertreterinnen an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.
Für die Verarbeitung ist UNIQA Insurance Group AG die verantwortliche Stelle. UNIQA Insurance Group AG bedient sich zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von UNIQA Insurance Group AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung von UNIQA Insurance Group AG. Soweit rechtlich notwendig, hat UNIQA Insurance Group AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär oder eine Aktionärin an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre und Aktionärinnen bzw. deren Vertreter und Vertreterinnen, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Anzahl der angemeldeten Aktien) einsehen. UNIQA Insurance Group AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre und Aktionärinnen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären oder Aktionärinnen gegen UNIQA Insurance Group AG oder umgekehrt von UNIQA Insurance Group AG gegen Aktionäre oder Aktionärinnen erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. In Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Jeder Aktionär und jede Aktionärin hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre und Aktionärinnen gegenüber der UNIQA Insurance Group AG unentgeltlich über die E-Mail Adresse datenschutz@uniqa.at oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: UNIQA Insurance Group AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Telefax +43 50677 676.
Zudem steht den Aktionären und Aktionärinnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der UNIQA Insurance Group AG (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung zu finden.
Angaben zur Übertragung der Hauptversammlung
Hinweis gemäß § 106 Ziffer 2 littera b AktG: Die Hauptversammlung wird ab Beginn bis zur Beendigung des Berichts des Vorstandsvorsitzenden zu Tagesordnungspunkt 1. im Internet übertragen.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Ziffer 9 AktG und § 120 Absatz 2 Ziffer 1 BörseG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 309.000.000,00, das in 309.000.000 nennwertlose Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.034.739 eigene Aktien, wobei 1.215.089 Stück eigene Aktien von UNIQA Österreich Versicherungen AG gehalten werden. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demgemäß zum Zeitpunkt der Einberufung 306.965.261 Stück. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Wien, im April 2019 Der Vorstand von UNIQA Insurance Group AG

Emittent: UNIQA Insurance Group AG Untere Donaustraße 21 A-1029 Wien Telefon: 01/211 75-0 FAX: Email: investor.relations@uniqa.at WWW: http://www.uniqagroup.com ISIN: AT0000821103 Indizes: WBI, ATX Börsen: Wien Sprache: Deutsch

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Uhrzeit:  19:59:08
Veränderung zu letztem SK:  0.12%
Letzter SK:  8.22 ( -0.24%)



 

Bildnachweis

1. Uniqa, Pressekonferenz 21.2. 2019, Vorstände Kurt Svoboda (li) und Andreas Brandstetter, Credit: BSM   >> Öffnen auf photaq.com

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    EANS-Hauptversammlung: UNIQA Insurance Group AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG


    18.04.2019, 19987 Zeichen

    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    18.04.2019
    E I N L A D U N G
    an die Aktionäre von UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz in Wien zu der am Montag, 20. Mai 2019, 10.00 Uhr,
    im UNIQA Tower, A 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, Erdgeschoss, Platinum, stattfindenden
    20. ordentlichen Hauptversammlung
    T A G E S O R D N U N G
    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses von UNIQA Insurance Group AG zum 31.12.2018, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands, des Corporate Governance Berichts des Vorstands sowie des Vorschlags des Vorstands für die Gewinnverwendung mit dem Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG je für das Geschäftsjahr 2018.
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.
    4. Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats.
    5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020.
    6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, bis einschließlich 30.06.2024 (a) das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt höchstens EUR 80.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, (b) hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre gegebenenfalls auszuschließen, wenn das Grundkapital (b.a.) zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte jeweils der Gesellschaft und gegebenenfalls von mit ihr verbundenen Unternehmen, einschließlich, soweit anwendbar, durch Ausgabe von Aktien an eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung im Sinn des § 4d Absatz 4 EStG, oder (b.b.) gegen Sacheinlagen insbesondere von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder (b.c.) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (b.d.) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erhöht wird, sowie (c) mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Art der neu auszugebenden Aktien (auf Inhaber oder auf Namen lautend), den Ausgabebetrag sowie die sonstigen Ausgabebedingungen festzusetzen (genehmigtes Kapital) sowie Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft in § 4 Abs 3 gemäß dem Beschluss über das genehmigte Kapital.
    7. Wahl von zehn Mitgliedern des Aufsichtsrats.
    Unterlagen
    Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft in A 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, auf:
    (i) Jahresabschluss zum 31.12.2018 samt Lagebericht; (ii) Konzernabschluss zum 31.12.2018 samt Konzernlagebericht; (iii) Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2018; (iv) gesonderter nichtfinanzieller Bericht für das Geschäftsjahr 2018; (v) Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns; (vi) Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2018; (vii) Erklärung der zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen gemäß § 87 Absatz 2 AktG, d.h. Erklärung über fachliche Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie dass kein Grund zur Besorgnis einer Befangenheit besteht; (viii) Bericht des Vorstands gemäß § 170 Absatz 2 AktG und § 153 Absatz 4 AktG; (ix) Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.; (x) Satzung in der Fassung gemäß der vorgeschlagenen Änderung sowie Satzungsgegenüberstellung Bisherige Fassung / Vorgeschlagene Fassung; (xi) Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG; (xii) Einladung an die Aktionäre der Gesellschaft zur 20. ordentlichen Hauptversammlung.
    Diese Einladung zur 20. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft kann ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung sowie die oben zu (i) bis (xi) genannten Unterlagen können ab spätestens einschließlich 29.04.2019 jeweils kostenlos bei der Gesellschaft in A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, bezogen werden und sind ferner ab den jeweils genannten Terminen auf der Internetseite der Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung verfügbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.
    Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Ziffer 5 AktG)
    Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit bis spätestens am 29.04.2019, zugehen. Ein solcher Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, zu richten.
    Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionäre, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift A 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773 oder per E-Mail an die E-Mail Adresse hauptversammlung@uniqa.at, wobei bei Übermittlung mit E-Mail das Verlangen dem E-Mail in Textform (z.B. als pdf) anzuschließen ist, zu richten. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am 09.05.2019, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2 AktG.
    Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
    Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
    Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.
    Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und Vertretung (§ 106 Ziffer 6, Ziffer 7 und Ziffer 8 AktG)
    Gemäß § 111 Absatz 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind daher nur jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren. Nachweisstichtag ist 10.05.2019, 24.00 Uhr (Wiener Zeit).
    Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei depotverwahrten Inhaberaktien (ausschließlich solche sind von der Gesellschaft ausgegeben) gegenüber der Gesellschaft durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG geführt, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 15.05.2019, schriftlich unter der Anschrift A 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 8900 500 95 oder per E Mail an die E Mail Adresse anmeldung.uniqa@hauptversammlung.at, wobei bei Übermittlung mit E Mail die Depotbestätigung dem E Mail in Schriftform (z.B. als pdf) anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message Type MT598 an die SWIFT Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen muss. Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut des Aktionärs auszustellen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT Code), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer (Firmenbuchnummer) bei juristischen Personen, - Depotnummer bzw. andernfalls sonstige Bezeichnung, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Stückaktien des Aktionärs, - Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
    Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden. Jeder Aktionär kann sich der von der Gesellschaft auf ihrer Internetseite (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/ Hauptversammlung zur Verfügung gestellten Formulare bedienen. Die Verwendung dieser Formulare ist nicht zwingend.
    Als Service der Gesellschaft steht den Aktionären auf deren Wunsch Herr Dr. Michael Knap, Vizepräsident des Interessenverbands für Anleger (IVA), A-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellte spezielle Formulare abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Gesellschaft getragen. Sämtliche übrigen Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Mobil-Telefonnr. +43 664 2138740 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie nachstehend beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Die Gesellschaft wird dem Bevollmächtigten Abschriften der Vollmachten zur Verfügung stellen. Allfällige Weisungen zur Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn Dr. Michael Knap zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt.
    Die Vollmacht eines Aktionärs muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 17.05.2019, 16.00 Uhr (letzter Werktag vor der Hauptversammlung), schriftlich unter der Anschrift A 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 8900 500 95 oder per E Mail an die E Mail Adresse anmeldung.uniqa@hauptversammlung.at, wobei bei Übermittlung mit E Mail die Vollmacht dem E-Mail in Textform (z.B. als pdf) anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message Type MT598 an die SWIFT Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen.
    Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht ausschließlich persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden.
    Auf Wunsch wird das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular mit der Post zugesandt.
    Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das depotführende Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
    Die vorstehenden Bestimmungen über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
    Die Ausgabe der Stimmkarten für die Hauptversammlung findet am Tag der Hauptversammlung ab 9.00 Uhr statt. Die Aktionäre und deren Vertreter werden gebeten, einen amtlichen Lichtbildausweis zur Feststellung der Identität mitzunehmen. Die Gesellschaft behält sich vor, die Identität der zur Hauptversammlung erscheinenden Personen (Aktionäre und deren Vertreter) festzustellen. Sollte die Identitätsfeststellung nicht möglich sein, können der Einlass und die Teilnahme verweigert werden.
    Information für Aktionäre und Aktionärinnen zur Datenverarbeitung
    UNIQA Insurance Group AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärinnen (insbesondere jene gemäß § 10a Absatz 2 AktG, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. der Aktionärin, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, und des AktG um den Aktionären und Aktionärinnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären bzw. Aktionärinnen ist für die Teilnahme von Aktionären bzw. Aktionärinnen und deren Vertretern bzw. Vertreterinnen an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.
    Für die Verarbeitung ist UNIQA Insurance Group AG die verantwortliche Stelle. UNIQA Insurance Group AG bedient sich zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von UNIQA Insurance Group AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung von UNIQA Insurance Group AG. Soweit rechtlich notwendig, hat UNIQA Insurance Group AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
    Nimmt ein Aktionär oder eine Aktionärin an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre und Aktionärinnen bzw. deren Vertreter und Vertreterinnen, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Anzahl der angemeldeten Aktien) einsehen. UNIQA Insurance Group AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
    Die Daten der Aktionäre und Aktionärinnen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären oder Aktionärinnen gegen UNIQA Insurance Group AG oder umgekehrt von UNIQA Insurance Group AG gegen Aktionäre oder Aktionärinnen erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. In Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
    Jeder Aktionär und jede Aktionärin hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre und Aktionärinnen gegenüber der UNIQA Insurance Group AG unentgeltlich über die E-Mail Adresse datenschutz@uniqa.at oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: UNIQA Insurance Group AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Telefax +43 50677 676.
    Zudem steht den Aktionären und Aktionärinnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
    Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der UNIQA Insurance Group AG (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung zu finden.
    Angaben zur Übertragung der Hauptversammlung
    Hinweis gemäß § 106 Ziffer 2 littera b AktG: Die Hauptversammlung wird ab Beginn bis zur Beendigung des Berichts des Vorstandsvorsitzenden zu Tagesordnungspunkt 1. im Internet übertragen.
    Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Ziffer 9 AktG und § 120 Absatz 2 Ziffer 1 BörseG)
    Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 309.000.000,00, das in 309.000.000 nennwertlose Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.034.739 eigene Aktien, wobei 1.215.089 Stück eigene Aktien von UNIQA Österreich Versicherungen AG gehalten werden. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demgemäß zum Zeitpunkt der Einberufung 306.965.261 Stück. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
    Wien, im April 2019 Der Vorstand von UNIQA Insurance Group AG

    Emittent: UNIQA Insurance Group AG Untere Donaustraße 21 A-1029 Wien Telefon: 01/211 75-0 FAX: Email: investor.relations@uniqa.at WWW: http://www.uniqagroup.com ISIN: AT0000821103 Indizes: WBI, ATX Börsen: Wien Sprache: Deutsch

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