12.03.2018
Zugemailt von / gefunden bei: Vonovia (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Das Übernahmeangebot der Vonovia SE an die Aktionäre der Buwog AG war erfolgreich. Vonovia hat die für den Vollzug des Übernahmeangebots für die Buwog notwendige Mindestannahmeschwelle von 50% plus 1 Aktie während der ursprünglichen Annahmefrist überschritten. Auch die weiteren Vollzugsbedingungen sind allesamt bereits eingetreten.
Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender der Vonovia SE: "Ich freue mich, dass die Aktionäre der Buwog unser Angebot positiv aufgenommen haben. Die Expertise der Buwog insbesondere im Developmentbereich und im österreichischen Markt ist für uns eine hervorragende Ergänzung. In den vergangenen Jahren haben wir unter Beweis gestellt, dass wir in der Lage sind, Unternehmen schnell und effizient zu integrieren."
Daniel Riedl, Vorstandsvorsitzender der Buwog und designiertes Vorstandsmitglied von Vonovia: "Eine Mehrheit der Aktionäre ist der Empfehlung von Management und Aufsichtsrat der Buwog gefolgt und hat das Angebot von Vonovia angenommen. Ich freue mich auf die bevorstehende Zusammenarbeit."
Das endgültige Ergebnis wird mit Ablauf der Nachbuchungsfrist am 15. März 2018 auf der Transaktionswebsite von Vonovia (http://de.vonovia-tob.de) und am 16. März 2018 in der Wiener Zeitung bekanntgegeben. Die Nachfrist wird am 16. März beginnen und am 18. Juni 2018 um 17:00 Uhr MEZ enden.
Die Abwicklung des Angebots für die während der regulären Annahmefrist angedienten Aktien und Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am 26. März 2018 stattfinden. Aktionäre und Eigentümer von Wandelschuldverschreibungen, die ihre Beteiligungspapiere in der Nachfrist andienen, erhalten die Gegenleistung voraussichtlich Anfang Juli 2018.
Sowohl die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde als auch das Bundeskartellamt haben bereits ihre Freigabe für die Transaktion erteilt. Die Vollzugsbedingung über das Fehlen nachteiliger externer Markteinflüsse ist bereits am 6. März 2018 eingetreten.
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Aktien auf dem Radar:Polytec Group, Immofinanz, Palfinger, Warimpex, Flughafen Wien, Austriacard Holdings AG, EVN, Rosgix, S Immo, Erste Group, Österreichische Post, Cleen Energy, Marinomed Biotech, Pierer Mobility, RBI, Addiko Bank, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Kapsch TrafficCom, OMV, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Wienerberger, Mercedes-Benz Group, Siemens Energy, Deutsche Post, Allianz.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)199008
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Das Übernahmeangebot der Vonovia SE an die Aktionäre der Buwog AG war erfolgreich. Vonovia hat die für den Vollzug des Übernahmeangebots für die Buwog notwendige Mindestannahmeschwelle von 50% plus 1 Aktie während der ursprünglichen Annahmefrist überschritten. Auch die weiteren Vollzugsbedingungen sind allesamt bereits eingetreten.
Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender der Vonovia SE: "Ich freue mich, dass die Aktionäre der Buwog unser Angebot positiv aufgenommen haben. Die Expertise der Buwog insbesondere im Developmentbereich und im österreichischen Markt ist für uns eine hervorragende Ergänzung. In den vergangenen Jahren haben wir unter Beweis gestellt, dass wir in der Lage sind, Unternehmen schnell und effizient zu integrieren."
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Das endgültige Ergebnis wird mit Ablauf der Nachbuchungsfrist am 15. März 2018 auf der Transaktionswebsite von Vonovia (http://de.vonovia-tob.de) und am 16. März 2018 in der Wiener Zeitung bekanntgegeben. Die Nachfrist wird am 16. März beginnen und am 18. Juni 2018 um 17:00 Uhr MEZ enden.
Die Abwicklung des Angebots für die während der regulären Annahmefrist angedienten Aktien und Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am 26. März 2018 stattfinden. Aktionäre und Eigentümer von Wandelschuldverschreibungen, die ihre Beteiligungspapiere in der Nachfrist andienen, erhalten die Gegenleistung voraussichtlich Anfang Juli 2018.
Sowohl die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde als auch das Bundeskartellamt haben bereits ihre Freigabe für die Transaktion erteilt. Die Vollzugsbedingung über das Fehlen nachteiliger externer Markteinflüsse ist bereits am 6. März 2018 eingetreten.
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