06.09.2017
Zugemailt von / gefunden bei: Wiener Börse Veröffentlichungen (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Einbeziehung Emissionsprogramm in den Dritten Markt (MTF)
WIENWERT AG
EUR 20.000.000 Emissionsprogramm
(Basisprospekt vom 11.05.2017)
gemäß Beschluss der Wiener Börse AG vom 05.09.2017
Einbeziehung des Emissionsprogramms in den Dritten Markt (MTF) ab 06.09.2017
Die Handelsaufnahme der einzelnen Schuldverschreibungen wird jeweils gesondert verlautbart werden.
Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend das Erfordernis einer formellen Zulassung von Finanzinstrumenten zum
Handel und die Emittentenpflichten an einem geregelten Markt gelten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente
nicht, wohl aber insbesondere die in den Art. 17 (Veröffentlichung von Insiderinformationen), Art. 18 (Insiderlisten), Art. 19
(Eigengeschäfte von Führungskräften) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 48d Abs. 1 Z. 2 bis
4 BörseG, wie auch die in § 82 Abs. 5 BörseG niedergelegten Pflichten und die Verbote der Art. 14 (Insiderhandel) und
Art. 15 (Marktmanipulation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 48c, 48m und 48n BörseG.
Allerdings finden die vorgenannten Pflichten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente nur dann Anwendung, wenn
der Emittent die Einbeziehung des Finanzinstruments zum Handel beantragt oder genehmigt hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Finanzinstrumenten ausländischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen
sind, zu Unterschieden gegenüber Finanzinstrumenten österreichischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen
sind, kommen kann. Diese können -- nicht abschließend aufgezählt in sachenrechtlicher Hinsicht (somit die Rechte des
Erwerbers an zB Ausland verwahrten Finanzinstrumenten betreffend), in der Lieferung bzw. dem Settlement der
Finanzinstrumente oder in gesellschaftsrechtlicher (zB Stimm- oder Dividendenberechtigungen betreffend) bzw.
sonstiger zB steuerlicher Hinsicht liegen.
7580
wiener_borse_bezieht_wienwert-emissionsprogramm_in_den_dritten_markt_ein
Aktien auf dem Radar:Palfinger, Immofinanz, Kapsch TrafficCom, Flughafen Wien, EuroTeleSites AG, Addiko Bank, Rosgix, Telekom Austria, RBI, SBO, Uniqa, ams-Osram, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Erste Group, EVN, FACC, OMV, Österreichische Post, VIG, Wienerberger, Warimpex, Henkel, Apple, Amgen, Deutsche Post, Vonovia SE, Beiersdorf, Münchener Rück.
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S Immo
Die S Immo AG ist eine Immobilien-Investmentgesellschaft, die seit 1987 an der Wiener Börse notiert. Die Gesellschaft investiert zu 100 Prozent in der Europäischen Union und setzt den Fokus dabei auf Hauptstädte in Österreich, Deutschland und CEE. Das Portfolio besteht aus Büros, Einkaufszentren, Hotels sowie aus Wohnimmobilien.
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WIENWERT AG
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(Basisprospekt vom 11.05.2017)
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Einbeziehung des Emissionsprogramms in den Dritten Markt (MTF) ab 06.09.2017
Die Handelsaufnahme der einzelnen Schuldverschreibungen wird jeweils gesondert verlautbart werden.
Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend das Erfordernis einer formellen Zulassung von Finanzinstrumenten zum
Handel und die Emittentenpflichten an einem geregelten Markt gelten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente
nicht, wohl aber insbesondere die in den Art. 17 (Veröffentlichung von Insiderinformationen), Art. 18 (Insiderlisten), Art. 19
(Eigengeschäfte von Führungskräften) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 48d Abs. 1 Z. 2 bis
4 BörseG, wie auch die in § 82 Abs. 5 BörseG niedergelegten Pflichten und die Verbote der Art. 14 (Insiderhandel) und
Art. 15 (Marktmanipulation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 48c, 48m und 48n BörseG.
Allerdings finden die vorgenannten Pflichten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente nur dann Anwendung, wenn
der Emittent die Einbeziehung des Finanzinstruments zum Handel beantragt oder genehmigt hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Finanzinstrumenten ausländischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen
sind, zu Unterschieden gegenüber Finanzinstrumenten österreichischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen
sind, kommen kann. Diese können -- nicht abschließend aufgezählt in sachenrechtlicher Hinsicht (somit die Rechte des
Erwerbers an zB Ausland verwahrten Finanzinstrumenten betreffend), in der Lieferung bzw. dem Settlement der
Finanzinstrumente oder in gesellschaftsrechtlicher (zB Stimm- oder Dividendenberechtigungen betreffend) bzw.
sonstiger zB steuerlicher Hinsicht liegen.
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S Immo
Die S Immo AG ist eine Immobilien-Investmentgesellschaft, die seit 1987 an der Wiener Börse notiert. Die Gesellschaft investiert zu 100 Prozent in der Europäischen Union und setzt den Fokus dabei auf Hauptstädte in Österreich, Deutschland und CEE. Das Portfolio besteht aus Büros, Einkaufszentren, Hotels sowie aus Wohnimmobilien.
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