Werden die Anleger über den Tisch gezogen? (Gastautor, Christoph Scherbaum)

Die Bundesregierung ermöglicht mit einem Überbrückungskredit die Fortsetzung des Flugbetriebs bei Air Berlin (WKN: AB1000 / ISIN: GB00B128C026), aber Anleihegläubiger und Aktionäre werden kaum noch Geld sehen…

Auch wenn der Insolvenzantrag der Fluggesellschaft Air Berlin nicht überraschend gekommen ist, so wird er für viele Anleger doch in einem schmerzlichen Totalverlust enden. Denn die seit Jahren defizitäre Airline hat mit hochverzinsten Anleihen und ihren Aktien auch um das Geld der Privatanleger geworben.

Totalverlust für Anleihegläubiger und Aktionäre?

Weder Anleihegläubiger noch Aktionäre werden für ihre Papiere noch nennenswert Geld sehen, so viel scheint jetzt schon klar. Die wegen ihrer Stückelung auch für Privatanleger geeignete Anleihe mit der WKN AB100B wird aktuell zu einem Kurs von nur noch 9,35 Prozent ihres Nennwerts gehandelt. Der Markt geht also davon aus, dass die Anleihegläubiger für Papiere im Nominalwert von 100 Euro keine 10 Euro mehr sehen werden.

Aktionäre dürften ganz leer ausgehen. Erst wenn die Ansprüche der Gläubiger vollständig bedient worden sind, kann auch noch Geld an die Aktionäre fließen. Dass es dazu kommen wird, dürfte sehr unwahrscheinlich sein. Bereits am Ende des ersten Quartals 2017 operierte die Airline mit einem stark negativen Eigenkapital. Bruttovermögenswerten von 1,645 Mrd. Euro standen Verbindlichkeiten in Höhe von 3,173 Mrd. Euro gegenüber.

Aktionäre der ersten Stunde haben schon jetzt einen Verlust von fast 97 Prozent zu verbuchen. Der Ausgabepreis der Aktien im Mai 2006 lag bei 12 Euro, inzwischen sind die Papiere aber nur noch 39 Cent wert.

Quelle: Guidants

Unterdessen wird der Flugbetrieb von Air Berlin auch nach dem Insolvenzantrag vorerst unverändert weitergehen. Dies wird durch einen Überbrückungskredit der Bundesregierung in Höhe von 150 Mio. Euro gewährleistet. Das Geld kommt als sogenanntes Massedarlehen von der staatlichen Förderbank KfW und wird nach dem Ende des Darlehens vorrangig zurückgezahlt. Das Risiko der KfW, bei dem Geschäft Geld zu verlieren, ist also eher gering.

Ausgerechnet durch die Rettungsbemühungen des Staates könnte die Wahrscheinlichkeit der Anleg

er, noch Geld zu sehen, weiter sinken. Denn der defizitäre Flugbetrieb wird in den kommenden drei Monaten weitergehen, womit weiter Geld verbrannt werden dürfte.

Aktionärsschützer rufen Anleiheinhaber zu Interessensbündelung auf

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) kritisiert das geplante Vorgehen zur Rettung von Air Berlin scharf. Für die Anleihegläubiger wäre es nach Einschätzung der SdK besser gewesen, zunächst eine Gläubigerversammlung einzuberufen, um über das künftige Vorgehen zu entscheiden.

Hinter den Kulissen verhandelt Air Berlin zusammen mit der Politik wohl schon seit Wochen mit den Konkurrenten Lufthansa (WKN: 823212 / ISIN: DE0008232125) und easyJet (WKN: A1JTC1 / ISIN: GB00B7KR2P84) sowie einem weiteren Unternehmen. Die Konkurrenten von Air Berlin können sich nach der Insolvenz billig die noch bestehenden Vermögenswerte von Air Berlin unter den Nagel reißen – ohne die Schulden, wie bei einem Kauf des ganzen Unternehmens, mit übernehmen zu müssen.

„Aus Sicht der SdK ist diese Vorgehensweise nicht hinnehmbar, da nicht erkennbar ist, dass die Interessen der Gläubiger der airberlin group ausreichend berücksichtigt worden sind“, teilte die SdK mit. „Die SdK fordert gerade bei einem so öffentlichkeitswirksamen und für den europäischen Flugverkehr bedeutenden Insolvenzverfahren ein transparentes Vorgehen mit einem offenen Verkaufsprozess für die vorhandenen Vermögenswerte, um so die zu erwartende Insolvenzquote für alle betroffenen Gläubiger maximieren zu können.

Anleiheinhaber von Air Berlin ruft die SdK zu einem gemeinsamen Vorgehen auf, um eine bestmögliche Berücksichtigung ihrer Interessen zu ermöglichen. Anleger können sich unter www.sdk.org/airberlin für einen Newsletter registrieren. Außerdem bietet die SdK den betroffenen Anleiheinhabern an, diese kostenlos auf künftigen Gläubigerversammlungen zu vertreten.

Autor: Oliver Baron, Finanzmarktanalyst bei GodmodeTrader.de.

 



(17.08.2017)

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Christoph Scherbaum

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