08.05.2017,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, 9. Juni 2017, um 10:00 MESZ Uhr
in der Wiener Stadthalle, Halle F, A-1150 Wien, Roland Rainer Platz 1,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Am Tag der Hauptversammlung, dem 9. Juni 2017, kann die Präsentation der
Tagesordnungspunkte bis zur Generaldebatte ab 10:00 MESZ Uhr live im Internet
verfolgt werden. Die Aufzeichnung steht nach der Hauptversammlung ab 17:00 MESZ
Uhr zur Verfügung.
Tagesordnung
1. Tagesordnungspunkt: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
Lageberichts des Vorstands, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht
sowie des konsolidierten Corporate Governance Berichts, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2016.
2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.
4. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.
5. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an
die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.
6. Tagesordnungspunkt: Wahlen in den Aufsichtsrat.
7. Tagesordnungspunkt: Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017.
8. Tagesordnungspunkt: Änderung der Satzung in § 16 Abs 2 hinsichtlich der
Übermittlung von Depotbestätigungen an die Gesellschaft.
Informationen für unsere Aktionäre
Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung stehen unseren
Aktionären spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab dem 19.
Mai 2017, auf unserer Homepage unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung und
www.telekomaustria.com/de/ir/geschaeftsberichte folgende Unterlagen zur
Verfügung:
1. der Geschäftsbericht 2016 samt Konzernabschluss und Konzernlagebericht, der
Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht, der konsolidierte Corporate
Governance Bericht, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der
Bericht des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016;
2. vollständiger Text dieser Einberufung;
3. die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats;
4. Vollmachts- und Widerrufsformulare;
5. Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Diese Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den Geschäftszeiten (werktags
von 08:00 bis 17:00 Uhr MESZ) am Sitz der Gesellschaft Telekom Austria AG,
A-1020 Wien, Lassallestraße 9, zur Einsicht zur Verfügung und werden den
Aktionären über Anfrage (Kontakt: Abteilung Investor Relations, Tel +43 (0)50
664 - 47500 oder E-Mail hauptversammlung.2017@telekomaustria.com) gerne per
Post zugesandt.
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung: Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können schriftlich (Unterschrift
erforderlich) verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
am 9. Juni 2017 gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag (jedenfalls auch in deutscher Sprache) samt
Begründung (deutsche Sprache erforderlich) beiliegen (bei Aufsichtsratswahlen
tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG). Der schriftliche Antrag muss bis
zum 21. Tag vor der Hauptversammlung (sohin dem 19. Mai 2017) bei der Telekom
Austria AG, Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9,
eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit mindestens 3 Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag
mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache
des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf,
nachzuweisen. Weiter muss aus dieser Depotbestätigung ersichtlich sein, dass
der Antragsteller die Aktien im Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 3
Monaten ununterbrochen hält. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen
sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen.
Beschlussvorschläge: Bis zum Ende des 7. Werktages vor der Hauptversammlung
(sohin der 30. Mai 2017) können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG,
Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an
hauptversammlung.2017@telekomaustria.com) Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene
Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis
einer Befangenheit begründen könnten.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Die Gesellschaft wird diesem Antrag
spätestens am 2. Werktag nach Zugang entsprechen, außer wenn
1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt,
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde,
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits
zugänglich gemacht wurde,
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der
Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt oder sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde, oder
5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht
teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.
Die Begründung muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr
als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand im Sinne der
Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zu
demselben Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre
Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge sind jedenfalls auch in
deutscher Sprache zu übermitteln; eine deutsche Version für die Begründungen
ist erforderlich.
Hingewiesen wird darauf, dass jeder Aktionär berechtigt ist, in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen
Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der
Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird.
Auskunftsrecht: Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen
einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft
darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist
hinzuweisen.
Teilnahme: An unserer Hauptversammlung können Aktionäre teilnehmen und
anlässlich dieser Hauptversammlung die Aktionärsrechte ausüben, die am Ende des
10. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 30. Mai
2017, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), Aktionäre unserer Gesellschaft sind. Die
Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder englischer
Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung
bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am
6. Juni 2017 endet.
Die Depotbestätigungen sind
in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder Boten an Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Re: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich, oder\nper E-Mail an hauptversammlung.2017@telekomaustria.com (mit angehängtem qualifiziert elektronisch signiertem PDF-Dokument gemäß § 4 Abs 1 SVG) -bitte beachten Sie, dass ausschließlich PDF-Format für die elektronische Signatur ausreichend ist; oder\nper SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ MT599); wobei unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist\nan die Gesellschaft zu senden.
Gerne vorab in Textform:
per Fax: +43 (0)50 664 9 49040 oder per E-Mail:
hauptversammlung.2017@telekomaustria.com (Depotbestätigungen in den Formaten
PDF, JPG, TXT und TIF können berücksichtigt werden).
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:
1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC);
2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls
vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in
ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots und falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine
sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT 0000720008;
5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
Nachweisstichtag, das ist der 30. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien),
bezieht.
Aktionäre können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren Widerruf kann an
die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations,
A-1020 Wien, Lassallestraße 9), per Fax (+43 (0)50 664 9 49040) oder per E-Mail
(hauptversammlung.2017@telekomaustria.com; im PDF-Format gescannt dem E-Mail
angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw. der Widerruf können auch per
SWIFT wie folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598
(alternativ MT599); wobei unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben
ist. Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MESZ des
Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 8. Juni 2017) eingelangt sein. Danach
ist die Vollmacht bzw. der Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am
Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen. Für die Vollmacht oder deren
Widerruf ist zumindest Textform erforderlich. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, empfehlen
wir Ihnen, die auf unserer Homepage befindlichen Formulare zu verwenden.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, A-1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr
Mag. Dr.
Wilhelm Rasinger, bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten
wird. Für seine Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an eine
der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post, SWIFT) für die Übermittlung
von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Mag. Dr. Wilhelm Rasinger unter Tel. +43 (0)1 876
33 43-30 oder E-Mail wilhelm.rasinger@iva.or.at.
Der Aktionär hat Mag. Dr. Wilhelm Rasinger, Weisungen zu erteilen, wie er (oder
allenfalls ein von Mag. Dr. Wilhelm Rasinger bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Mag. Dr. Wilhelm Rasinger übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass
der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen
oder von Anträgen entgegennimmt.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu
ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen Sie einen
amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten
beginnt um 09:00 Uhr MESZ.
Die Stadthalle Wien ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. U-Bahnlinie U6,
Station "Burggasse/Stadthalle") gut erreichbar.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung: Das
Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.449.274.500 ist geteilt in 664.500.000
auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 415.159
eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 664.084.841.
Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung
Wien, 9. Mai 2017 Der Vorstand
International Securities Identification Number (ISIN): AT 0000720008
Emittent: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
A-1020 Wien
Email: investor.relations@telekomaustria.com
WWW: www.telekomaustria.com/ir
Branche: Telekommunikation
ISIN: AT0000720008
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Börsepeople im Podcast S12/10: Robert Halver
Telekom Austria
Akt. Indikation: 7.98 / 8.06
Uhrzeit: 22:59:54
Veränderung zu letztem SK: 0.25%
Letzter SK: 8.00 ( 0.38%)
Bildnachweis
1.
Telekom Austria Group steigert Gewinn um 5,2% - Ergebnis für das Geschäftsjahr 2016, Seite 2/39, komplettes Dokument unter http://boerse-social.com/static/uploads/file_2078_telekom_austria_group_steigert_gewinn_um_52_-_ergebnis_fur_das_geschaftsjahr_2016.pdf
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