20.04.2017,
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Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.04.2017 über die
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a
und Abs 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV
In der ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post
Aktiengesellschaft, Wien, wurde am 20. April 2017 zum 8. Punkt der Tagesordnung
folgender Beschluss gefasst:
a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der
Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft
während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 20. April 2017 sowohl über die
Börse als auch außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder
einem einzigen Aktionär, insbesondere der ÖBIB, zu einem niedrigsten
Gegenwert von EUR 20,-- (Euro zwanzig) je Aktie und einem höchsten Gegenwert
von EUR 60,--(Euro sechzig) je Aktie zu erwerben.
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft
durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb durch den Vorstand kann insbesondere
vorgenommen werden, wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft
verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder
eines Aktienoptionsprogramms und/oder zur Ausgabe an eine
Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung angeboten werden sollen.
b) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische Post
Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von
diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb
unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des
außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
c) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß §
65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne
neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung
beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung
als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer
Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre,
insbesondere wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft
verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms
oder eines Aktienoptionsprogramms und/ oder zur Ausgabe an eine
Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung angeboten werden sollen, zu
beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung
kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft
durch Dritte ausgeübt werden.
d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gem § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm
§ 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der
Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
e) Dies unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 15. April 2015
zum
10. Punkt der Tagesordnung erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien.
Wien, im April 2017 Der Vorstand
Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4
Emittent: Österreichische Post AG
Haidingergasse 1
A-1030 Wien
Telefon: +43 (0)57767-0
Email: investor@post.at
WWW: www.post.at
Branche: Transport
ISIN: AT0000APOST4
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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Österreichische Post
Akt. Indikation: 30.30 / 30.45
Uhrzeit: 22:23:33
Veränderung zu letztem SK: 0.41%
Letzter SK: 30.25 ( -5.76%)
Bildnachweis
1.
Harald Hagenauer (Österreichische Post, C.I.R.A.)
, (© Martina Draper/photaq) >> Öffnen auf photaq.com
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