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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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11.04.2017, 16672 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe FN 75687 f ISIN: AT0000908504

Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
EINLADUNG
zu der am Freitag, dem 12. Mai 2017, um 11:00 Uhr (MESZ) in der Wiener Stadthalle, Roland Rainer Platz 1, 1150 Wien, Halle F,
stattfindenden 26. ordentlichen Hauptversammlung

TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2016 samt dem Lagebericht, des Corporate Governance Berichts, des Konzernabschlusses 2016 samt dem Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrates (§ 96 AktG).
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 Aktiengesetz, bis längstens 11. Mai 2022 das Grundkapital der Gesellschaft - allenfalls in mehreren Tranchen - um Nominale EUR 66.443.734,10 durch Ausgabe von 64.000.000 auf Namen oder Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und über den Inhalt der Aktienrechte, den Ausschluss der Bezugsrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden. Diese Ermächtigung ersetzt den in der 22. ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2013 unter Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluss. § 4 Absatz 2, erster Satz der Satzung wird dem entsprechend geändert.
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 174 Absatz 1 Aktiengesetz bis 11. Mai 2022 Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben sowie alle weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Gewinnschuldverschreibungen festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt den in der 22. ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2013 unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, gemäß § 174 Absatz 2 Aktiengesetz bis 11. Mai 2022 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben sowie alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverfahren der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt den in der 22. ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2013 unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschluss.
8. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 4 Absatz 3, zweiter Satz (bedingtes Kapital), sodass dieser folgenden neuen Wortlaut erhält: "Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 12. Mai 2017 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen eingeräumten Bezugs- oder Umtauschrecht Gebrauch machen."
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und 8 und Absatz 1a und 1b Aktiengesetz im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstandes über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen.

Der Vorstand wird ermächtigt, längstens für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, die erworbenen eigenen Aktien ohne oder unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss des Bezugsrechtes auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
10. Änderungen in der Satzung der Gesellschaft in den §§ 18, 19.
11. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018.
12. Wahlen in den Aufsichtsrat.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die folgenden gemäß § 108 AktG aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab 21. April 2017 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf:
Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016,\nBericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016,\nCorporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2016,\nVorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2016,\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-12,\nGegenüberstellung der zur Änderung vorgeschlagenen Satzungsbestimmungen,\nUnterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG,\nBericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss zu den Tagesordnungspunkten 5, 6, 7 und 9.\nDiese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind spätestens ab 21. April 2017 auch im Internet unter www.vig.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG SOWIE § 119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 21. April 2017 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 3. Mai 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 89 00 500-60 oder per Post an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe unten).
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungs-punktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am 3. Mai 2017 ein entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zugegangen ist. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS § 111 AktG
Depotverwahrte Inhaberaktien Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 2. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 9. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen in Schriftform zugehen muss:
vom Aussteller unterschriebenes Original per Post oder per Boten an: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller Schottenring 30, 1010 Wien\nper E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 4 Abs. 1 SVG -vormals SigG)\nper SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben\nDie Übermittlung per Fax oder einfachem Email ist seit 1.1.2017 nicht mehr ausreichend. Die gesetzliche Ermächtigung ist ausgelaufen.
Wenn Sie die Depotbestätigung - per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60 oder - Email: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang TIF, PDF etc. ohne qualifizierte elektronische Signatur) senden, muss das vom Aussteller unterschriebene Original per Post oder Boten bis spätestens 9. Mai 2017 bei der VIG eingehen.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung.\nDie Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 2. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.\nIm Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die Gesellschaft auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:
per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag.(FH) Sabine Stiller Schottenring 30, 1010 Wien\nper Telefax:+43 (0)1 89 00 500-60\nper E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang -TIF, PDF, etc.)\nper SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben\npersönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort\nEin Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 11. Mai 2017, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
STIMMRECHTSVERTRETUNG Als zusätzlicher Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungs¬gebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger unter der Telefonnummer +43 (0)1 8763343 30, unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail Wilhelm.rasinger@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG) Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten Zeitpunkt 128.000.000.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Vertreter einer juristischen Person erscheinen, nehmen Sie bitte einen aktuellen Firmenbuchauszug mit, der Ihre Vertretungsbefugnis belegt. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).
ÜBERTRAGUNG IM INTERNET Die Rede der Vorstandsvorsitzenden wird im Internet öffentlich übertragen. Der Link zur Übertragung wird rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter www.vig.com/hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Wien, im April 2017 Der Vorstand


Emittent: Vienna Insurance Group Wiener Versicherung Gruppe
Schottenring 30 A-1010 Wien Telefon: +43(0)50 390-21919 FAX: +43(0)50 390 99-23303 Email: investor.relations@vig.com WWW: www.vig.com Branche: Versicherungen ISIN: AT0000908504 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX

Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange Sprache: Deutsch

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Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Wiener Börse Party #633: Heute April Verfall, Ex-Marinomed-Investor in Troubles und die Radio-Studios A, B, C und vielleicht D




VIG
Akt. Indikation:  28.95 / 29.10
Uhrzeit:  18:42:06
Veränderung zu letztem SK:  -0.26%
Letzter SK:  29.10 ( -0.17%)



 

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    EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group Wiener Versicherung Gruppe / Einberufung zur Hauptversammlung


    11.04.2017, 16672 Zeichen

    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe FN 75687 f ISIN: AT0000908504

    Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
    EINLADUNG
    zu der am Freitag, dem 12. Mai 2017, um 11:00 Uhr (MESZ) in der Wiener Stadthalle, Roland Rainer Platz 1, 1150 Wien, Halle F,
    stattfindenden 26. ordentlichen Hauptversammlung

    TAGESORDNUNG
    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2016 samt dem Lagebericht, des Corporate Governance Berichts, des Konzernabschlusses 2016 samt dem Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrates (§ 96 AktG).
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016.
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.
    5. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 Aktiengesetz, bis längstens 11. Mai 2022 das Grundkapital der Gesellschaft - allenfalls in mehreren Tranchen - um Nominale EUR 66.443.734,10 durch Ausgabe von 64.000.000 auf Namen oder Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und über den Inhalt der Aktienrechte, den Ausschluss der Bezugsrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden. Diese Ermächtigung ersetzt den in der 22. ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2013 unter Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluss. § 4 Absatz 2, erster Satz der Satzung wird dem entsprechend geändert.
    6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 174 Absatz 1 Aktiengesetz bis 11. Mai 2022 Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben sowie alle weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Gewinnschuldverschreibungen festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt den in der 22. ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2013 unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss.
    7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, gemäß § 174 Absatz 2 Aktiengesetz bis 11. Mai 2022 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben sowie alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverfahren der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt den in der 22. ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2013 unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschluss.
    8. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 4 Absatz 3, zweiter Satz (bedingtes Kapital), sodass dieser folgenden neuen Wortlaut erhält: "Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 12. Mai 2017 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen eingeräumten Bezugs- oder Umtauschrecht Gebrauch machen."
    9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und 8 und Absatz 1a und 1b Aktiengesetz im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstandes über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen.

    Der Vorstand wird ermächtigt, längstens für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, die erworbenen eigenen Aktien ohne oder unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss des Bezugsrechtes auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
    10. Änderungen in der Satzung der Gesellschaft in den §§ 18, 19.
    11. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018.
    12. Wahlen in den Aufsichtsrat.

    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die folgenden gemäß § 108 AktG aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab 21. April 2017 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf:
    Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016,\nBericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016,\nCorporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2016,\nVorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2016,\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-12,\nGegenüberstellung der zur Änderung vorgeschlagenen Satzungsbestimmungen,\nUnterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG,\nBericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss zu den Tagesordnungspunkten 5, 6, 7 und 9.\nDiese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind spätestens ab 21. April 2017 auch im Internet unter www.vig.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen.
    HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG SOWIE § 119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 21. April 2017 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
    Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 3. Mai 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 89 00 500-60 oder per Post an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe unten).
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungs-punktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.
    Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
    Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am 3. Mai 2017 ein entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zugegangen ist. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
    NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS § 111 AktG
    Depotverwahrte Inhaberaktien Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 2. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 9. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen in Schriftform zugehen muss:
    vom Aussteller unterschriebenes Original per Post oder per Boten an: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller Schottenring 30, 1010 Wien\nper E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 4 Abs. 1 SVG -vormals SigG)\nper SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben\nDie Übermittlung per Fax oder einfachem Email ist seit 1.1.2017 nicht mehr ausreichend. Die gesetzliche Ermächtigung ist ausgelaufen.
    Wenn Sie die Depotbestätigung - per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60 oder - Email: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang TIF, PDF etc. ohne qualifizierte elektronische Signatur) senden, muss das vom Aussteller unterschriebene Original per Post oder Boten bis spätestens 9. Mai 2017 bei der VIG eingehen.

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
    Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung.\nDie Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 2. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.\nIm Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die Gesellschaft auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
    Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
    VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:
    per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag.(FH) Sabine Stiller Schottenring 30, 1010 Wien\nper Telefax:+43 (0)1 89 00 500-60\nper E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang -TIF, PDF, etc.)\nper SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben\npersönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort\nEin Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.
    Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 11. Mai 2017, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.
    Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
    STIMMRECHTSVERTRETUNG Als zusätzlicher Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungs¬gebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger unter der Telefonnummer +43 (0)1 8763343 30, unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail Wilhelm.rasinger@iva.or.at.
    GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG) Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten Zeitpunkt 128.000.000.
    ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Vertreter einer juristischen Person erscheinen, nehmen Sie bitte einen aktuellen Firmenbuchauszug mit, der Ihre Vertretungsbefugnis belegt. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
    Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
    Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).
    ÜBERTRAGUNG IM INTERNET Die Rede der Vorstandsvorsitzenden wird im Internet öffentlich übertragen. Der Link zur Übertragung wird rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter www.vig.com/hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
    Wien, im April 2017 Der Vorstand


    Emittent: Vienna Insurance Group Wiener Versicherung Gruppe
    Schottenring 30 A-1010 Wien Telefon: +43(0)50 390-21919 FAX: +43(0)50 390 99-23303 Email: investor.relations@vig.com WWW: www.vig.com Branche: Versicherungen ISIN: AT0000908504 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX

    Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange Sprache: Deutsch

    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Wiener Börse Party #633: Heute April Verfall, Ex-Marinomed-Investor in Troubles und die Radio-Studios A, B, C und vielleicht D




    VIG
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