Demos müssen keinen wirtschaftlichen Schaden bringen (Christian Ebner via Facebook)

Demonstrationsrecht schön und gut, aber Demos müssen nicht ausgerechnet an dem Ort und zu der Zeit stattfinden, zu der sie maximalen wirtschaftlichen Schaden anrichten. 

Demonstrationen sollen untersagt werden können, wenn etwa Geschäftsinteressen bedroht sind. Ein „Versammlungsleiter“ könnte künftig für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.
DIEPRESSE.COM

 

 


(03.02.2017)

Ärzte Demo Wien 23.3.2015


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