06.05.2016,
15559 Zeichen
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
S IMMO AG
Wien, FN 58358 x
ISIN AT0000652250
Einladung zur
27. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Freitag, dem 3. Juni 2016, um 10:30 Uhr, im Vienna Marriott Hotel in 1010
Wien, Parkring 12a
stattfindenden 27. ordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG mit dem Sitz in
Wien, FN 58358 x, ein.
A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate- Governance-Bericht zum 31. Dezember 2015, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2015 und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2015
ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016
6. Beschlussfassungen über Vergütungen an den Aufsichtsrat
7. Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit eigenen
Aktien und Beschlussfassung über den Widerruf der dem Vorstand mit
Beschluss der 25. ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juni 2014
erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien im unausgenützten Umfang
unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands, nach den Bestimmungen
des § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von dreißig Monaten ab dem Datum der
Beschlussfassung eigene Aktien im gesetzlich zulässigen Höchstausmaß von
bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und
gegebenenfalls einzuziehen, sowie Ermächtigung des Vorstands für die Dauer
von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats für
die Veräußerung der eigenen Aktien auch eine andere Art als über die Börse
oder durch öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre zu beschließen.
B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung,
somit ab dem 13. Mai 2016, gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft (www.simmoag.at) veröffentlicht und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:
Einberufung\nBeschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten\nJahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 mit Lagebericht\nKonzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015mit Konzernlagebericht\nCorporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2015\nBericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG\nGeschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2015\nBericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss zu Tagesordnungspunkt 7\nFormulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht.\nC. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5 % des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung
enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und
es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der schriftliche
Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft
samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der
ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 13. Mai 2016, an ihrer
Geschäftsanschrift AT-1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor
Relations,
Andreas Feuerstein, zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.simmoag.at)
zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen
für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum
weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis
zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit
spätestens am 24. Mai 2016,
per E-Mail an die Adresse: andreas.feuerstein@simmoag.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist\nper Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, Andreas Feuerstein, oder\nper Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 50 100 9-27556\nzugehen.
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im
Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die Gesellschaft
übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft
per E-Mail an die Adresse: andreas.feuerstein@simmoag.at\nper Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, Andreas Feuerstein oder\n* per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 50 100 9-27556
übermittelt werden.
D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag
derHauptversammlung(Nachweisstichtag), das ist der24. Mai 2016
(Dienstag),24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss
vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer\nDepotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung\nDie Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 24. Mai 2016 um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) bezieht.\nDie Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt
werden. Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 31. Mai 2016, um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit
Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:
als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel\nper Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 8900 500 DW 85\nper E-Mail an die Adresse: anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung dem E-Mail im pdf-Format anzuschließen ist, oder\nper SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000652250).\nDie Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer
sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.
E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er
vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der
Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in
deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie
deren Widerruf haben in Textform zu erfolgen.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit
diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut
zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe
oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die
Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die
Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der
folgenden Wege übermittelt werden:
per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel\nper Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 8900 500 DW 85\nper E-Mail an die Adresse: anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht dem E-Mail im pdf-Format anzuschließen ist, oder\ndurch persönliche Vorlage am Eingang zur HV oder\nvon Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000652250).\nDie Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ (Ortszeit
Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 2. Juni 2016) zugegangen
sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am Tag der
Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer
Website (www.simmoag.at)zur Verfügung gestellt. Um die Administration der
Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur Verfügung
gestellten Formulare zu verwenden.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbands für Anleger (kurz ,,IVA"), 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in
der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Dr.
Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unterwww.simmoag.atein spezielles Vollmachtsformular abrufbar,
welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen
(Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0)1 876 33 43-0, Telefax +43 (0)1 876
33 43-39, oder e-mailmichael.knap@iva.or.at.Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen
oder von Anträgen entgegennimmt.
F. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 243.143.569,90 und ist eingeteilt in 66.917.179 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 190.003 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
66.727.176.
Wien, im Mai 2016
Der Vorstand
Emittent: S IMMO AG
Friedrichstraße 10
A-1010 Wien
Telefon: +43(0)50100-27550
FAX: +43(0)050100-927559
Email: office@simmoag.at
WWW: www.simmoag.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000652250
Indizes: ATX Prime, IATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 200/365: Kulturwandel nötig, wir müssen anders über Risiko sprechen, weil Finanzbildung wirkt (gill/ZFA)
S Immo
Letzter SK: 0.00 ( 0.00%)
Bildnachweis
1.
Vorläufiges Ergebnis S IMMO AG: 2015 bringt Rekord-Gewinn, Seite 1/3, komplettes Dokument unter http://boerse-social.com/static/uploads/file_826_vorlaufiges_ergebnis_s_immo_ag_2015_bringt_rekord-gewin
>> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:Flughafen Wien, Palfinger, Austriacard Holdings AG, Semperit, Pierer Mobility, Porr, Frequentis, EuroTeleSites AG, Erste Group, Österreichische Post, DO&CO, Rath AG, Wolftank-Adisa, Wiener Privatbank, Addiko Bank, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Amag, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Zumtobel, RBI, Zalando, Fresenius Medical Care, Allianz, Münchener Rück, Hannover Rück, Airbus Group, Beiersdorf, BMW.
Palfinger
Palfinger zählt zu den international führenden Herstellern innovativer Hebe-Lösungen, die auf Nutzfahrzeugen und im maritimen Bereich zum Einsatz kommen. Der Konzern verfügt über 5.000 Vertriebs- und Servicestützpunkte in über 130 Ländern in Europa, Nord- und Südamerika sowie Asien.
>> Besuchen Sie 60 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER