"Superwitzige" Wiener Linien zum 1. April. Wenns nicht so traurig wär ....
"Helmpflicht auf Wiener-Linien-Rolltreppen ab sofort in Kraft
Maßnahmenpaket mit Radarkontrollen und Nachschulung nach Mehrfachverstößen
Um die Benutzung der Rolltreppen noch sicherer zu gestalten, haben die Wiener Linien ein Sicherheitspaket geschnürt, das ab sofort in Kraft tritt. Verpflichtend ist nun das Tragen eines Helmes. Auch gegen Temposünder auf der Rolltreppe gehen die Wiener Linien rigoros vor. Alle Regelverstöße werden in einem eigenen Punktesystem registriert. Wer mehrfach erwischt wird, muss zur Nachschulung. Die Wiener Linien reagieren damit auch auf zahlreiche investigative Medienberichte, die das rasende Tempo aufgedeckt haben, mit dem die Rolltreppen seit Jahrzehnten unterwegs sind.
Rund 1,5 Millionen Fahrgäste sind tagtäglich mit der U-Bahn unterwegs und der Großteil davon benützt auch die Rolltreppen, um schnell an die Oberfläche zu gelangen. Durch die Einführung der Helmpflicht auf den Rolltreppen wird die Öffi-Nutzung noch sicherer. Zudem werden nun punktuell Radarkontrollen durchgeführt. Wiener-Linien-MitarbeiterInnen werden mit mobilen Laserpistolen ausgerüstet stichprobenartig die Einhaltung des Tempolimits überwachen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die links überholenden Personen gelegt. Die höchstzulässige Geschwindigkeit liegt bei 2,7 km/h, die Rolltreppen selbst sind mit 2,34 km/h unterwegs.
Zur Erfassung der Regelverstöße wurde ein spezielles Punktesystem eingeführt. Wer ohne Helm auf einer Rolltreppe der Wiener Linien erwischt wird oder zu schnell auf der Rolltreppe unterwegs ist, muss mit der Eintragung von Punkten rechnen. Jeder Verstoß wird mit einem Punkt geahndet. Ab drei Punkten müssen die Rolltreppensünder zur Nachschulung beim Verkehrspsychologischen Dienst der Wiener Linien. In einem achtstündigen Workshop soll dann mit speziell ausgebildeten Rolltreppen-Verhaltensexperten die richtige Benutzung geübt werden.
Zusätzlich wird die Einführung einer Gurtpflicht überlegt. Diese kann aber frühestens mit 1. April 2017 in Kraft treten.
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