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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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15.05.2015, 14126 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

E_I_N_L_A_D_U_N_G
an die Aktionäre
für die am Mittwoch, den 17. Juni 2015, um 10.00 Uhr (MESZ) im Austria Center Vienna (ACV), Saal A, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, stattfindende
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der Raiffeisen Bank International AG

Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
A. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2014, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 sowie des Corporate Governance- Berichts des Vorstands.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 4.
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens ab 27. Mai 2015 im Internet unter www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 2015) zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen:
· Jahresabschluss 2014 samt Lagebericht, · Corporate Governance-Bericht 2014, · Konzernabschluss 2014 samt Konzernlagebericht, · Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014, · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, · Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt Lebenslauf, · Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Änderung, · vollständiger Text dieser Einberufung, · Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht

gemäß § 114 AktG.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist Sonntag, der 7. Juni 2015, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigunggemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am12. Juni 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem Inhalt und Form der Depotbestätigung unten):
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83 per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, per SWIFT: RZBAATWWXXX Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder per Post: Raiffeisen Bank International AG Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations Am Stadtpark 9 A-1030 Wien

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000606306, · Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung, · die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben genannten Nachweisstichtag, das ist Sonntag,der7. Juni 2015, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ), bezieht.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 27. Mai 2015der Gesellschaft an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Beschlussvorschläge
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 8. Juni 2015der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6) treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärungen der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit den rechtlichen Werten zu erklären. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 2015) zugänglich.
E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 15. Juni 2015 an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83 per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als eingescannter Anhang (z.B. pdf, tif) dem E-Mail anzuschließen ist, per SWIFT: RZBAATWWXXX
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder per Post: Raiffeisen Bank International AG Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations Am Stadtpark 9 A-1030 Wien

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Mobil- Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail: michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu geben. Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein IVA-Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 2015) abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 893.586.065,90 und ist in 292.979.038 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 15. Mai 2015) 557.295 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 15. Mai 2015) 292.421.743. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
G. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Wien, im Mai 2015
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG

Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/us/eYE8DbXf
Emittent: Raiffeisen Bank International AG Am Stadtpark 9 A-1030 Wien Telefon: +43 1 71707-2089 FAX: +43 1 71707-2138 Email: ir@rbinternational.com WWW: www.rbinternational.com Branche: Banken ISIN: AT0000606306 Indizes: ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange Sprache: Deutsch

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SportWoche Podcast #107: Kave Atefie, Co-Founder gesund.co.at, Maradonas Balljunge, Rocky-Box-Double, BB King Vorgruppe




RBI
Akt. Indikation:  16.71 / 16.83
Uhrzeit:  19:04:26
Veränderung zu letztem SK:  0.72%
Letzter SK:  16.65 ( -2.29%)



 

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    EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einladung zur Hauptversammlung (mit Dokument)


    15.05.2015, 14126 Zeichen

    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

    E_I_N_L_A_D_U_N_G
    an die Aktionäre
    für die am Mittwoch, den 17. Juni 2015, um 10.00 Uhr (MESZ) im Austria Center Vienna (ACV), Saal A, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, stattfindende
    ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der Raiffeisen Bank International AG

    Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
    A. TAGESORDNUNG
    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2014, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 sowie des Corporate Governance- Berichts des Vorstands.
    2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014.
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
    4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
    5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016.
    6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
    7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 4.
    B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
    Folgende Unterlagen sind spätestens ab 27. Mai 2015 im Internet unter www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 2015) zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen:
    · Jahresabschluss 2014 samt Lagebericht, · Corporate Governance-Bericht 2014, · Konzernabschluss 2014 samt Konzernlagebericht, · Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014, · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, · Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt Lebenslauf, · Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Änderung, · vollständiger Text dieser Einberufung, · Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht

    gemäß § 114 AktG.
    C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
    Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist Sonntag, der 7. Juni 2015, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Nachweis des Anteilsbesitzes
    Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigunggemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am12. Juni 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem Inhalt und Form der Depotbestätigung unten):
    per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83 per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, per SWIFT: RZBAATWWXXX Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder per Post: Raiffeisen Bank International AG Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations Am Stadtpark 9 A-1030 Wien

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
    · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000606306, · Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung, · die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben genannten Nachweisstichtag, das ist Sonntag,der7. Juni 2015, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ), bezieht.
    Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung.
    D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
    Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 27. Mai 2015der Gesellschaft an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
    Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
    Beschlussvorschläge
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 8. Juni 2015der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht.
    Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6) treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärungen der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit den rechtlichen Werten zu erklären. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
    Auskunftsrecht
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
    Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 2015) zugänglich.
    E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
    Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 15. Juni 2015 an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:
    per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83 per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als eingescannter Anhang (z.B. pdf, tif) dem E-Mail anzuschließen ist, per SWIFT: RZBAATWWXXX
    Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder per Post: Raiffeisen Bank International AG Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations Am Stadtpark 9 A-1030 Wien

    Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Mobil- Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail: michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu geben. Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein IVA-Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 2015) abrufbar.
    Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
    F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
    Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 893.586.065,90 und ist in 292.979.038 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 15. Mai 2015) 557.295 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot.
    Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 15. Mai 2015) 292.421.743. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
    G. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
    Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
    Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).
    Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
    Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
    Wien, im Mai 2015
    Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG

    Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/us/eYE8DbXf
    Emittent: Raiffeisen Bank International AG Am Stadtpark 9 A-1030 Wien Telefon: +43 1 71707-2089 FAX: +43 1 71707-2138 Email: ir@rbinternational.com WWW: www.rbinternational.com Branche: Banken ISIN: AT0000606306 Indizes: ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange Sprache: Deutsch

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