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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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24.03.2015, 9125 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft, Ternitz, FN 102999w, (die "Gesellschaft"), Homepage: www.sbo.at
EINLADUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Donnerstag dem 23. April 2015 um 10 Uhr in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2, ("Stadthalle"), stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
mit folgender Tagesordnung:
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß IFRS samt Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlages des Vorstandes, jeweils zum 31. Dezember 2014 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014.
2) Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014.
4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.
5) Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015.
6) Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung.
7) Wahlen in den Aufsichtsrat.
Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG): Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 13. April 2015, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 20. April 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
per Post: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG Hauptstraße 2 2630 Ternitz,
oder
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 65
per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc)
per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT 598; unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten und sich auf den genannten Nachweisstichtag zu beziehen. Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.
Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG): Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114 AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls der Textform. Die Vollmacht bzw deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können bis spätestens 22. April 2015, 16.00 Uhr per Post an die Gesellschaft, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 500 65) oder per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at übermittelt werden. Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf der Homepage (www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 AktG). Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen auch per Post zugesandt.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen, steht gem. § 109 AktG das Recht zu, schriftlich zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 2. April 2015, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.
Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins von Hundert des Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht zu, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung zu übermitteln und zu verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 14. April 2015, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder per Telefax unter +43 (0)2630 315501 zugeht.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist (§ 118 AktG).
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sbo.at) zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG): Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,-- beträgt und in 16.000.000 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 24. März 2015) 24.000 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (Stichtag 24. März 2015) 15.976.000.
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. April 2015 auf der Homepage der Gesellschaft (www.sbo.at/Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
Jahresabschluss gemäß UGB zum 31. Dezember 2014 samt Anhang und Lagebericht;\nCorporate Governance-Bericht;\nKonzernabschluss gemäß IFRS zum 31. Dezember 2014 samt Konzernanhang und -lagebericht;\nGewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes (Tagesordnungspunkt 2);\nBericht des Aufsichtsrates;\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7;\nErklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG.\nUm den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.
Ternitz, im März 2015
Der Vorstand

Emittent: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG Hauptstrasse 2 A-2630 Ternitz Telefon: 02630/315110 FAX: 02630/315101 Email: sboe@sbo.co.at WWW: http://www.sbo.at Branche: Öl und Gas Exploration ISIN: AT0000946652 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch

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SBO
Akt. Indikation:  42.20 / 42.85
Uhrzeit:  19:04:26
Veränderung zu letztem SK:  0.41%
Letzter SK:  42.35 ( -0.59%)



 

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1. Florian Schütz, Investor Relations SBO, http://boerse-social.com/launch/aktie/schoeller-bleckmann , (© die jeweiligen Unternehmen)   >> Öffnen auf photaq.com

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    EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Einladung zur Hauptversammlung


    24.03.2015, 9125 Zeichen

    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

    SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft, Ternitz, FN 102999w, (die "Gesellschaft"), Homepage: www.sbo.at
    EINLADUNG
    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Donnerstag dem 23. April 2015 um 10 Uhr in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2, ("Stadthalle"), stattfindenden
    ordentlichen Hauptversammlung
    mit folgender Tagesordnung:
    1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß IFRS samt Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlages des Vorstandes, jeweils zum 31. Dezember 2014 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014.
    2) Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
    3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014.
    4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.
    5) Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015.
    6) Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung.
    7) Wahlen in den Aufsichtsrat.
    Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG): Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 13. April 2015, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 20. April 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
    per Post: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG Hauptstraße 2 2630 Ternitz,
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    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten und sich auf den genannten Nachweisstichtag zu beziehen. Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.
    Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG): Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114 AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls der Textform. Die Vollmacht bzw deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können bis spätestens 22. April 2015, 16.00 Uhr per Post an die Gesellschaft, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 500 65) oder per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at übermittelt werden. Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf der Homepage (www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 AktG). Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen auch per Post zugesandt.
    Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
    Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen, steht gem. § 109 AktG das Recht zu, schriftlich zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 2. April 2015, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.
    Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins von Hundert des Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht zu, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung zu übermitteln und zu verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 14. April 2015, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder per Telefax unter +43 (0)2630 315501 zugeht.
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    Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
    Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sbo.at) zugänglich.
    Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG): Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,-- beträgt und in 16.000.000 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 24. März 2015) 24.000 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (Stichtag 24. März 2015) 15.976.000.
    Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. April 2015 auf der Homepage der Gesellschaft (www.sbo.at/Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
    Jahresabschluss gemäß UGB zum 31. Dezember 2014 samt Anhang und Lagebericht;\nCorporate Governance-Bericht;\nKonzernabschluss gemäß IFRS zum 31. Dezember 2014 samt Konzernanhang und -lagebericht;\nGewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes (Tagesordnungspunkt 2);\nBericht des Aufsichtsrates;\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7;\nErklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG.\nUm den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.
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