08.08.2014, 3966 Zeichen
„Nicht alle Inhaber argentinischer Staatsanleihen sind durch den partiellen Zahlungsausfall des Landes bedroht. „Argentinien steht nicht vor der Staatspleite, sondern unterliegt lediglich einem Zahlungsmoratorium, das nur einen Teil der argentinischen Staatsanleihen betrifft“, erklärt Felix Dornaus, Senior Fondsmanager für globale Schwellenländer-Hartwährungsanleihen der Erste Asset Management. Betroffen seien nur Anleihen, die im Rahmen der Umschuldungsprogramme seit 2001 und unter US-Jurisdiktion begeben wurden. Juristisch bleibe noch zu klären, ob auch nach britischem Recht begebene Anleihen betroffen seien. „Alle anderen Bonds, also sowohl Staats- als auch Unternehmensanleihen, sollten jedoch grundsätzlich ungehindert bedient werden können“, betont er.
Die Ratingagentur S&P hatte in der letzten Woche den partiellen Zahlungsausfall („technical default“) des südamerikanischen Landes erklärt. Zuvor war eine 30-tägige Frist verstrichen, innerhalb derer eine Zinszahlung auf bestimmte, umgeschuldete Staatsanleihen hätte geleistet werden sollen. Argentinien hatte den betreffenden Betrag per Fälligkeitstag zwar hinterlegt, dessen Auszahlung seitens der Bank of New York, die als Paying Agent für Argentinien auftritt, wurde aber durch den Schiedsspruch eines New Yorker Bezirksrichters verhindert. Demnach wären auch die Forderungen derjenigen Gläubiger zu bedienen gewesen, die sich nicht an den Umschuldungen seit 2001 beteiligt hatten. Diese sogenannten „Holdouts“ machten insgesamt rund sieben Prozent aller damaligen Gläubiger aus.
Die Verhandlungen zwischen der argentinischen Regierung und den Umschuldungsverweigerern halten an. Es gelte nun, komplexe juristische Sachverhalte und Interessenlagen zu klären. Wie diese Verhandlungen letzten Endes ausgehen werden, sei nicht abzusehen, so Dornaus. Im schlechtesten Falle könnten gemäß den Vertragsbedingungen vor der Umschuldung auch jene Gläubiger auf volle Schuldenbedienung klagen, die der Umschuldung bereits zugestimmt haben. Dabei handele es sich um rund 93 Prozent aller Gläubiger der damals umzuschuldenden Staatspapiere. „Sollte es dazu kommen, was derzeit unwahrscheinlich ist, und sollte diese Klage dann erfolgreich sein, dürfte es in Argentinien zu einer Fremdwährungsknappheit kommen“, schätzt Dornaus. Mit einer Einigung sei kurzfristig nicht zu rechnen. „Wir rechnen eher mit Monaten als mit Wochen.“
Keine Ansteckungsgefahr für andere Schwellenländeranleihen
Bis eine Lösung gefunden ist, erwartet der Fondsmanager bis auf weiteres erhöhte Volatilität, auch bei argentinischen Unternehmensanleihen. Indes sieht Dornaus keine Ansteckungsgefahr für den Markt für Schwellenländeranleihen insgesamt. „Bei Argentinien handelt es sich um einen isolierten Fall, weshalb die Entwicklung kaum Einfluss auf die Anleihen anderer Länder haben sollte.“ Allerdings dürften die Erfahrungen aus der Auseinandersetzung zwischen Argentinien und den klagenden Hedgefonds bei zukünftigen Umschuldungen berücksichtigt werden. Es stelle sich künftig nicht nur die Frage, wie mit Investoren umzugehen sei, die sich nicht an den Umschuldungsprogrammen beteiligen. Schuldner müssten auch prüfen, ob noch einmal auf die US-Jurisdiktion zurückgegriffen werden solle, die es Bezirksgerichten ermögliche, in die Souveränitätsrechte von Staaten einzugreifen.
„Selbst für professionelle Investoren am Markt für Schwellenländeranleihen ist die weitere Entwicklung schwer einzuschätzen, denn in den letzten 35 Jahren hat es keinen vergleichbaren Fall gegeben“, erklärt Felix Dornaus. Allerdings sei die Erste Asset Management von dem Fall nur in sehr geringem Umfang betroffen. Die Fondsgesellschaft ist grundsätzlich bei argentinischen Staatstiteln untergewichtet. Mit insgesamt lediglich rund 1,6 Millionen Euro gegenüber einem verwalteten Gesamtvermögen von rund 50,5 Milliarden Euro ist sie nur in geringem Umfang in argentinischen Staatsanleihen engagiert, welche von dem New Yorker Urteil betroffen sind."
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