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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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01.08.2014, 10833 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

Kapsch TrafficCom AG Wien, FN 223805 a ISIN AT000KAPSCH9
Einberufung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG
am Montag, dem 1. September 2014, um 10.00 Uhr, Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG, 1120 Wien, Am Europlatz 2.
T a g e s o r d n u n g :
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013/2014
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015
6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Vergütung für ein Mitglied des Aufsichtsrats
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 11. August 2014auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
· Jahresabschluss mit Lagebericht, · Corporate Governance-Bericht, · Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, · Vorschlag für die Gewinnverwendung, · Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013/2014; · Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, · Erklärung eines Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG, · Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, · Formular für den Widerruf einer Vollmacht, · vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 11. August 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 21. August 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, oder per E-Mail ir.kapschtraffic@kapsch.net, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an Herrn Mag. Marcus Handl übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an ir.kapschtraffic@kapsch.net, oder per Telefax an +43 (0) 50811 1709, übermittelt werden.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Dies gilt jedoch nicht für Wahlvorschläge in den Aufsichtsrat (TOP 6): Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG müssen für jede vorgeschlagene Person spätestens am 25. August 2014 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Dies gilt auch für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 110 AktG, welche der Gesellschaft in Textform spätestens am 21. August 2014 zugehen müssen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 22. August 2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 27. August 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder Kapsch TrafficCom AG Boten Investor Relations z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl Am Europlatz 2 1120 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68
Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die

Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT000KAPSCH9 im Text angeben.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9, · Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 22. August 2014 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 29. August 2014, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Kapsch TrafficCom AG Boten Investor Relations z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl Am Europlatz 2 1120 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68
Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht

in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Danach ist die Vollmacht oder Widerruf der Vollmacht persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43-1- 8763343-0, Fax +43-1-8763343-49 oder E-mail michael.knap@iva.or.at.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00 eingeteilt in 13.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 13.000.000 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.
Wien, im August 2014
Der Vorstand


Emittent: Kapsch TrafficCom AG Am Europlatz 2 A-1121 Wien Telefon: +43 1 50811 1122 FAX: +43 1 50811 99 1122 Email: ir.kapschtraffic@kapsch.net WWW: www.kapschtraffic.com Branche: Technologie ISIN: AT000KAPSCH9 Indizes: Prime Market Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch

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Kapsch TrafficCom
Akt. Indikation:  7.96 / 8.22
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Veränderung zu letztem SK:  -0.37%
Letzter SK:  8.12 ( -0.98%)



 

Bildnachweis

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Aktien auf dem Radar:Addiko Bank, Immofinanz, Marinomed Biotech, Flughafen Wien, Warimpex, EuroTeleSites AG, ATX Prime, ams-Osram, AT&S, Palfinger, RBI, Strabag, Pierer Mobility, UBM, CA Immo, Frequentis, Lenzing, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, Wolford, Agrana, Amag, Erste Group, EVN, Kapsch TrafficCom, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Wienerberger.


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    EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / Einladung zur Hauptversammlung


    01.08.2014, 10833 Zeichen

    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

    Kapsch TrafficCom AG Wien, FN 223805 a ISIN AT000KAPSCH9
    Einberufung
    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
    ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG
    am Montag, dem 1. September 2014, um 10.00 Uhr, Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG, 1120 Wien, Am Europlatz 2.
    T a g e s o r d n u n g :
    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013/2014
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014
    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015
    6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
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    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
    Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 11. August 2014auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
    · Jahresabschluss mit Lagebericht, · Corporate Governance-Bericht, · Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, · Vorschlag für die Gewinnverwendung, · Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013/2014; · Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, · Erklärung eines Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG, · Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, · Formular für den Widerruf einer Vollmacht, · vollständiger Text dieser Einberufung.
    HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 11. August 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 21. August 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, oder per E-Mail ir.kapschtraffic@kapsch.net, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
    Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an Herrn Mag. Marcus Handl übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an ir.kapschtraffic@kapsch.net, oder per Telefax an +43 (0) 50811 1709, übermittelt werden.
    Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Dies gilt jedoch nicht für Wahlvorschläge in den Aufsichtsrat (TOP 6): Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG müssen für jede vorgeschlagene Person spätestens am 25. August 2014 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Dies gilt auch für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 110 AktG, welche der Gesellschaft in Textform spätestens am 21. August 2014 zugehen müssen.
    Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich.
    NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 22. August 2014 (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 27. August 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
    Per Post oder Kapsch TrafficCom AG Boten Investor Relations z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl Am Europlatz 2 1120 Wien
    Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68
    Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die

    Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
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    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9, · Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 22. August 2014 beziehen.
    Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
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    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.
    Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 29. August 2014, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
    Per Post oder Kapsch TrafficCom AG Boten Investor Relations z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl Am Europlatz 2 1120 Wien
    Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68
    Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht

    in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
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    Danach ist die Vollmacht oder Widerruf der Vollmacht persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
    Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations abrufbar.
    Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
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    Kapsch TrafficCom
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    1. André F. Laux, Executive Board Member, Kapsch TrafficCom; Georg Kapsch, CEO, Kapsch TrafficCom - Kapsch konnte trotz mäßigem Wirtschaftsjahr 2013/14 ihre Position stärken (Bild: Kapsch AG/APA-Fotoserv   >> Öffnen auf photaq.com

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