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29.07.2014, 7032 Zeichen

Die OTS-Rückfragen gehen an die in der Aussendung angeführten Mail-Adressen, in Ausnahmefällen zusätzlich an persönlich im Unternehmen bekannte Personen. Alle Antworten werden unter http://www.christian-drastil.com/herz per Push versandt. Eine Übersicht über alle Fragen gibt es auch auf photaq.com. Die folgende Frage wurde am 29.07.2014 um 07:44 Uhr verschickt

Frage: Liebe Frau Schachinger, nun ist auch die Info zum Greenshoe und den Stabilisierungsmassnahmen da. Der Börsegang ist technisch abgeschlossen. Wie ist FACC mit dem IPOS insgesamt zufrieden? Wieviele Aktien aus der Emission sind Ihrer Einschätzung nach beim Retailpublikum in Österreich gelandet? Beste Grüsse Christian Drastil

Bezogen auf...

FACC AG / Mitteilung gemäß Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments betreffend Vornahme von Stabilisierungsmaß-nahmen im Zusammenhang mit Aktien der FACC AG (ISIN AT00000FACC2)

Walter Stephan (Vorstandsvorsitzender, FACC), Birgit Kuras (Mitglied des Vorstandes, Wiener Börse) (Bild: Peter Hautzinger)     >> Öffnen auf photaq.com

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

Sonstiges/Aktienbewegung/Stabilisierungsmaßnahmen 28.07.2014
Ried, am 28. Juli 2014 - Im Zusammenhang mit dem Börsengang und der Zulassung von Aktien der FACC AG zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse, teilt die FACC AG hiermit mit, dass die Greenshoe Option vom Stabilisierungsmanager nicht ausgeübt wurde und somit die Aktienanzahl des Abgebenden Aktionärs 55,5% beträgt.
Gemäß Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 teilt die FACC AG hiermit mit, dass J.P. Morgan Securities plc als Stabilisierungsmanager während des Stabilisierungszeitraums folgende Kursstabilisierungsmaßnahmen durchführte:
Beginn der Stabilisierungsmaßnahmen: 25. Juni 2014
Stabilisierungsmaßnahmen:
Datum Tiefstpreis in EUR Höchstpreis in EUR 25. Juni 2014 9,450 9,500 26. Juni 2014 9,42 9,500 27. Juni 2014 9,321 9,500 30. Juni 2014 9,452 9,500 01. Juli 2014 9,451 9,500 02. Juli 2014 9,453 9,500 03. Juli 2014 9,400 9,500 04. Juli 2014 9,450 9,500 07. Juli 2014 9,478 9,500 08. Juli 2014 9,394 9,500 09. Juli 2014 9,330 9,450 10. Juli 2014 9,205 9,490 11. Juli 2014 9,241 9,500 14. Juli 2014 9,320 9,480 15. Juli 2014 9,360 9,469 16. Juli 2014 9,396 9,499 17. Juli 2014 9,344 9,450 18. Juli 2014 9,300 9,449 21. Juli 2014 9,234 9,300 22. Juli 2014 9,005 9,150 23. Juli 2014 8,564 9,125 24. Juli 2014 8,463 8,845

Letzte Stabilisierungsmaßnahme: 24. Juli 2014
Diese Unterlagen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verbreitet oder in diese Länder übermittelt werden. Diese Unterlagen stellen kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in den Vereinigten Staaten dar. Die in diesen Unterlagen genannten Wertpapiere wurden nicht gemäß dem US-amerikanischen Wertpapiergesetz aus dem Jahr 1933 (United States Securities Act of 1933) in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen ohne eine Registrierung oder Befreiung von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. In den Vereinigten Staaten findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere statt. Diese Unterlagen stellen keine Einladung oder Aufforderung zur Ausübung von Anlagetätigkeiten im Sinne von Abschnitt 21 des Gesetzes über Finanzdienstleistungen und -märkte aus dem Jahr 2000 (Financial Services and Markets Act 2000) in der jeweils geltenden Fassung ("FSMA") dar. Diese Unterlagen richten sich ausschließlich an (i) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs; oder (ii) Personen innerhalb des Vereinigten Königreichs, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Abschnitt 86(7) FSMA sind, und bei denen es sich darüber hinaus (a) um befugte Personen gemäß FSMA bzw. um Personen handelt, die anderweitig über Erfahrung im professionellen Umgang mit Anlagen verfügen und sich als professionelle Anleger (investment professionals) im Sinne von Artikel 19 der Verordnung aus dem Jahr 2005 (Finanzwerbung) zum Gesetz über Finanzdienstleistungen und -märkte aus dem Jahr 2000 (Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005) in der jeweils geltenden Fassung ("die Verordnung") qualifizieren; oder (b) um vermögende Gesellschaften, nicht eingetragene Vereine oder sonstige Personen handelt, auf die Artikel 49(2) (a) bis (d) der Verordnung Anwendung findet; oder (c) um sonstige Personen handelt, denen diese Unterlagen für die Zwecke von Abschnitt 21 FSMA anderweitig rechtmäßig zur Verfügung gestellt werden dürfen (alle diese Personen werden gemeinsam als die "Maßgeblichen Personen" bezeichnet). Personen im Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um Maßgebliche Personen handelt, sollten weder auf Grundlage dieser Unterlagen tätig werden noch sich darauf stützen. Die Wertpapiere bzw. Anlagen oder beaufsichtigten Tätigkeiten, auf die sich diese Wertpapiere beziehen, stehen nur Maßgeblichen Personen zur Verfügung bzw. werden nur von diesen getätigt oder ausgeübt. Dieses Dokument dient lediglich Informationszwecken und stellt keinen Prospekt dar. Anleger sollten eine Entscheidung zum Kauf oder zur Zeichnung von in diesen Dokumenten in Bezug genommenen Anteilen ausschließlich auf Grundlage der Informationen treffen, die in dem Prospekt enthalten sind, der im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Anteile veröffentlicht wird. Der Prospekt wird auf der Webseite der FACC (http://www.facc.com) zur Verfügung gestellt werden. Manche der Angaben in dieser Pressemitteilung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich anhand von Begriffen wie beispielsweise "erwarten", "glauben", "vorhersehen", "schätzen", "beabsichtigen", "werden", "könnten", "können" oder "können unter Umständen" bzw. der verneinenden Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieses Prospekts eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.

Emittent: FACC AG Fischerstraße 9 A-4910 Ried im Innkreis Telefon: +43/59/616-0 FAX: +43/59/616-81000 Email: office@facc.com WWW: www.facc.com Branche: Zulieferindustrie ISIN: AT00000FACC2 Indizes: Börsen: Sprache: Deutsch



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1. Frage http://www.shutterstock.com/de/pic-85447960/stock-photo-many-raised-fingers-in-class-at-university.html

2. Walter Stephan (Vorstandsvorsitzender, FACC), Birgit Kuras (Mitglied des Vorstandes, Wiener Börse) (Bild: Peter Hautzinger)   >> Öffnen auf photaq.com

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    FACC: Die Frage zur Greenshoe-OTS


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    FACC AG / Mitteilung gemäß Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments betreffend Vornahme von Stabilisierungsmaß-nahmen im Zusammenhang mit Aktien der FACC AG (ISIN AT00000FACC2)

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    Ried, am 28. Juli 2014 - Im Zusammenhang mit dem Börsengang und der Zulassung von Aktien der FACC AG zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse, teilt die FACC AG hiermit mit, dass die Greenshoe Option vom Stabilisierungsmanager nicht ausgeübt wurde und somit die Aktienanzahl des Abgebenden Aktionärs 55,5% beträgt.
    Gemäß Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 teilt die FACC AG hiermit mit, dass J.P. Morgan Securities plc als Stabilisierungsmanager während des Stabilisierungszeitraums folgende Kursstabilisierungsmaßnahmen durchführte:
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