23.07.2014,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Einladung zur
außerordentlichen Hauptversammlung
Telekom Austria Aktiengesellschaft
FN 144477t, Handelsgericht Wien
ISIN AT 0000720008 / ISIN AT 0000A17B43
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 14. August 2014, um 10:00 Uhr
in der Wiener Stadthalle, Halle F, A-1150 Wien, Roland Rainer Platz 1,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird öffentlich unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung im Internet übertragen. Die
Aufzeichnung der Hauptversammlung kann auch danach auf der Homepage der
Gesellschaft abgerufen werden. Die Übertragung endet vor der Generaldebatte.
Tagesordnung
1. Tagesordnungspunkt: Wahlen in den Aufsichtsrat.
2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten
Kapitals 2014 (§ 169 AktG) gegen Bareinlage. Dementsprechend wird § 4 der
Satzung angepasst.
3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§
5, 8, 9, 11, 12, 17 und 18.
4. Tagesordnungspunkt: Genehmigung von Vergleichen mit ehemaligen
Vorstandsmitgliedern.
Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines
schriftlichen Verlangens der Aktionärin Österreichische Industrieholding
Aktiengesellschaft im Sinne von § 105 Abs 3 AktG.
Der Tagesordnungspunkt 4 wurde vom Aufsichtsrat der Telekom Austria
Aktiengesellschaft auf die Tagesordnung gesetzt.
Informationen für unsere Aktionäre
Zur Vorbereitung auf die bevorstehende außerordentliche Hauptversammlung stehen
unseren Aktionären ab heute auf unserer Homepage unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung folgende Unterlagen zur Verfügung:
1. eingelangte Beschlussvorschläge zum 1. bis 3. Tagesordnungspunkt;
2. eingelangte Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG;
3. die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung;
4. die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zum 4. Tagesordnungspunkt;
5. Vollmachts- und Widerrufsformulare.
Diese Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den Geschäftszeiten (werktags von
08:00 bis 17:00 Uhr) am Sitz der Gesellschaft Telekom Austria AG, A-1020 Wien,
Lassallestraße 9, zur Einsicht zur Verfügung und werden den Aktionären über
Anfrage (Kontakt: Abteilung Investor Relations, Tel +43 (0)50 664 - 47500 oder
E-Mail ao.hauptversammlung.2014@telekomaustria.com) gerne per Post zugesandt.
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können
schriftlich (Unterschrift erforderlich) verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2014 gesetzt
und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
(jedenfalls auch in deutscher Sprache) samt Begründung (deutsche Sprache
erforderlich) beiliegen. Bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der
anzuschließenden Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs 2 AktG. Der schriftliche Antrag muss bis zum 19. Tag vor der
Hauptversammlung (sohin dem 26. Juli 2014) bei der Telekom Austria AG, Abteilung
Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die
Antragsteller müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden
Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, nachzuweisen.
Weiters muss aus dieser Depotbestätigung ersichtlich sein, dass der
Antragsteller die Aktien im Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 3
Monaten ununterbrochen hält. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen
sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen.
Beschlussvorschläge:
Bis zum Ende des 7. Werktages vor der außerordentlichen Hauptversammlung (sohin
der 5. August 2014) können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform (per Fax an
+43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor
Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an
ao.hauptversammlung.2014@telekomaustria.com) Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene
Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis
einer Befangenheit begründen könnten.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Die Gesellschaft wird diesem Antrag
spätestens am 2. Werktag nach Zugang entsprechen, außer wenn
1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG
fehlt,
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde,
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag
bereits zugänglich gemacht wurde,
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der
Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt oder sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde, oder
5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der außerordentlichen
Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.
Die Begründung muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als
5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand im Sinne der
Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zu demselben
Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre
Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge sind jedenfalls auch in
deutscher Sprache zu übermitteln; eine deutsche Version für die Begründungen ist
erforderlich. In Bezug auf Tagesordnungspunkt 1 weisen wir darauf hin, dass für
den Fall, dass eine Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG fehlt, der Kandidat nicht
zur Wahl stehen kann.
Hingewiesen wird darauf, dass jeder Aktionär berechtigt ist, in der
außerordentlichen Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen,
wenn er in der außerordentlichen Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die
Übermittlung eines Beschlussvorschlages gemäß § 110 samt einer Erklärung gemäß §
87 Abs 2 AktG (siehe oben) voraus.
Auskunftsrecht:
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der außerordentlichen Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, sofern sich das Auskunftsbegehren auf
einen Punkt der Tagesordnung bezieht.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft
zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Teilnahme:
An unserer außerordentlichen Hauptversammlung können Aktionäre teilnehmen und
anlässlich dieser außerordentlichen Hauptversammlung die Aktionärsrechte
ausüben, die am Ende des 10. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
das ist der 4. August 2014, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), Aktionäre unserer
Gesellschaft sind. Die Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in
deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen ist und spätestens am 3.
Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte
beachten Sie, dass diese Frist am Montag, dem 11. August 2014, endet.
Aktionäre, die im Rahmen der gesetzlichen Nachfrist nach § 19 Abs 3 ÜbG das
Pflichtangebot von Carso Telecom B.V. für ihre Aktien noch vor dem
Nachweisstichtag annehmen, können sich dennoch zur Hauptversammlung anmelden und
an dieser teilnehmen. Die zur Annahme des Pflichtangebotes in der Nachfrist
eingereichten Aktien erhalten die ISIN AT 0000A17B43.
Die Depotbestätigungen sind in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich)
an die Faxnummer +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG,
Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder an
ao.hauptversammlung.2014@telekomaustria.com (Depotbestätigung im PDF-Format dem
E-Mail angefügt) zu senden. Die Depotbestätigungen können auch per SWIFT wie
folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598; wobei unbedingt
entweder die ISIN AT 0000720008 oder bei Aktien, die zur Annahme des von Carso
Telecom B.V. veröffentlichten Pflichtangebotes in der Nachfrist nach § 19 Abs 3
ÜbG eingereicht worden sind, die ISIN AT 0000A17B43 im Text anzugeben ist.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
außerordentlichen Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu
enthalten:
1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC);
2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei
natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen,
falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person
in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots und falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine
sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN (entweder die ISIN AT
0000720008 oder bei Aktien, die zur Annahme des von Carso Telecom B.V.
veröffentlichten Pflichtangebotes in der Nachfrist nach § 19 Abs 3 ÜbG
eingereicht worden sind, die ISIN AT 0000A17B43);
5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
Nachweisstichtag, das ist der 4. August 2014, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien),
bezieht.
Aktionäre können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren Widerruf kann an
die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations,
A-1020 Wien, Lassallestraße 9), per Fax (+43 (0)50 664 9 49040) oder per E-Mail
(ao.hauptversammlung.2014@telekomaustria.com) im PDF-Format gescannt dem E-Mail
angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw der Widerruf können auch per SWIFT
wie folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598; wobei
unbedingt entweder die ISIN AT 0000720008 oder bei Aktien, die zur Annahme des
von Carso Telecom B.V. veröffentlichten Pflichtangebotes in der Nachfrist nach §
19 Abs 3 ÜbG eingereicht worden sind, die ISIN AT 0000A17B43 im Text anzugeben
ist.
Die Vollmacht bzw der Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr des Vortages der
Hauptversammlung (sohin dem 13. August 2014) eingelangt sein. Danach ist die
Vollmacht bzw der Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am
Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich. Hat
der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt
es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern,
empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage befindlichen Formulare zu
verwenden.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Dr.
Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer
der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post, SWIFT) für die Übermittlung
von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Tel. +43 (0) 1 8763343
- 30,
+43 (0) 664 2138740, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at.
Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder
von Anträgen entgegennimmt.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu
ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen Sie einen amtlichen
Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 08:30
Uhr.
Die Stadthalle Wien ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. U-Bahnlinie U6,
Station "Burggasse/Stadthalle") gut erreichbar.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung:
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 966.183.000 ist geteilt in 443.000.000
auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 415.159
eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 442.584.841.
Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung.
Wien, 23. Juli 2014 Der Vorstand
International Securities Identification Number (ISIN)
AT 0000720008
AT 0000A17B43
Emittent: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
A-1020 Wien
Email: investor.relations@telekomaustria.com
WWW: www.telekomaustria.com/ir
Branche: Telekommunikation
ISIN: AT0000720008
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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Telekom Austria
Akt. Indikation: 8.00 / 8.07
Uhrzeit: 21:22:25
Veränderung zu letztem SK: 0.19%
Letzter SK: 8.02 ( 0.25%)
Bildnachweis
1.
Erstmalig verliehener Wiener Börse-Journalistenpreis geht an voestalpine - Wolfgang Nedomansky (APA-Finance), Hans Tschuden (Telekom Austria), Peter Schiefer (Telekom Austria), Peter Felsbach (voestal
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