06.05.2014, 4899 Zeichen
About: Nora Engel-Kazemi (Deloitte) beantwortete für ein "Heft im Heft" im Fachheft 17 steuerliche Anfragen von Privatanlegern. Hier ein zusätzlicher neuer Input.
Aktuelles zu Steuermeldungen
Das Ende des Bankgeheimnisses ist durch diverse parallel laufende Initiativen auf internationaler und nationaler Ebene besiegelt worden. Anleger mit Konten im Ausland werden zukünftig mit der Meldung ihrer Einkünfte bzw. Depotstände an ihre lokalen Steuerbehörden rechnen müssen. Im folgenden werden die genannten Initiativen näher dargestellt
Auskunftsersuchen ausländischer Steuerbehörden
Die Rechtsgrundlage für Amtshilfeersuchen in Österreich bildet derzeit das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das nur Einzelanfragen ausländischer Steuerbehörden zulässt. Durch die Änderung des Kommentars zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens im Jahr 2012 sollen nunmehr auch in Österreich Gruppenanfragen möglich sein.
Änderungen der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie
Im EU-Ministerrat vom 24. März 2014 wurde eine Änderung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie (2003/48/EG) beschlossen.
Umfassender Informationsaustausch gemäß neuem OECD Standard
Die OECD hat am 13. Februar 2014 zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung mittels Auslandskonten einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch veröffentlicht.
Inkrafttreten. Mehr als 4o Staaten haben bereits angekündigt, den OECD Standard umzusetzen. Es ist zu erwarten, dass einige Vereinbarungen zum Informationsaustausch bereits 2014 geschlossen werden. Zwar gibt es noch keinen spezifischen Zeitplan, doch ist zu erwarten, dass Finanzinstitute ab dem Jahr 2017 die angeforderten Informationen melden müssen. Es ist daher damit zu rechnen, dass das Bankgeheimnis für Steuerausländer in Österreich voraussichtlich 2017 fallen wird.
Autor: Mag. Nora Engel-Kazemi
nengel@deloitte.at, tel: 0043-1-53700-5420
Das Fachheft 17 im Fast Forward Modus
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