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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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23.04.2014, 11677 Zeichen

Rosenbauer International AG Leonding, FN 78543 f ISIN AT0000922554 Einberufung der Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 22. ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am Freitag, dem 23. Mai 2014, um 10.00 Uhr, im Palais Kaufmännischer Verein, Bismarckstraße 1-3, 4020 Linz ein.
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 "AKTIEN UND AKTIENBUCH" 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, unter Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2012 zum 7. Punkt der Tagesordnung
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. Mai 2014 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: o Jahresabschluss mit Lagebericht, o Corporate-Governance-Bericht, o Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, o Vorschlag für die Gewinnverwendung, o Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013; o Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8, o Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, o Bericht des Vorstands zu TOP 8 - Erwerb eigener Aktien 2014, Bezugsrechtsausschluss o Formular für die Erteilung einer Vollmacht, o Formular für den Widerruf einer Vollmacht, o vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 2. Mai 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. Mai 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, oder per E-Mail ir@rosenbauer.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, oder per E-Mail ir@rosenbauer.com übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 14. Mai 2014 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rosenbauer.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz und bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 13. Mai 2014 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 20. Mai 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder Boten Rosenbauer International AG Investor Relations z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Paschinger Straße 90 4060 Leonding Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89 z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Per E-Mail: ir@rosenbauer.com; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000922554 im Text angeben
Bei Namensaktien bedarf es zur Teilnahme an der Hauptversammlung seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre keiner Anmeldung vor der Hauptversammlung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: o Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder Angabe eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), o Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, o Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554, o Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, o Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 13. Mai 2014 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten Rosenbauer International AG Investor Relations z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Paschinger Straße 90 4060 Leonding Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89 z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Per E-Mail: ir@rosenbauer.com; wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 22. Mai 2014 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR 13.600.000,- eingeteilt in 6.800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6.800.000. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und bei der Registrierung einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis zur Identifikation bereit zu halten. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.30 Uhr. Leonding, im April 2014 Der Vorstand


Emittent:    Rosenbauer International AG
             Paschingerstrasse 90
             A-4060 Leonding
Telefon:     +43(0)732 6794 568
FAX:         +43(0)732 6794 89
Email:       ir@rosenbauer.com
WWW:         www.rosenbauer.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000922554
Indizes:     WBI, ATX Prime
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien
Sprache:     Deutsch



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Wiener Börse Party #633: Heute April Verfall, Ex-Marinomed-Investor in Troubles und die Radio-Studios A, B, C und vielleicht D




Rosenbauer
Akt. Indikation:  29.90 / 30.70
Uhrzeit:  22:58:50
Veränderung zu letztem SK:  -0.98%
Letzter SK:  30.60 ( 2.00%)



 

Bildnachweis

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Aktien auf dem Radar:Palfinger, Amag, SBO, Flughafen Wien, AT&S, Frequentis, EVN, EuroTeleSites AG, CA Immo, Erste Group, Mayr-Melnhof, S Immo, Uniqa, Bawag, Pierer Mobility, ams-Osram, Addiko Bank, Wiener Privatbank, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, Kapsch TrafficCom, Agrana, Immofinanz, OMV, Österreichische Post, Strabag, Telekom Austria, VIG, Wienerberger, Warimpex.


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Der Technologiekonzern Kontron AG – ehemals S&T AG – ist mit mehr als 6.000 Mitarbeitern und Niederlassungen in 32 Ländern weltweit präsent. Das im SDAX® an der Deutschen Börse gelistete Unternehmen ist einer der führenden Anbieter von IoT (Internet of Things) Technologien. In diesen Bereichen konzentriert sich Kontron auf die Entwicklung sicherer und vernetzter Lösungen durch ein kombiniertes Portfolio aus Hardware, Software und Services.

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    2023
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    EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG / Einladung zur Hauptversammlung


    23.04.2014, 11677 Zeichen

    Rosenbauer International AG Leonding, FN 78543 f ISIN AT0000922554 Einberufung der Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 22. ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am Freitag, dem 23. Mai 2014, um 10.00 Uhr, im Palais Kaufmännischer Verein, Bismarckstraße 1-3, 4020 Linz ein.
    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 "AKTIEN UND AKTIENBUCH" 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, unter Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2012 zum 7. Punkt der Tagesordnung
    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
    Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. Mai 2014 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: o Jahresabschluss mit Lagebericht, o Corporate-Governance-Bericht, o Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, o Vorschlag für die Gewinnverwendung, o Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013; o Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8, o Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, o Bericht des Vorstands zu TOP 8 - Erwerb eigener Aktien 2014, Bezugsrechtsausschluss o Formular für die Erteilung einer Vollmacht, o Formular für den Widerruf einer Vollmacht, o vollständiger Text dieser Einberufung.
    HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
    Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 2. Mai 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. Mai 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, oder per E-Mail ir@rosenbauer.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Auskunftsrecht
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, oder per E-Mail ir@rosenbauer.com übermittelt werden.
    Anträge in der Hauptversammlung
    Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 14. Mai 2014 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
    Informationen auf der Internetseite
    Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rosenbauer.com zugänglich.
    NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz und bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 13. Mai 2014 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 20. Mai 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.
    Per Post oder Boten Rosenbauer International AG Investor Relations z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Paschinger Straße 90 4060 Leonding Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89 z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Per E-Mail: ir@rosenbauer.com; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000922554 im Text angeben
    Bei Namensaktien bedarf es zur Teilnahme an der Hauptversammlung seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre keiner Anmeldung vor der Hauptversammlung.
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: o Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder Angabe eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), o Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, o Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554, o Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, o Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 13. Mai 2014 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
    VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:
    Per Post oder Boten Rosenbauer International AG Investor Relations z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Paschinger Straße 90 4060 Leonding Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89 z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Per E-Mail: ir@rosenbauer.com; wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 22. Mai 2014 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
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    Emittent:    Rosenbauer International AG
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    Email:       ir@rosenbauer.com
    WWW:         www.rosenbauer.com
    Branche:     Maschinenbau
    ISIN:        AT0000922554
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    Akt. Indikation:  29.90 / 30.70
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    Veränderung zu letztem SK:  -0.98%
    Letzter SK:  30.60 ( 2.00%)



     

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    1. ambuzzador bei Rosenbauer: Gerda Königstorfer , (© ambuzzador)   >> Öffnen auf photaq.com

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