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18.04.2014, 7341 Zeichen

 

<a href= Bettina Schragl, Head of Corporate Communications " width="32" height="32" />Beitrag von Bettina Schragl, Head of Corporate Communications für den Immofinanz-Blog.

"Nachfolgend finden Sie zahlreiche Fragen und Antworten zum anstehenden Spin-off der BUWOG, die uns in den vergangenen Wochen gestellt worden sind. 

DISCLAIMER

Die folgenden Q&A sind unverbindlich und können eine rechtliche, steuerrechtliche und wirtschaftliche Beratung nicht ersetzen. Der von der FMA gebilligte und veröffentlichte Prospekt der BUWOG AG ist am Sitz der Emittentin, Hietzinger Kai 131, 1130 Wien, kostenfrei während üblicher Geschäftszeiten beziehbar und steht auch auf den Internetseiten der IMMOFINANZ sowie der BUWOG zum Download zur Verfügung.



1. Warum bekomme ich BUWOG Aktien?

Die Aktionärinnen und Aktionäre der IMMOFINANZ haben in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 14. März 2014 der Abspaltung von 51% der Anteile an der BUWOG mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Diese Abspaltung wird voraussichtlich am 28. April 2014 wertpapiertechnisch durchgeführt. Das heißt: Wenn Sie am Freitag, 25. April 2014 (24:00h), Aktien der IMMOFINANZ auf Ihrem Wertpapier¬depot halten, bekommen Sie voraussichtlich per Stichtag Montag, 28. April 2014, für je 20 IMMOFINANZ-Aktien zusätzlich eine Stammaktie der BUWOG eingebucht.


2. Warum wird die BUWOG von der IMMOFINANZ abgespalten?


Die IMMOFINANZ Group stellt sich für ihre Anleger einfacher auf. Dies erfolgt durch die Verselbständigung der Wohnimmobilientochter BUWOG durch Abspaltung und die damit einhergehende Trennung der Wohnimmobilien in Deutschland und Österreich von den Gewerbeobjekten der IMMOFINANZ. Derzeit vereint die IMMOFINANZ diese unterschiedlichen Assetklassen, die verschiedene Investorentypen ansprechen. 

Der gewählte Weg eines Spin-offs bietet den bestehen¬den IMMOFINANZ-Aktionären die Möglichkeit, sowohl an der Wertentwicklung der BUWOG als auch an jener der IMMOFINANZ voll zu partizipieren. Weiters lässt sich das Ziel der Börsennotierung der BUWOG unabhängiger vom Kapitalmarktumfeld erreichen als im Fall eines Initial Pub¬lic Offering. Mit dem Börsenlisting gewinnt die BUWOG die nötige Eigenständigkeit und den Zugang zu einer ganzen Palette von zusätzlichen Finanzierungsmöglich¬keiten. Insgesamt kommen wir damit dem Wunsch vie¬ler Anleger nach „sortenreinen“ Immobilienaktien, soge¬nannten „Pure Plays“, nach.

Bereits seit einigen Jahren ist an den Kapitalmärkten zu beobachten, dass Aktienanleger bei ihrer Auswahl der Titel unter den börsennotierten Immobiliengesellschaften eine klare Ausrichtung auf spezifische Marktsegmente bzw. Geschäftsmodelle bevorzugen. Unternehmen, die über gemischte Portfoliostrukturen verfügen oder Geschäftsmodelle mit Konglomerats-Charakter aufweisen, sind bei Kapitalmarktinvestoren deutlich weniger beliebt, was sich tendenziell in höheren Abschlägen der Aktienkursbewertung gegenüber ihrem NAV auswirkt.

Mit der Abspaltung werden die einfachere Struktur und klarere Fokussierung der beiden Unternehmen IMMOFINANZ und BUWOG auf ihre jeweiligen Geschäftsbereiche umgesetzt: Die IMMOFINANZ konzentriert sich künftig auf Gewerbeimmobilien mit Schwerpunkt in Zentral- und Osteuropa sowie Russland, die BUWOG auf den Wohnimmobilienbereich in Österreich und Deutschland. Mittelfristig wird die IMMOFINANZ mit 49% an der BUWOG beteiligt bleiben.


3. Warum hat sich das Management nicht für ein IPO entschieden?

Der Vorstand der IMMOFINANZ hat auch diese Variante analysiert. Diese ist allerdings in höherem Ausmaß vom Kapitalmarktumfeld und der Stimmung an den Märkten abhängig. 
Insbesondere im deutschen Sprachraum besteht unverändert eine große Unsicherheit bei der Durchführung von Börsengängen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Mehrzahl der zuletzt lancierten Börsengänge im deutschsprachigen Wohnimmobiliensektor – z.B. Verschiebung mit reduzierter Preisangebotsbandbreite bei Deutsche Annington SE, Absage bei Ledermann Immobilien AG – bei ihrer Durchführung mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten.
Auch wäre angesichts des derzeitigen Kapitalmarktumfelds im deutschsprachigen Immobiliensektor die Durchführung eines IPOs nach Auffassung des Vorstands weiterhin dem Risiko eines aus der Sicht der IMMOFINANZ Group unangemessenen Abschlags in Bezug auf den erzielbaren Platzierungskurs der BUWOG-Aktien ausgesetzt gewesen. Dies hätte die Realisierung einer möglichen Unterbewertung am Markt zur Folge gehabt, was mittelbar die Vermögensposition der Aktionäre der IMMOFINANZ AG beeinträchtigt hätte.

Bei einem IPO der BUWOG hätte die IMMOFINANZ Group zwar einen Verkaufserlös realisiert, angesichts der aktuell soliden Liquiditätsausstattung ist die IMMOFINANZ Group jedoch auf Erlöse dieser Art nicht angewiesen, sondern kann den Wert der BUWOG den IMMOFINANZ AG-Aktionären unmittelbar übertragen. Eine solche Art der Zuwendung ist in vielen Fällen auch steuerlich vorteilhafter, als dies bei einer Ausschüttung der IPO-Erlöse in Form einer Bardividende der Fall gewesen wäre.


4. Wie wird der Preis für die BUWOG Aktie ermittelt? 

Der Börsenkurs einer BUWOG-Aktie bildet sich am ersten Handelstag an der Börse aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Ebenso wird der Kurs der IMMOFINANZ-Aktie nach Abspaltung der BUWOG im Börsenhandel frei ermittelt.

5. Wie und wann erfahre ich den BUWOG Aktienkurs?

Die BUWOG-Aktien werden voraussichtlich ab dem 28. April 2014 im Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse, im Prime Market an der Wiener Börse sowie voraussichtlich ab 29. April 2014 an der Warschauer Börse gehandelt werden. Ab diesem Zeitpunkt sind die Kurse u.a. über die Websites der jeweiligen Börsen abrufbar. Auch wird die BUWOG auf ihrer Website im Investor Relations Teil ein Kurstool einbinden. 


6. Kosten mich die BUWOG Spaltungs-Aktien etwas? 

Nein. Die Zuteilung der BUWOG-Spaltungsaktien erfolgt automatisch und auf Basis der jeweiligen Depotstände in IMMOFINANZ-Aktien mit Ablauf des Bankwerktages vor dem Zuteilungsstichtag, das ist voraussichtlich der 25. April 2014. 
Sollten Sie nach dem Erstlisting der BUWOG über die Börse Aktien der BUWOG erwerben, so haben Sie natürlich den jeweiligen Kurswert zu begleichen. 


7. Welcher Stichtag wird für die Zuteilung der BUWOG Aktien angewendet?

Die Zuteilung der BUWOG-Aktien erfolgt auf Basis der jeweiligen Depotstände in IMMOFINANZ-Aktien mit Ablauf des Bankwerktages vor dem Zuteilungsstichtag, das ist voraussichtlich der 25. April 2014. Das heißt: Wenn Sie am Freitag, 25. April 2014 (24:00h), Aktien der IMMOFINANZ auf Ihrem Wertpapier¬depot halten, bekommen Sie voraussichtlich per Stichtag Montag, 28. April 2014, für je 20 IMMOFINANZ-Aktien zusätzlich eine Stammaktie der BUWOG eingebucht.


8. Wie lautet die ISIN der BUWOG-Aktie?

ISIN AT00BUWOG001


9. Erfolgt die Einbuchung der BUWOG Aktien spesenfrei?

Die Zuteilung der BUWOG-Spaltungsaktien ist für die zuteilungsberechtigten IMMOFINANZ-Aktionäre, die ihre IMMOFINANZ-Aktien auf Depots in Österreich halten, provisions- und spesenfrei. Für Aktionäre, die ihre IMMOFINANZ-Aktien auf Depots im Ausland halten, fallen gegebenenfalls Provisionen und Spesen aufgrund der bestehenden Vereinbarungen mit dem depotführenden Institut an.


10. Erfolgt der Verkauf der Spitzen aus der Spaltung spesenfrei?

Ja, die Verwertung der Aktienspitzen ist für die Aktionäre spesenfrei.

FRAGEN 11-39 unter http://blog.immofinanz.com/de/2014/04/18/qa-im-zusammenhang-mit-dem-spin-off-der-buwog-von-der-immofinanz/ 


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    Immofinanz/Buwog: 39x Q&A im Zusammenhang mit dem Spin-off


    18.04.2014, 7341 Zeichen

     

    <a href= Bettina Schragl, Head of Corporate Communications " width="32" height="32" />Beitrag von Bettina Schragl, Head of Corporate Communications für den Immofinanz-Blog.

    "Nachfolgend finden Sie zahlreiche Fragen und Antworten zum anstehenden Spin-off der BUWOG, die uns in den vergangenen Wochen gestellt worden sind. 

    DISCLAIMER

    Die folgenden Q&A sind unverbindlich und können eine rechtliche, steuerrechtliche und wirtschaftliche Beratung nicht ersetzen. Der von der FMA gebilligte und veröffentlichte Prospekt der BUWOG AG ist am Sitz der Emittentin, Hietzinger Kai 131, 1130 Wien, kostenfrei während üblicher Geschäftszeiten beziehbar und steht auch auf den Internetseiten der IMMOFINANZ sowie der BUWOG zum Download zur Verfügung.



    1. Warum bekomme ich BUWOG Aktien?

    Die Aktionärinnen und Aktionäre der IMMOFINANZ haben in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 14. März 2014 der Abspaltung von 51% der Anteile an der BUWOG mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Diese Abspaltung wird voraussichtlich am 28. April 2014 wertpapiertechnisch durchgeführt. Das heißt: Wenn Sie am Freitag, 25. April 2014 (24:00h), Aktien der IMMOFINANZ auf Ihrem Wertpapier¬depot halten, bekommen Sie voraussichtlich per Stichtag Montag, 28. April 2014, für je 20 IMMOFINANZ-Aktien zusätzlich eine Stammaktie der BUWOG eingebucht.


    2. Warum wird die BUWOG von der IMMOFINANZ abgespalten?


    Die IMMOFINANZ Group stellt sich für ihre Anleger einfacher auf. Dies erfolgt durch die Verselbständigung der Wohnimmobilientochter BUWOG durch Abspaltung und die damit einhergehende Trennung der Wohnimmobilien in Deutschland und Österreich von den Gewerbeobjekten der IMMOFINANZ. Derzeit vereint die IMMOFINANZ diese unterschiedlichen Assetklassen, die verschiedene Investorentypen ansprechen. 

    Der gewählte Weg eines Spin-offs bietet den bestehen¬den IMMOFINANZ-Aktionären die Möglichkeit, sowohl an der Wertentwicklung der BUWOG als auch an jener der IMMOFINANZ voll zu partizipieren. Weiters lässt sich das Ziel der Börsennotierung der BUWOG unabhängiger vom Kapitalmarktumfeld erreichen als im Fall eines Initial Pub¬lic Offering. Mit dem Börsenlisting gewinnt die BUWOG die nötige Eigenständigkeit und den Zugang zu einer ganzen Palette von zusätzlichen Finanzierungsmöglich¬keiten. Insgesamt kommen wir damit dem Wunsch vie¬ler Anleger nach „sortenreinen“ Immobilienaktien, soge¬nannten „Pure Plays“, nach.

    Bereits seit einigen Jahren ist an den Kapitalmärkten zu beobachten, dass Aktienanleger bei ihrer Auswahl der Titel unter den börsennotierten Immobiliengesellschaften eine klare Ausrichtung auf spezifische Marktsegmente bzw. Geschäftsmodelle bevorzugen. Unternehmen, die über gemischte Portfoliostrukturen verfügen oder Geschäftsmodelle mit Konglomerats-Charakter aufweisen, sind bei Kapitalmarktinvestoren deutlich weniger beliebt, was sich tendenziell in höheren Abschlägen der Aktienkursbewertung gegenüber ihrem NAV auswirkt.

    Mit der Abspaltung werden die einfachere Struktur und klarere Fokussierung der beiden Unternehmen IMMOFINANZ und BUWOG auf ihre jeweiligen Geschäftsbereiche umgesetzt: Die IMMOFINANZ konzentriert sich künftig auf Gewerbeimmobilien mit Schwerpunkt in Zentral- und Osteuropa sowie Russland, die BUWOG auf den Wohnimmobilienbereich in Österreich und Deutschland. Mittelfristig wird die IMMOFINANZ mit 49% an der BUWOG beteiligt bleiben.


    3. Warum hat sich das Management nicht für ein IPO entschieden?

    Der Vorstand der IMMOFINANZ hat auch diese Variante analysiert. Diese ist allerdings in höherem Ausmaß vom Kapitalmarktumfeld und der Stimmung an den Märkten abhängig. 
    Insbesondere im deutschen Sprachraum besteht unverändert eine große Unsicherheit bei der Durchführung von Börsengängen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Mehrzahl der zuletzt lancierten Börsengänge im deutschsprachigen Wohnimmobiliensektor – z.B. Verschiebung mit reduzierter Preisangebotsbandbreite bei Deutsche Annington SE, Absage bei Ledermann Immobilien AG – bei ihrer Durchführung mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten.
    Auch wäre angesichts des derzeitigen Kapitalmarktumfelds im deutschsprachigen Immobiliensektor die Durchführung eines IPOs nach Auffassung des Vorstands weiterhin dem Risiko eines aus der Sicht der IMMOFINANZ Group unangemessenen Abschlags in Bezug auf den erzielbaren Platzierungskurs der BUWOG-Aktien ausgesetzt gewesen. Dies hätte die Realisierung einer möglichen Unterbewertung am Markt zur Folge gehabt, was mittelbar die Vermögensposition der Aktionäre der IMMOFINANZ AG beeinträchtigt hätte.

    Bei einem IPO der BUWOG hätte die IMMOFINANZ Group zwar einen Verkaufserlös realisiert, angesichts der aktuell soliden Liquiditätsausstattung ist die IMMOFINANZ Group jedoch auf Erlöse dieser Art nicht angewiesen, sondern kann den Wert der BUWOG den IMMOFINANZ AG-Aktionären unmittelbar übertragen. Eine solche Art der Zuwendung ist in vielen Fällen auch steuerlich vorteilhafter, als dies bei einer Ausschüttung der IPO-Erlöse in Form einer Bardividende der Fall gewesen wäre.


    4. Wie wird der Preis für die BUWOG Aktie ermittelt? 

    Der Börsenkurs einer BUWOG-Aktie bildet sich am ersten Handelstag an der Börse aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Ebenso wird der Kurs der IMMOFINANZ-Aktie nach Abspaltung der BUWOG im Börsenhandel frei ermittelt.

    5. Wie und wann erfahre ich den BUWOG Aktienkurs?

    Die BUWOG-Aktien werden voraussichtlich ab dem 28. April 2014 im Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse, im Prime Market an der Wiener Börse sowie voraussichtlich ab 29. April 2014 an der Warschauer Börse gehandelt werden. Ab diesem Zeitpunkt sind die Kurse u.a. über die Websites der jeweiligen Börsen abrufbar. Auch wird die BUWOG auf ihrer Website im Investor Relations Teil ein Kurstool einbinden. 


    6. Kosten mich die BUWOG Spaltungs-Aktien etwas? 

    Nein. Die Zuteilung der BUWOG-Spaltungsaktien erfolgt automatisch und auf Basis der jeweiligen Depotstände in IMMOFINANZ-Aktien mit Ablauf des Bankwerktages vor dem Zuteilungsstichtag, das ist voraussichtlich der 25. April 2014. 
    Sollten Sie nach dem Erstlisting der BUWOG über die Börse Aktien der BUWOG erwerben, so haben Sie natürlich den jeweiligen Kurswert zu begleichen. 


    7. Welcher Stichtag wird für die Zuteilung der BUWOG Aktien angewendet?

    Die Zuteilung der BUWOG-Aktien erfolgt auf Basis der jeweiligen Depotstände in IMMOFINANZ-Aktien mit Ablauf des Bankwerktages vor dem Zuteilungsstichtag, das ist voraussichtlich der 25. April 2014. Das heißt: Wenn Sie am Freitag, 25. April 2014 (24:00h), Aktien der IMMOFINANZ auf Ihrem Wertpapier¬depot halten, bekommen Sie voraussichtlich per Stichtag Montag, 28. April 2014, für je 20 IMMOFINANZ-Aktien zusätzlich eine Stammaktie der BUWOG eingebucht.


    8. Wie lautet die ISIN der BUWOG-Aktie?

    ISIN AT00BUWOG001


    9. Erfolgt die Einbuchung der BUWOG Aktien spesenfrei?

    Die Zuteilung der BUWOG-Spaltungsaktien ist für die zuteilungsberechtigten IMMOFINANZ-Aktionäre, die ihre IMMOFINANZ-Aktien auf Depots in Österreich halten, provisions- und spesenfrei. Für Aktionäre, die ihre IMMOFINANZ-Aktien auf Depots im Ausland halten, fallen gegebenenfalls Provisionen und Spesen aufgrund der bestehenden Vereinbarungen mit dem depotführenden Institut an.


    10. Erfolgt der Verkauf der Spitzen aus der Spaltung spesenfrei?

    Ja, die Verwertung der Aktienspitzen ist für die Aktionäre spesenfrei.

    FRAGEN 11-39 unter http://blog.immofinanz.com/de/2014/04/18/qa-im-zusammenhang-mit-dem-spin-off-der-buwog-von-der-immofinanz/ 


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    Veränderung zu letztem SK:  0.10%
    Letzter SK:  3548.29 ( -0.40%)

    Immofinanz
    Akt. Indikation:  22.75 / 22.85
    Uhrzeit:  20:54:21
    Veränderung zu letztem SK:  0.00%
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