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In Österreich gibt es bis heute keine Regeln für Delisting, also für einen Rückzug von der Börse ...(Wilhelm Rasinger)

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28.03.2014, 3065 Zeichen



In Österreich gibt es bis heute keine Regeln für Delisting, also für einen Rückzug von der Börse. Bei Unternehmen mit einem geringen Streubesitz sind die Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen oft ein nicht mehr zu rechtfertigender Kostenfaktor. Ein Weg ist der Squeeze-Out, der bei einem Streubesitz von weniger als zehn Prozent - in Deutschland wenigere als fünf Prozent - möglich ist. Bei einem Squeeze-Out ist dem Aktionär ein angemessener Abfindungspreis zu zahlen. Was angemessen ist, darüber kann man streiten. Es wurde vor allem in Deutschland vor Gericht gestritten, da die Kosten des gerichtlichen Überprüfungsverfahrens zu Lasten des Hauptaktionärs gehen. Häufig ging es nicht um ein zügiges Verfahren im Interesse des Anlegerschutzes, sondern es wurde ein Dorado für Rechtsanwälte, die sich darauf spezialisiert haben - beauftragt zum Teil auch von Last-Minute-Aktionären, die nach Bekanntgabe des Abfindungspreises mit einem Kurs geringfügig über den Abfindungspreis eingestiegen sind. Da fast jedes Verfahren mit einer mehr oder weniger hohen Nachzahlung geendet hat, hatten sie de facto einen Optionsschein mit grosser Hebelwirkung. 

Ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes vom Herbst des Vorjahres brachte eine Wende. Nach der neuen Rechtssprechung ist bei einem Delisting kein Pflichtangebot mehr erforderlich. Somit verschlechtert sich die Situation des Streubesitzes entscheidend, da ein Verkauf zwar theoretisch möglich, aber extrem behindert ist, weil es für Kauf- und Verkaufsinteressenten keinen Marktplatz mehr gibt, und daher in erster Linie nur mehr an den Hauptaktionär verkauft werden kann.

Strabag Deutschland, eine Konzernunternehmen der österreichischen Strabag SE, tat sich mit dem Streubesitz, der von einigen "aktiven" Aktionären dominiert wird, schwer. Seit Jahren war Strabag Deutschland ein "idealer" Squeeze Out-Kandidat, aber der Großaktionär und langjährige Vorstandschef Hans-Peter Haselsteiner, der sich einige Mal über den aggressiven Streubesitz geärgert hatte, erfüllte die Erwartungen nicht. Bereits im  Sommer 2008 gab es ein faires Angebot zu 260 EUR, das vor allem von den auf den Squeeze-Out hoffenden Aktionären, die von einem Abfindungspreis von über 300 € träumten, nicht angenommen wurde. Zuletzt bewegte sich der Kurs bei etwas über 200 EUR, die Dividende ist mit knapp über ein Euro mickrig, der Buchwert je Aktie liegt bei etwas unter 200 EUR, das Kursgewinnverhältnis bei derzeit attraktiven 7. Da die Strabag Deutschland das neue Urteil nutzt und sich von der Börse nach einer Anstandsfrist von einigen Monaten verabschiedet, werden die auf einen Squeeze Out hoffenden Streubesitz-Aktionäre "brutal" ausgebremst. 

Der österreichische Gesetzgeber sollte umgehend klare Regelungen für ein Delisting verabschieden: Pflichtangebot zu mindestens dem letzten Buchwert je Aktie bzw. auf Basis des Durchschnittskurses der letzten drei/sechs Monate vor Bekanntgabe des Börserückzuges. Da ein Delisting nicht wie der Squeeze Out eine Enteignung ist, ist ein Überprüfungsverfahren nicht zwingend.

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