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Drastil fragt: "AIFMG – Was bringt das neue Alternative Investmentfonds Manager Gesetz?"

Magazine aktuell


#gabb aktuell



18.08.2013, 4372 Zeichen



Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Die Frage "AIFMG – Was bringt das neue Alternative Investmentfonds Manager Gesetz?" beantwortet wieder eine Deloitte-Expertin, diesmal Birgit Schwertner-Awais.

"Die innerstaatliche Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/61/EU ist seit 22. Juli 2013 in Kraft. Neben Hedgefunds und Immobilienfonds fallen auch Private Equity Funds und Venture Capital in den Anwendungsbereich der neuen Regelung. Neben zahlreichen Verpflichtungen für die Manager dieser Fonds winkt eine unionsweite Vertriebsberechtigung als Vorteil.

  • Hintergrund und Zielsetzung

Hintergrund der neuen Regelung sind Beschlüsse der G-20 Staaten aus dem Jahr 2009 zur Harmonisierung der Bestimmungen, da die Verwalter alternativer Investmentfonds mittlerweile einen bedeutenden Marktanteil im Investmentgeschäft innerhalb der EU darstellen. Dadurch soll nach der Finanzkrise das Vertrauen der Anleger in europäische Finanzmärkte wieder gefestigt werden. Für kleinere Unternehmen, deren Tätigkeit keine systemischen Risiken in sich birgt, sollen weniger strenge Regeln gelten, um diese nicht zu stark mit Administrationskosten zu belasten und  eine  Überregulierung zu vermeiden. Für die betroffenen Unternehmen winkt als Nutzen ein sogenannter EU-Pass, welcher zum  unionsweiten Vertrieb sowie zum grenzüberschreitenden Anbot von bestimmten Dienstleistungen berechtigt. Für Österreich als vergleichsweise kleinen Standort ist daher ein rasches Handeln der Unternehmen unerlässlich, um weiterhin am Markt konkurrenzfähig zu sein.

  • Konzessionspflicht oder Registrierung

Als AIFM (Alternative Investmentfonds Manager) im Sinne des Gesetzes gilt jede juristische Person, welche zumindest einen sogenannten AIF (Alternative Investmentfonds) managt. Die Definition des AIF selbst schließt UCITS-Fonds, also klassische EU-Retailfunds für Kleinanleger, aus. Sind bestimmte Schwellenwerte überschritten, ist verpflichtend um eine Konzession bei der FMA anzusuchen. Für kleinere Unternehmen ist lediglich eine Registrierung notwendig, ein freiwilliges Ansuchen um eine Konzession ist aber erlaubt. Die FMA hat auf ihrer Homepage Leitfäden zur Verfügung gestellt, damit die betroffenen Unternehmen alle notwendigen Unterlagen für die Konzession zusammenstellen können. Auch eine Zusammenstellung der FAQ (Frequently Asked Questions) hilft den betroffenen Unternehmen, sich Klarheit über verschiedene Detailfragen zu verschaffen.

  • Betroffene Regelungsbereiche

Ein konzessioniertes AIFM-Unternehmen treffen weitreichende Verpflichtungen, von organisatorischen Anforderungen an den Unternehmensaufbau über detaillierte und teils strenge Anforderungen an das Risiko- und Liquiditätsmanagement bis hin zu einem Bewertungs- und Portfoliomanagement. Einiges davon ist bereits durch andere Gesetze in den Unternehmen umgesetzt, doch muss anhand der neuen Regelungen genau geprüft werden, ob die neuen Vorschriften tatsächlich bereits umgesetzt sind, oder ob Arbeitsprozesse neu aufgesetzt oder adaptiert werden müssen. Briefkastenfirmen sind nicht zulässig. Bei der Vergütungspolitik legt das Gesetz strenge Maßstäbe an, beispielsweise muss bei leitenden Mitarbeitern die Hälfte des variablen Gehaltsanteils aus Anteilen an AIF bestehen.  Weiters sind einheitliche Transparenzanforderungen, wie die Gliederung des Jahresberichts und bestimmte Informationspflichten gegenüber Anlegern bezüglich Anlagezielen und Strategien, Gebühren, an andere Unternehmen ausgelagerte Funktionen oder auch Bewertungsverfahren geregelt. Ebenso sind umfassende Berichtspflichten gegenüber der FMA vorgesehen. Last but not least finden sich Details zum grenzüberschreitenden Vertrieb sowie zum Vertrieb an Kleinanleger im Gesetzestext wieder.

  • Licht und Schatten

Nach dem Inkrafttreten am 22. Juli 2013 beginnen die Antrags- und Übergangsfristen zu laufen, und die Vorbereitungen in der Branche laufen bereits auf Hochtouren. Rund um die Gesetzeswerdung war in zahlreichen Fällen noch nicht klar, welche Unternehmen von der neuen Konzessionspflicht umfasst sein werden. Für Unternehmen, die freiwillig um die Konzession ansuchen wollen, sind neben dem Vorteil der Konzession, welches als Qualitätsgütesiegel interpretiert werden kann, die mit den organisatorischen Anforderungen und Transparenzpflichten einhergehenden Kosten zu berücksichtigen. 

Mehr “Drastil fragt” HIER.



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