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19.04.2013, 3101 Zeichen

"Das Phänomen Shitstorm, also ein digitaler Sturm der Entrüstung kann unerwartet über jedes Unternehmen hereinbrechen. Derartige Social Media Krisen können nicht nur verheerende Imageschäden verursachen, sondern sollten auch aus rechtlicher Sicht geprüft werden.

Am 18.4.2013 diskutierten Rechtsexperten aus dem newTech team der Kanzlei Schönherr Rechtsanwälte mit Sabine Hoffman, Geschäftsführerin von Österreichs führender Buzz Marketing Agentur ambuzzador, vor rund 70 interessierten Teilnehmern namhafter Unternehmen zum Thema "Wetterfest durch den Shitstorm", also den richtigen Umgang mit Shitstorms.

"Soziale Medien wie Facebook, YouTube & Co haben die Kommunikation zwischen Unternehmen und Konsumenten dramatisch verändert. Viele verstehen, den kommunikativen Kosmos zu ihrem Vorteil zu nutzen. Es kann aber auch ins Gegenteil umschlagen - deshalb sollten Unternehmen für einen Shitstorm gerüstet sein!", warnt Sabine Hoffmann, Gründerin der Buzz Marketing Agentur mit Fokus auf Social Branding, am Beginn.

"Ein Shitstorm kann durchaus auch vor Gericht enden. Nämlich dann, wenn etwa durch negative Postings in Rechte Dritter beispielsweise durch Kreditschädigung oder Lauterkeitsrechtsverstöße eingegriffen wird. Die Entscheidung, ob die rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aber auch tatsächlich ausgeschöpft werden, sollte in Abstimmung mit Social Media Experten getroffen werden", so Michael Woller, Rechtsanwalt im Schönherr newTech team.

"Ein Shitstorm erfordert nicht nur rasche, professionelle Betreuung in der Kommunikation, auch ein Rechtsberater sollte bereits im Frühstadium ins Monitoring mit einbezogen werden, um bei Bedarf umgehend auf Rechtsverletzungen reagieren zu können", rät die erfahrene Social Media Expertin Sabine Hoffmann. "Unternehmen müssen sich im Klaren sein, wann sie für Rechtsverletzungen auf ihren Internet- oder Facebookseiten haftbar gemacht werden können", ergänzt Wolfgang Tichy, Rechtsanwalt im newTech team bei Schönherr.

"Der Datenschutz der involvierten User spielt immer dann eine zentrale Rolle, wenn ein von einem Shitstorm betroffenes Unternehmen rechtliche Mittel ergreifen und zu diesem Zweck die Identität der postenden User ausfindig machen möchte. Das ist nicht immer einfach. Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine umfassende Interessenabwägung vor. Nur dann, wenn diese Interessenabwägung zugunsten des betroffenen Unternehmens ausschlägt, darf der Provider die Identität der User preisgeben", so Schönherr newTech Datenschutzexperte Günther Leissler.

Die gefürchteten Shitstorms vergleicht Sabine Hoffmann mit Schneeflocken: "Keiner gleicht dem anderen. Daher hilft es nicht, die unterschiedlichen Krisenszenarien zu üben; man muss vielmehr allgemeingültige und für alle Situationen anwendbare Regeln aufstellen, die man im Krisenfall dann anwenden kann." Frühwarnsysteme wie Social Media Monitoring und klare Handlungsanweisungen in der Krise bieten die Basis für eine gute Krisenkommunikation. "Wer sich mit dem Thema frühzeitig auseinandersetzt, hat in der Krise einen klaren strategischen Vorteil", so Sabine Hoffmann."

(Aussendung Schönherr)

 



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1. Shitstorms können nicht nur Imageschäden verursachen, sondern betreffen auch rechtliche Aspekte: Michael Woller (Schönherr), Günther Leissler (Schönherr), Sabine Hoffmann (ambuzzador), Wolfgang Tichy   >> Öffnen auf photaq.com

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    19.04.2013, 3101 Zeichen

    "Das Phänomen Shitstorm, also ein digitaler Sturm der Entrüstung kann unerwartet über jedes Unternehmen hereinbrechen. Derartige Social Media Krisen können nicht nur verheerende Imageschäden verursachen, sondern sollten auch aus rechtlicher Sicht geprüft werden.

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