Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.







Magazine aktuell


#gabb aktuell



28.02.2013, 2705 Zeichen


von 

Die Ausnahme bestätigt die Regel: Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass Anleger in Zeiten der Abgeltungsteuer ihre Werbungskosten in der tatsächlichen Höhe geltend machen können. Statt dessen müssen sie sich mit dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr abspeisen lassen. Doch es gibt Ausnahmen, meint zumindest das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem bislang noch wenig beachteten Urteil. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage hat das Gericht die Revision zugelassen.
Der 9. Senat des Gerichts hat nämlich geurteilt (Az.: 9 K 1637/10), dass der Abzug von Werbungskosten in tatsächlicher Höhe bei den Einkünften aus Kapitalvermögen jedenfalls dann auf Antrag möglich ist, sofern der tarifliche Einkommensteuersatz bereits unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent liegt.

Die inzwischen verstorbene Klägerin war nach Auskunft des Gerichts selbst zur Verwaltung ihres Vermögens aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage und hatte deshalb einen Treuhänder mit der Verwaltung ihres umfangreichen Finanzvermögens beauftragt. Mit ihrer Klage machte sie Werbungskosten geltend, die über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Jahr hinausgehen – und erhielt vor Gericht recht.

Zwar ist im Rahmen der Abgeltungssteuer grundsätzlich der Abzug der Werbungskosten über die Pauschale hinaus ausgeschlossen. Nach Ansicht des 9. Senats ist dieses absolute Abzugsverbot allerdings zumindest in den Fällen verfassungswidrig, in denen der tarifliche Steuersatz bereits bei Berücksichtigung nur des Sparer-Pauschbetrags unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent liegt und tatsächlich höhere Werbungskosten angefallen sind. Im Wege verfassungskonformer Auslegung müssen nach Meinung der Richter daher die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Günstigerprüfung unter Abzug der tatsächlich angefallenen Werbungskosten ermittelt werden.

Wer also einen niedrigen persönlichen Steuersatz hat, der klar unterhalb des Abgeltungssteuersatzes liegt, aber hohe Werbungskosten tragen musste, für den ist das Urteil daher auf jeden Fall interessant. Ausdrücklich nicht entschieden hat der Senat allerdings die Frage, ob der Ausschluss des Werbungskostenabzugs auch in den Fällen verfassungsmäßig ist, in denen der tarifliche Steuersatz des Steuerpflichtigen höher ist als der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent. Wegen der grundsätzlicher Bedeutung hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Anleger, auf die ähnliche Umstände zutreffen wie bei der Klägerin in diesem Fall, sind jedenfalls gut beraten, den Fortgang der Rechtsprechung im Auge zu behalten.


BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Wiener Börse Party #649: 5 Jahre Börser-Rolemodel Frequentis, AT&S im Glück, ATX vor ev. 5. All-time-High in kurzer Zeit




 

Bildnachweis

1.

Aktien auf dem Radar:FACC, Österreichische Post, Austriacard Holdings AG, Flughafen Wien, Amag, S Immo, OMV, ATX, ATX Prime, ATX TR, Addiko Bank, Verbund, VIG, Rosgix, ams-Osram, AT&S, Pierer Mobility, RHI Magnesita, Oberbank AG Stamm, Agrana, CA Immo, Erste Group, EVN, Immofinanz, Kapsch TrafficCom, Telekom Austria, Uniqa, Wienerberger.


Random Partner

BNP Paribas
BNP Paribas ist eine führende europäische Bank mit internationaler Reichweite. Sie ist mit mehr als 190.000 Mitarbeitern in 74 Ländern vertreten, davon über 146.000 in Europa. BNP Paribas ist in vielen Bereichen Marktführer oder besetzt Schlüsselpositionen am Markt und gehört weltweit zu den kapitalstärksten Banken.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A39G83
AT0000A347X9
AT0000A2UVV6
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 22-23: voestalpine(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 20-21: Strabag(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 19-20: Lenzing(1), Kontron(1), ams-Osram(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 18-19: ams-Osram(1), Kontron(1)
    Star der Stunde: AT&S 1.37%, Rutsch der Stunde: Lenzing -1.37%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: RBI(2), Verbund(1)
    Star der Stunde: RHI Magnesita 0.82%, Rutsch der Stunde: Pierer Mobility -2.37%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: Lenzing(1), Kontron(1)
    Star der Stunde: Verbund 2.2%, Rutsch der Stunde: RHI Magnesita -1.27%

    Featured Partner Video

    Börsenradio Live-Blick, Di. 23.4.24: DAX fester und zeitweise über 18000, SAP noch fester, VW/Mercedes/BMW in China

    Christian Drastil mit dem Live-Blick aus dem Studio des Börsenradio-Partners audio-cd.at in Wien wieder intraday mit Kurslisten, Statistiken und News aus Frankfurt und Wien. Es ist der Podcast, der...

    Books josefchladek.com

    Dominic Turner
    False friends
    2023
    Self published

    Valie Export
    Körpersplitter
    1980
    Veralg Droschl

    Ed van der Elsken
    Liebe in Saint Germain des Pres
    1956
    Rowohlt

    Sergio Castañeira
    Limbo
    2023
    ediciones anómalas

    Christian Reister
    Driftwood 15 | New York
    2023
    Self published

    Abzug von Werbungskosten bei der Abgeltungsteuer – Spannendes Urteil aus Stuttgart (Brigitte Watermann)


    28.02.2013, 2705 Zeichen


    von 

    Die Ausnahme bestätigt die Regel: Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass Anleger in Zeiten der Abgeltungsteuer ihre Werbungskosten in der tatsächlichen Höhe geltend machen können. Statt dessen müssen sie sich mit dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr abspeisen lassen. Doch es gibt Ausnahmen, meint zumindest das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem bislang noch wenig beachteten Urteil. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage hat das Gericht die Revision zugelassen.
    Der 9. Senat des Gerichts hat nämlich geurteilt (Az.: 9 K 1637/10), dass der Abzug von Werbungskosten in tatsächlicher Höhe bei den Einkünften aus Kapitalvermögen jedenfalls dann auf Antrag möglich ist, sofern der tarifliche Einkommensteuersatz bereits unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent liegt.

    Die inzwischen verstorbene Klägerin war nach Auskunft des Gerichts selbst zur Verwaltung ihres Vermögens aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage und hatte deshalb einen Treuhänder mit der Verwaltung ihres umfangreichen Finanzvermögens beauftragt. Mit ihrer Klage machte sie Werbungskosten geltend, die über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Jahr hinausgehen – und erhielt vor Gericht recht.

    Zwar ist im Rahmen der Abgeltungssteuer grundsätzlich der Abzug der Werbungskosten über die Pauschale hinaus ausgeschlossen. Nach Ansicht des 9. Senats ist dieses absolute Abzugsverbot allerdings zumindest in den Fällen verfassungswidrig, in denen der tarifliche Steuersatz bereits bei Berücksichtigung nur des Sparer-Pauschbetrags unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent liegt und tatsächlich höhere Werbungskosten angefallen sind. Im Wege verfassungskonformer Auslegung müssen nach Meinung der Richter daher die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Günstigerprüfung unter Abzug der tatsächlich angefallenen Werbungskosten ermittelt werden.

    Wer also einen niedrigen persönlichen Steuersatz hat, der klar unterhalb des Abgeltungssteuersatzes liegt, aber hohe Werbungskosten tragen musste, für den ist das Urteil daher auf jeden Fall interessant. Ausdrücklich nicht entschieden hat der Senat allerdings die Frage, ob der Ausschluss des Werbungskostenabzugs auch in den Fällen verfassungsmäßig ist, in denen der tarifliche Steuersatz des Steuerpflichtigen höher ist als der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent. Wegen der grundsätzlicher Bedeutung hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

    Anleger, auf die ähnliche Umstände zutreffen wie bei der Klägerin in diesem Fall, sind jedenfalls gut beraten, den Fortgang der Rechtsprechung im Auge zu behalten.


    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Wiener Börse Party #649: 5 Jahre Börser-Rolemodel Frequentis, AT&S im Glück, ATX vor ev. 5. All-time-High in kurzer Zeit




     

    Bildnachweis

    1.

    Aktien auf dem Radar:FACC, Österreichische Post, Austriacard Holdings AG, Flughafen Wien, Amag, S Immo, OMV, ATX, ATX Prime, ATX TR, Addiko Bank, Verbund, VIG, Rosgix, ams-Osram, AT&S, Pierer Mobility, RHI Magnesita, Oberbank AG Stamm, Agrana, CA Immo, Erste Group, EVN, Immofinanz, Kapsch TrafficCom, Telekom Austria, Uniqa, Wienerberger.


    Random Partner

    BNP Paribas
    BNP Paribas ist eine führende europäische Bank mit internationaler Reichweite. Sie ist mit mehr als 190.000 Mitarbeitern in 74 Ländern vertreten, davon über 146.000 in Europa. BNP Paribas ist in vielen Bereichen Marktführer oder besetzt Schlüsselpositionen am Markt und gehört weltweit zu den kapitalstärksten Banken.

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A39G83
    AT0000A347X9
    AT0000A2UVV6
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 22-23: voestalpine(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 20-21: Strabag(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 19-20: Lenzing(1), Kontron(1), ams-Osram(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 18-19: ams-Osram(1), Kontron(1)
      Star der Stunde: AT&S 1.37%, Rutsch der Stunde: Lenzing -1.37%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: RBI(2), Verbund(1)
      Star der Stunde: RHI Magnesita 0.82%, Rutsch der Stunde: Pierer Mobility -2.37%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: Lenzing(1), Kontron(1)
      Star der Stunde: Verbund 2.2%, Rutsch der Stunde: RHI Magnesita -1.27%

      Featured Partner Video

      Börsenradio Live-Blick, Di. 23.4.24: DAX fester und zeitweise über 18000, SAP noch fester, VW/Mercedes/BMW in China

      Christian Drastil mit dem Live-Blick aus dem Studio des Börsenradio-Partners audio-cd.at in Wien wieder intraday mit Kurslisten, Statistiken und News aus Frankfurt und Wien. Es ist der Podcast, der...

      Books josefchladek.com

      Ros Boisier
      Inside
      2024
      Muga / Ediciones Posibles

      Tommaso Protti
      Terra Vermelha
      2023
      Void

      Naotaka Hirota
      La Scène de la Locomotive à Vapeur
      1975
      Yomiuri Shimbun

      Helen Levitt
      A Way of Seeing
      1965
      The Viking Press

      Kurama
      erotiCANA
      2023
      in)(between gallery